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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 3 · p. Seite 210

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 3
Article
Urkundliches über jüdische Handwerker in Mähren
Date
1930-01-01
Page
Seite 210 (sequence 14)
Language
German
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210 aber in ihren Wohnorten alle Art von Handel zu treiben, und es ist ihr gestattet, in der Judengasse ihr Handwerk so auszuüben, daß sie ihre Erzeugnisse, ״wenn es aukutische Arbeit ist“, gleich den Christen auf den freien Jahrmärkten feilhalten1. Im Sinne dieser Erlaubnis hat sich der Judenschneider der Judengemeinde aus anderen Orten Judenschneidergesellen zu seiner Hilfe kommen lassen. Vor kurzer Zeit haben sich nun die hiesigen christlichen Schneider unterfangen, dem Judenschneider das zu verbieten und haben in seiner Wohnung oft mit ihm Händel angefangen, so daß es bald zu Raufereien gekommen wäre. — Die Beschwerde ist von den Judenrichtern und Geschworenen namens der ganzen Hotzen־ plotzer Judengemeinde unterfertigt. Der Akt geht an den Prerauer Kreishauptmann zur Untersuchung. Dieser berichtet am 1. Oktober 1763, daß die fremden Gesellen keine Urkunden und keine Bewilligung besitzen, sich trotzdem in Hotzenplotz festsetzen und pfuschen, selbst zum Nachteil der jüdischen Schneider. Da laut Generalien keine fremden Juden zu dulden sind1 und die Hotzen־ plotzer Judenschneider selbst den Stadtrat gegen die Fremden um Hilfe angegangen sind, habe man die ,,Pfuscher“ abgeschafft; man wolle die einheimischen jüdischen Schneider in ihrem Handwerk nicht stören, sie müßten sich aber mit Erlaubniszetteln ausweisen. Unter den aus Göding vertriebenen Juden (1774)2 befindet sich auch der Schneider Isac Berl. Dieser findet in Kostei Aufnahme und Erwerb3. Doch die christlichen Schneider nehmen ihm die Arbeit bei Juden und Christen weg, fordern die Prüfung und den Schein4. Bürgermeister und Rat der Stadt Koste! bezeugen, ,,daß Isac Berl der einzige Schneidermeister sei, die anderen seien nur als Flickschneider anzusehen. Die Bürger sind gezwungen, sich bei auswärtigen Schneidern die Kleider anfertigen zu lassen. Wenn David Berl sich bei zwei Brünner Schneidern prüfen lasse und den Schein verschaffe, so könne er ohne praepudiciv und Nachteil der christlichen Kostier Schneiderschaft auch für die Christen arbeiten. Am 9. .12. 1775 wendet sich Isac Berl an den Kreishauptmann von Brünn. Am 20. 2. 1776 richtet dieser — es ist Carl Friedrich Graf von Zollern — an das Gubernium eine darauf bezügliche Eingabe und bemerkt nach Schilderung der Sachlage: ,,Allein da die Brünner Schneiderzunft das Ansinnen als eine unerhörte und ihnen sehr nachteilige Neuerung ansehen, die ganze Zunft versammeln und schon im voraus das sogenannte Fordergeld von 4 mährischen Talern von dem armen Juden verlangen, bei alledem aber erst deliberieren wollen, ob die auferlegte Prüfung eines Juden ohne Verletzung ihrer Ehre und ohne dem größten Nachteil geschehen können und den Juden fünf Tage lang aufgehalten haben“, hält es der Kreishaupt־ mann für angemessen, die Prüfung der Auspitzer Schneiderzunft aufzutragen. Die Auspitzer Schneiderzunft erteilt folgendes Zeugnis: Isaac Berl hat heute die Prüfung vor zwei Meistern abgelegt, teils 1 Scari, Juden § 84. 2 Judengem. S. 220. 3 J.42,Z. 69,75M. L. A. wird ein aus Göding vertriebener Schneider namens Abraham Simon Prager im Jahre 1782 in Loschitz genannt. 4 J. 42 M. L. A.

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