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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 3 · p. Seite 208

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 3
Article
Urkundliches über jüdische Handwerker in Mähren
Date
1930-01-01
Page
Seite 208 (sequence 12)
Language
German
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208 tember 1699. Leopold Fürst von Dietrichstein. Wird hiermit confirmiert: Walter Fürst v. Dietrichstein. Die Privilegien der jüdischen Schneiderzunft erfreuten sich keines langen Daseins; Mißhelligkeiten waren an der Tagesordnung. Alte und neue Gesellen, die Meister und ״Störer“ fügten sich nichi in die vorgeschriebene ״Ordnung“. Um Haß und Zwietracht zu bannen, erläßt Walter Fürst von Dietrichstein im Jahre 1709 ein neues Statut und führt einen gütlichen Vergleich herbei: 1. Sowohl die neun Meister, als auch die neun Gesellen und die zwölf ״Störer“ dürfen keine Fremden, sondern nur fürstlich Dietrichstein'sche Untertanen sein. 2. Die Meister, Gesellen und ״Störer“ sind mit Namen und Zunamen der Christenzech bekanntzugeben und vorzustellen. Meister sind: Aron Besieh1, Joachim Lazarus, Scholum. Gaye2, Kostl Gerstl, Aron Lazarus, Hirschl Loschitz, Löbl Baroch״ Beschin Aron, Markus Aron. Alte Gesellen: Schmole3 Gollerstepper, Moses Raniger, David Jonas, Moses Löbl, Sussmann, Moses Löbl, Abraham Isac, Sissl Kazan4, Markus Löbl. Neue Gesellen: Josef Meysel, Löbl Josef, Löbl Ries, Markus Jakob, Versus5 Gerstl, David Gollenwasser, Selig Wolf, Gerstl Isak, Jakob Eisler. Störer: Markus Pottentrager (wohl Packentrager), Salomon Hanekes, Joseph Spilmann6, Israel Wilfersdorfer, Moses Löbl, Markus Boroch, Markus Libert, Perl7 Wolf, Selig Lazarus. 3. Die neuen Meister zahlen in unsere Renten jährlich je 7 Fl. 45 Kr. für die eigene Person, zusammen also 69 Fl. 45 Kr.; für jeden Altgesellen, der auf seiner eigenen Werkstatt arbeiten wird, 4 Fl. 15 Kr., zusammen 60 Fl. 15 Kr.; die neuen Gesellen ein jeder 3 Fl. 45, zusammen 33 Fl. 45 Kr.; die Störer je 2 Fl. 50 Kr., zusammen 34 Fl. Danach genießt jeder Geselle alles, was er sich auf des Meisters Werkstatt erarbeitet hat, allein. Die §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 entsprechen den §§ 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 des Vertrages vom Jahre 1699. 11. Die Visitation bei den Judenstörern (betr. die Frätterei) dürfen die christlichen Schneidermeister mit Wissen des Ober״ amtmanns vornehmen. Die Execution soll gegen Erstattung der Gebühren von den Aufsehern (Quardi) des Schlosses und der Stadt vorgenommen und die Schneiderarbeit abgenommen und, an die Spitalsarmen verteilt werden. 12. Den konzessionierten 12 Schneiderstörern ist es erlaubt, in einem Hause oder Zimmer zusammenzukommen und darin eine Arbeit vorzunehmen. Wenn sie dagegen in ihren Häusern für sich arbeiten, so soll dies ״unter Kassierung ihrer Freiheit nicht geduldet und solche Arbeit confiscirt werden; es soll ihnen weder Kaufarbeit 1 Pesach, männl. Vorname. 2 Gaya, Ortsname. 3 Sehmule Samuel. 4 Vorsänger, Kantor. 5 Versus als jüd. Vorname mir unbekannt, wohl das lat. versus und Zun ame. 6 Musikant. 7 Berl, Verldf. von Bär, Ber; Ber Rufname für Isachar, s. Flesch, jüd. Fam.-Forsch. II, S. 112.

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