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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 3 · p. Seite 201

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 3
Article
Urkundliches über jüdische Handwerker in Mähren
Date
1930-01-01
Page
Seite 201 (sequence 5)
Language
German
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201 bankzxns vom 1. Jänner 1826 an alljährlich in Conventionsmünze entrichtet werden. 3. Die Judengemeinde übernimmt die von der hohen Obrigkeit bewirkte vollständige׳ Herstellung der abgebrannten Fleischbänke und — vom 1, Jänner 1829 an — alle die Reparaturen auf eigene Kosten, die jedem Mietnehmer nach dem Gesetz zufallen. Dahingegen verpflichtet sich (4.) die fürstlich Kanitzer Obrigkeit, solange als die Zinse von 18 und 15 FL seitens der Judengemeinde entrichtet werden, die Erhaltung der Fleischbänke, mit Ausnahme der bereits erwähnten kleineren Reparaturen, auf sich zu nehmen. 5. Die Stempelgebühren sowie die mit der Errichtung und mit der anzustrebenden Bestätigung des Vertrages verknüpften Kosten und Auslagen jeder Art sind von der hohen Obrigkeit und der Judenschaff gemeinschaftlich zu tragen. Urkund dessen ist dieser Vertrag in Duplo ausgefertigt, von beiden Teilen unterschrieben, ein Exemplar in dem fürstlichen Archiv hinterlegt, das zweite der Kanitzer Judengemeinde zur Aufbewahrung übergeben worden. Kanitz, den 10. Oktober 1825. Josef Schumann, Oberamtmann; Josef Hellingner, Rentmeister; Joseph Weis, Burggraf; Anton Viktorin, Kästner; Latzar Deutsch, Vorsteher; Moses Bacher; Gottlieb Ekler, Markus Engel; Moses Schwarz; Benedikt Wiener. Der Vergleich wird von dem kaiserl. königl. mährisch-schlesischem Landrecht in Brünn als der fürstlich Dietrichsteinschen Fideilcomißhehörde am 12. X. 1827 genehmigt. Die fürstlich Dietrichsteins che Zentraldirektion in Prag bestätigt am 11. Juli 1828 nach erwirktem fideikomißbehördlichem Consense das vorstehende Abkommen1. In Ung.-Ostra haben die jüdischen Metzger (1635) die Verpflichtung für die Hofküche der Gutsherrschaft alles Vieh unentgelt- ]ich zu schlachten, und um Martinizeit 40Pfund Unschlitt abzuliefern2. In Bisenz liefern die acht Judenfleischer im Jahre 1604 wöchentlieh 40 Pfund Fleisch an die Schloßküche. Im Jahre 1703 wird die Zahl der Fleischer auf vier herabgesetzt, und noch nach 1720 werden für die von der Gutsherrschaft erbauten vier Fleischbänke jährlich 18 FL 40 Kr., ferner für 1097 Pfund abzulieferndes Fleisch 2y2 Kreuzer pro Pfund, und für 101 Stück abzuliefernde Rindszungen, wenn diese nicht in natura abgenommen werden, 5% Kreuzer pro Zunge in barem bezahlt3. In Butschowitz4 siedelt sich im Jahre 1768 ein christlicher Fleischer an; ihm werden zwei Läden zugewiesen, während die jüdischen Fleischer sich in der Judengasse ansiedeln müssen. Die Schlachthausaufseher bezogen hier von altersher für die Mithilfe beim Schlachten von den Schlächtern die Milz des Rindes. Ein jüdischer Metzger wollte diese nicht abliefern, weshalb die Aufseher die Hilfe des herrschaftlichen Amtes anriefen. Man verwies sie auf die Gemeinden Austerlitz und Steiniz (Ung.-Ostra): sie möchten sich erkundigen, wie es dort gehalten wird. Dann erst sei beim Kreis- 1 Archiv der israel. Kultusgem. Kanitz. * Flesch, 1. c. S. 563. 5 Robotbucli, Manscr. Moravia B. B. Brünn; Hoff, Judengem. 8. 119; die Judenschaft in Göding hat 20 Zentner Unschlitt und 20 Metzen Schaffüße, später statt der Schaffüße ebensoviel Kalbfüße abzuliefern, Judengem. S. 214. 4 Gold, Judengem. S. 174.

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