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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 7 · p. Seite 429

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 7
Article
Hellenistica [Rezension]
Date
1929-01-01
Page
Seite 429 (sequence 5)
Language
German
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429 von grundsätzlicher Bedeutung, die freilich außerhalb des uns zunächst angehenden Gebietes liegt, knüpft sich an den Prozeß Jesu; so gewiß es ist, daß ihn die Römer zu Tode verurteilt haben, so sehr ist damit zu rechnen, daß manche Juden auf die Verurteilung drängten; nur sind diese nicht in den pharisäischen Kreisen zu suchen, deren Führer noch in den unmittelbar folgenden Jahren den Anhängern Jesu abwartend gegenüberstanden, sondern weit eher in den saddukäischen. — Bei der Erklärung des antiken Antisemitismus entgeht Dessau im Gegensatz zu fast, allen anderen Darstellunger der Versuchung, das antike Leben aus dem erheblich anders gearteten der eigenen Zeit zu deuten. Wenn er S. 667, 3 bestreitet, daß es in Alexandrien zur Zeit der Unruhen jüdische Geld Verleiher gab, so scheint er allerdings Philon in Flaccum 57 übersehen zu haben, wo von Pf ändern, in jüdischen Häusern die Rede ist; am Gesamtbild ändert diese Einzelheit nichts, da man an dem Juden des Altertums, wie Dessau mit Recht feststellt, nie seinen Reichtum, wohl aber mehrfach seine Bettelarmut auszusetzen fand. Neben den juristischen Ausführungen des Buches dürfen die kulturgeschichtlichen insofern auf Interesse rechnen, als sie das Judentum in den Rahmen des hellenistisch-römischen Geisteslebens einstellen — mit gleichem Weitblick wie es bei Eduard Meyer geschiebt, aber mit besserer Kenntnis der jüdischen Quellen und der auf ihnen beruhenden jüdischen Darstellungen und mit voller Würdigung des Wertes beider Kulturen. Gerade derjenige jüdische Gelehrte, der von der Theologie herkommt, kann hier von dem Historiker viel lernen; die Eigenart jüdischen Wesens, deren Erkenntnis in ihrer geschichtlichen Entfaltung aes Hauptanliegen der Wissenschaft des Judentums bildet, tritt erst durch die Herausarbeitung der gemein-antiken Züge deutlich hervor. So findet das Vertrauen, welches das jüdische Volk den Gesetzesauslegungen der Rabbinen entgegenbrachte, durchaus seine Parallele in der Autorität der Pontifices (S. 745), nur daß diese ganz im Dienste der Politik standen, während die Rabbinen (hier spinnen wir Dessaus Gedanken etwas weiter aus) weit eher der gemein-antiken Vorstellung von dem Volksleiter entsprechen, der das göttliche Sittengesetz durch sein Beispiel verkörpert und durch Wort und Gesetzgebung der Menge zu eigen macht1 — natürlich in der Auffassung, die sie aus ihren heiligen Quellen schöpfen. Gerade weil ich diese Gesichtspunkte für sehr fruchtbar halte, glaube ich nicht (Dessau 745, 2), daß die Reaktion gegen den Hellenismus die Geburtsstunde der Schriftgelehrsamkeit war; מדרש, igrtfyjotc, interjoretatio2, also Auslegung autoritativer Quellen, um auf philologischem Wege die Wahrheit zu finden, sind fast notwendige Begleiterscheinungen des Glaubens an ein autoritatives Schrifttum, den im Judentum zweifellos schon die vorhellenistische Zeit gekannt hat. Rückhaltlos zustimmen kann ich Dessaus Verwahrung dagegen, daß die Juden sich wesentlich durch das Vorhandensein ihrer Ritualgesetze von anderen antiken Völkern unterschieden haben; auch nach römischer Anschauung durfte der 1 Heinemann, Poseid. met. Sehr. II 274 ff. 2 Vgl. •Seneca Nat. qu. III 29, 1 Berosus, qui Belum iaterpretatus est.

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