Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Mendelssohns Anschauungen vom Wesen des Judentums
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 262 (sequence 6)
- Language
- German
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262 dieses göttliche Buch, das wir durch Mose empfangen haben, eigentlich ein Gesetzbuch sein und Verordnungen, Lebensregeln und Vorschriften enthalten soll, so schließt es gleichwohl, wie ]bekannt, einen unergründlichen Schatz von Vernunftwahrheiten und Religionslehren mit ein, die mit den Gesetzen so innigst verbunden sind, daß sie nur eins ausmachen. Alle Gesetze beziehen oder gründen sich auf ewige Vemunftswahrheiten oder erinnern und erwecken zum Nachdenken über dieselben, so daß unsere Rabbinen mit Recht sagen: Die Gesetze und Lehren verhalten sich gegeneinander wie Körper und Seele1.“ Der Grund aber, weswegen Gott ein solches Gesetz dem jüdischen Volke gegeben hat, ist die Erziehung des jüdischen Volkes zur Verwirklichung der Vernunftwahrheiten. ,,Die Menschen müssen zu Handlungen getrieben und zum Nachdenken nur veranlaßt werden2.“ Durch das Gesetz sollen die Vernunftwahrheiten zur Grundlage des Lebens werden. ,,So war Lehre und Leben, Weisheit und Tätigkeit, Spekulation und Umgang auf das innigste verbunden oder sollte es vielmehr der ersten Einrichtung und Absicht des Gesetzgebers nach sein3.“ Im Gegensatz zu Spinoza und in Uebereinstimmung mit der jüdischen Religionsphilosophie ist also für Mendelssohn das Gesetz nicht lediglich ein partikularistisches, bürgerliches Gesetz des jüdischen Volkes, das sein irdisches Wohl zum Ziele hat, sondern der von Gott vorgeschriebene Weg der Heiligung des Lebens, seiner Durchdringung mit dem Geiste der Gottes- und Menschenliebe. Dann aber darf die treue Bewahrung des göttlichen Gesetzes kein Grund sein, den Juden die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte vorzuenthalten. Auch in dieser Frage setzt sich Mendelssohn mit Locke auseinander. Locke hatte in seinem ,,Sendschreiben von der Toleranz“ die Trennung von Staat und Kirche auf Grund der verschiedenen Aufgaben von Staat und Kirche gefordert. Aufgabe der Kirche ist es, das ewige Wohl, Aufgabe des Staates, das irdische Wohl der Menschen zu pflegen. Weder hat der Staat eine Zwangsgewalt über den Glauben, noch die Kirche das Recht, anders als auf dem Wege der Belehrung für die Anerkennung des Glaubens Sorge zu tragen. Der Genuß der bürgerlichen Rechte muß vom Glauben unabhängig sein. Nur der Atheist ist vom Staate auszuschließen, da er die Grundläge der Sittlichkeit, den Glauben an die göttliche Bestrafung des Bösen in Abrede stellt. Mendelssohn stimmt der Forderung nach Trennung von Kirche und Staat zu. Nicht aber, weil der Staat sich nur üm das irdische Wohl seiner Bürger zu kümmern habe. Das ermöglicht sogleich die Forderung der Kirche, wegen der Wichtigkeit des ewigen Wohls und mit Rücksicht auf dieses auch in die bürgerliehen Rechte der Menschen einzugreifen. Vielmehr hat sich der Staat auch um das seelische Wohl seiner Bürger zu bekümmern. * Auf dem Wege der Erziehung hat der Staat die Bürger mit dem Geiste der Menschenliebe zu erfüllen und sie zur freiwilligen Er- 1 Mendelssohns Schriften: ebda. S. 451. 2 Mendelssohns Schriften: ebda. S. 429. 3 Mendelssohns Schriften: ebda. S. 452. Vergl. Maimonides: More III, Kap. 21 und Albo: Ikkarim III, Kap. 24 ff.