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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 5 · p. Seite 261

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 5
Article
Mendelssohns Anschauungen vom Wesen des Judentums
Date
1929-01-01
Page
Seite 261 (sequence 5)
Language
German
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261 Sinnesänderung nicht mehr unentbehrlich ist, bin ich ohne Offenbarung so gewiß als von meinem eigenen Dasein überführt, daß mein Vater mir die Strafe erlassen werde1/1 Mit der Ablehnung der Offenbarung von Vernunftwahrheiten entfällt der Grund zur Annahme eines ,,Gesetzes des Glaubens", welches als der Offenbarungsinhalt des Christentums, als Glaube an die Messianität Jesu zum Gesetz der Werke hinzutreten und die ewige Seligkeit verbürgen sollte. Wie das Gesetz des Glaubens lehnt darum Mendelssohn jede Offenbarung von Vernunftwahrheiten ab. ,,Die Stimme, die sich an jenem großen Tage auf dem Sinai hören ließ, rief nicht: Ich bin der Ewige, dein Gott, das notwendige, selbständige Wesen, das allmächtig ist und allwissend, das den Menschen in einem zukünftigen Leben vergilt nach ihrem Tun! Dieses ist allgemeine Menschenreligion, nicht Judentum, und allgemeine Menschenreligion, ohne welche die Menschen weder tugendhaft sind, noch glückselig werden können, sollte hier nicht geoffenbart werden, konnte es im Grunde nicht2." ״Diese (ewigen Wahrheiten) sind nicht dem Glauben der Nation unter Androhung ewiger oder zeitlicher Strafen aufgedrungen, sondern der Natur und Evidenz ewiger Wahrheiten gemäß zur vernünftigen Erkenntnis empfohlen worden3." Aus diesem Grunde kann überhaupt keine Glaubenspflicht anerkannt werden: ,,Unter allen Vorschriften und Verordnungen des mosaischen Gesetzes lautet kein einziges: Du sollst glauben oder nicht glauben, sondern alle heißen: Du sollst tun oder nicht tun! Dem Glauben wird nicht befohlen, denn der nimmt keine anderen Befehle an, als die den Weg der Ueberzeugung zu ihm kommen4." Also zum Ausschluß aller intoleranten Dogmatik wird die Offenbarung von Vernunftwahrheiten als Glaubenssätze in Abrede.gestellt. Zwar lehrt das Judentum die Vernunftwahrheiten, die allgemeine Menschenreligion und grade Mendelssohn hebt die Uebereinstimmung des biblischen und des philosophischen Gottesbegriffs hervor. Nicht aber lehrt das Judentum diese Vernunftwahrheiten als Glaubenssätze, die auf die Autorität der Offenbarung hin angenommen werden müssen, sondern als Lehren zum Zwecke der Erkenntnis durch die menschliche Vernunft. Und vollends enthält das Judentum keine Glaubenssätze, die als ,,ausschließende Offenbarung" die alleinige Grundlage der Seligkeit sein sollen. ,,Das Judentum rühmt sich keiner ausschließenden Offenbarung ewiger Wahrheiten, die zur Seligkeit unentbehrlich sind; keiner geoffenbarten Religion in dem Verstände, in welchem man dieses Wort zu nehmen gewöhnt ist. Ein anderes ist geoffenbarte Religion, ein anderes geoffenbartes Gesetz5." Das geoffenbarte Gesetz ist nun aber für Mendelssohn wiederum im Gegensatz zu Locke nicht ein dreifaches: ein kultisches, bürgerliches und sittliches, sondern ein einheitliches Gesetz. ,,Ob nun gleich 1 Moses Mendelssohns Schriften: Jerusalem, S. 456 (herausg. von Brasch). 2 Moses Mendelssohn: ebda. S. 427. 3 Moses Mendelssohn: ebda. S. 458. 4 Moses Mendelssohn: ebda. S. 430. 6 Mendelssohns Schriften: Jerusalem, S. 427.

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