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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 5 · p. Seite 260

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 5
Article
Mendelssohns Anschauungen vom Wesen des Judentums
Date
1929-01-01
Page
Seite 260 (sequence 4)
Language
German
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260 In diese Welt tritt Mendelssohn. Mit unglaublicher Schnelligkeit dringt er in den geistigen Gehalt dieser philosophischen Bildung ein und übersieht bald nicht nur die deutsche, sondern auch die englische Aufklärung, die grade in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts stärker in Deutschland eindringt. In der Kombination der deutschen und englischen Philosophie, der Systeme Leibniz* und Lockes gewinnt Mendelssohn eine gewisse philosophische Selbständigkeit und wird ein bedeutsamer Repräsentant der Philosophie der Aufklärung. Die Nähe dieser Weltanschauung zum Grundgehalt des jüdischen Gottesbewußtseins ermöglicht es ihm, in dieser Weltanschauung heimisch zu werden, ohne dem Judentum untreu zu werden. So ist ihm der Glaube seiner Jugend identisch mit der religiös-philosophischen Weltanschauung, die die Welt trotz aller metaphysischen, physischen und moralischen Uebel als beste der möglichen Welten anerkennt und bejaht, ist ihm Gott der gütige Schöpfer und Erhalter der Welt, der heilige und gütige Gesetzgeber der Menschheit, sind ihm Gotteserkenntnis und Menschenliebe tiefst verbundene Richtungen der menschlichen Seele, ist ihm die Offenbarung gesichert durch Gottes Macht und Güte. Und nun begreifen wir Mendelssohns Anschauung vom Wesen des Judentums und zugleich die Polemik, in die Mendelssohn hier insbesondere gegen Locke eintritt. Wohl teilt Mendelssohn mit Leibniz und Locke die Ueberzeugung von der Erweisbarkeit der Vernunftreligion, der Ideen von Gott, Tugend, Unsterblichkeit, Vergeltung. Jedoch sieht Locke den Offenbarungsinhalt des Christentums darin, daß der Glaube an die Messianität Jesu zwar nicht das ״Gesetz der Werke", die sittlichen Forderungen der Vernunft aufhebe, aber gemäß dem ״Gesetz des Glaubens" die ewige Seligkeit auch denen zuteil werden lasse, die das Gesetz der Werke nicht vollkommen erfüllt haben. Das Gesetz der Werke, das von der Vernunft geboten sei, sei ein Teil des mosaischen Gesetzes, das neben den sittlichen Forderungen auch bürgerliche und kultische Gesetze enthalte. Letztere seien durch das Gesetz des Glaubens für die Christen aufgehoben, nicht aber die sittlichen Forderungen. Die ethische lex Mosis sei mit dem Naturgesetz der Vernunft identisch und unaufhebbar. So ergänze das Gesetz des Glaubens das Gesetz der Werke und versichere die Gläubigen der Rechtfertigung und ewigen Seligkeit1. Gegen diese Lehre Lockes wendet sich, wie wir glauben, die These Mendelssohns, daß Inhalt der Offenbarung nicht sein könne, was die Vernunft durch sich selbst zu erfassen vermöge. Sowohl der Gottesgedanke, wie die sittlichen Forderungen und der Glaube an %ie göttliche Vorsehung und Vergeltung sind durch die Vernunft erweisbar. Auf die Frage, ״ob er (Mendelssohn) nicht wünschen müßte, durch eine Offenbarung versichert zu sein, daß er im zukünftigen Leben auch vom endlichen Elende befreit sein würde", erwidert Mendelssohn: ״Nein, antworte ich; dieses Elend kann nichts anderes sein, als die notwendige Züchtigung für meine Sünde: . . . Sobald dieses physische Elend, die Strafe für die Sünde, zu meiner 1 John Locke: Reasonabieness of Christianity, übersetzt von G. Winckler, S. 5 ff., S. 87 ff., 8. 119 ff.

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