Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 161 (sequence 4)
- Language
- German
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161 oft zitierten Aeußerung des R. Jochanan, Sanh. 59a, wonach ein Heide, der sich mit der Thora beschäftigt, eine Todsünde begehe (S. 189). In ihrer späteren Entwicklung gibt die Kirche, im Gegensatz zu den Aposteln, die Scheidung zwischen universalistischen und partikularistischen Bestandteilen auf und erklärt den gesamten Komplex der christlichen Religion als verbindlich für alle Menschen. Guttmann prägt für diesen Standpunkt den Terminus ,,Kirchenuniversalismus“ oder ,,Religionsmonismus“. Ais ein Ausdruck dieser Lehre aus der jüngsten Zeit und zugleich als ein protestantisches Seitenstück zu der eingangs erwähnten Formulierung von Schill sei eine Aeußerung des protestantischen Dogmatikers Luthardt angeführt (S. 279): ,,Das Christentum ist die Religion schlechthin, die allein wahre und innerlich berechtigte. . .. Das ist die Intoleranz der Wahrheit. Sobald das Christentum aufhört, sich als die allein wahre Religion zu erklären, vernichtet es seine Kraft und verneint es das Recht seiner Existenz.“ Die notwendige Konsequenz dieses Standpunktes ist jener Kampf gegen die nicht christliche Welt, dessen Schauplatz die Kirchengeschichte ist. Keineswegs nur der Kampf gegen das Judentum allein. Dieser ist nur ein Teilgebiet jenes ewigen Krieges überhaupt. ,,In den Judenverfolgungen des Mittelalters pflegt man nicht selten etwas Einzigartiges zu •sehen; dementsprechend fühlt man sich versucht, die Quelle oder wenigstens den Ausgangspunkt derselben im Judentum zu suchen. Die Unrichtigkeit dieser Einstellung geht aus der Geschichte selbst hervor“ (S. 240 ff.). Die Kirche hat Ketzer jeder Art, aber auch Andersgläubige und ״Ungläubige“ in ganz gleicher Weise verfolgt. Sie hat dabei die Gesetze der Tliora gegen die Götzendienen im alten Kanaan übernommen, in ihrer Praxis aber außerordentlich verschärft. Guttmann weist dies durch eine sorgfältige Vergleichung der Bestimmungen Deut 1313-19 mit den entsprechenden Bestimmungen im Decretum Gratiani, dem Fundament des Corpus iuris canonici, nach. ״Ein Bibeltext, den der Talmud für zu strenge hält und dem er daher durch eine determinierende Exegese die praktische Anwendbarkeit benimmt, wird vom nicht jüdischen Mittelalter aufgenommen und in seiner ganzen Strenge zum kanonischen Gesetz erhoben; bloß di e Bestimmung wird ausgelassen, die geeignet gewesen wäre, den blutigen Religionsverfolgungen und verheerenden Kreuzzügen einen Damm entgegenzusetzen“ (S. 230). Diese Entdeckung ist ein Höhepunkt von Guttmanns Buch. Einleuchtend wird die These von dem Kampfe der Kirche gegen alle Außenstehenden, nicht nur gegen Juden, durch eine Darstellung der bei uns weniger bekannten Kirchengeschichte Ungarns im Mittelalter belegt. Die religiöse Entwicklung der neueren Zeit seit der Reformation hat dann abermals eine Wendung herbeigeführt. Neue Kirchen bildeten sich. Jede erhob den Anspruch darauf, die wahre Kirche zu sein. Aber eben weil es ihrer viele waren, schufen die Verhältnisse selber schon den Zwang zur Toleranz, die die mittelalterliche Kirche in Lehre und Praxis immer abgelehnt hatte. Guttmann sieht in dieser Entwicklung eine Bekräftigung des alten jüdischen Stand- Punktes. ,,Für das Judentum bedeutete diese Errungenschaft die Bestätigung seiner alten biblisch-traditionellen Auffassung von der Zulässigkeit einer Konfessionsverschiedenheit auch innerhalb der Bewohner eines und desselben Landes“ (S. 275). Die Toleranz hat sich damit tatsächlich eingebürgert. Das Denken der Konfessionen aber erkennt sie auch heute nur als ein Faktum an. Ihre Berechtigung wird nach wie vor bestritten. ״Auf offenem Schlachtfelde haben die Religionskriege ein Ende genommen. Von der Lehrstube kann Aehnliches nicht behauptet werden“ (S. 277). Infolgedessen dauert auch der Kampf der Monatsschrift, 73. Jahrgang. 11