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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 128

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 3
Article
Der Judenbader zu Gaya
Date
1929-01-01
Page
Seite 128 (sequence 10)
Language
German
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128 Am 9. April 1720 wird der •Hradischer Kreishauptmann vom kgl. Tribunal beauftragt, die Medikamente des jüdischen Baders in Gaya nach Brünn zu senden, ihn mittelst Cautionsstellung zu entlassen, dem Magistrat die Beschleunigung des Prozesses aufzutragen. Am 18; April 1720 sendet der Kreishauptmann Franz Anton Graf v. Rottal die beschlagnahmten Medicamente an das kgl. Tribunal. Am 19. 4. 1720 wird die Haftentlassung des Baders berichtet. Am 30. 4. übergibt das Tribunal die beschlagnahmten Medicamente den in Brünn wohnenden Med. Dr. und Geschworenen Landschaftsphysikussen des Brünner Kreises Med. Dr. Carl Josef Neuhauss1 und Phil. u. Med. Dr. Ambrosio Valeriano Haubtmann2, insbesondere deswegen, weil die Gutachten der Hradischer Aerzte völlig auseinandergehen. 21. 6. 1720 Ex Befund der Landschaftsphysici. ,,ad 1 wird judicirt, daß es von der Kröten Muscheln ein gestoßenes Pulver, in der Medicin ungebräuchlich und schädlich sei. ad 2 Auch nach aller Perlustrirung findet man solches ein Wolfsmilch oder esula wirklich zu sein, welches bei innerlichen Gebrauch sehr schädlich. ad 3 Gummigutto ist ein gewaltiges Brech- und Purgir-Pulver, denen schwängern Weibern sehr gefährlich und schädlich. ad 4 Wird genuino termino: Lac Luna genannt, welches in innerlichen als äußerlichen, wer es verstehet, debite zu appliciren, kann ohne allen Schaden füglich gebraucht werden. ad 5 Kröhn-Aeugeln in der Medicin selten gebräuchig, t ö d t e n alles, was blind auf die Welt kommt. ad 6 war vermutlich eine Essenz cujus qualitates, weilen sie ausgeronnen, nicht haben können eruirt werden, allem Ansehen nach aber nullis valöris. ad 7 befindet man secundum factum probam für kein magisterium Jalapae, sondern ein pulverisirtes vitrum antimony zu sein, welches in substantia höchst schädlich einzugeben, denn, wenn es dem Menschen in excessu gegeben wird, es ihn zu todt brechend machet, bei einer Schwangeren aber die Frucht austreibet, auch den Magen angreift. ־ ad 8 unterschiedliche Pulver verschiedener Coleuren, welche nicht haben können eruirt werden, mutmaßlich aber nichts Nutze und nicht traulich einzunehmen und allem Ansehen nach, von einer corrosiven materie seiend. ad 8 Ist schon eine graue, verschimmelte Masse, welche bei Befund gar kein Ansehen eines Extrakti, viel weniger medicaminis gehabt hat und mit Fug gar nicht hat können eingegeben werden. ad 10 Ist bolus communis äußerlich und innerlich in Gebrauch, mehr aber ein äußerliches Chirurgicum. ad 11 Seindt Krebsaugen. ad 12 Ist kein cornu cervi sondern von einer gemeinen gebrannten Beinaschen. 1 Carl v. Neuhaus, 23. III. 1726 als Landschaftsphysikus in Brünn gegestorben (Pfarre St. Jakob). 2 Hauptmann Ambros Valerian, 10. V. 1740 als Landesphysikus in Brünn gestorben (Pfarre St. Jakob).

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