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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 127

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 3
Article
Der Judenbader zu Gaya
Date
1929-01-01
Page
Seite 127 (sequence 9)
Language
German
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127 No. 12 ist in einem Gläsel eine graue Aschen, so von Herrn Dr. Corvino sambt seinen Adhärenten (?) vor die Asche von Hirschhorn erkennet wird. ,,Also sollte, eben der Jud sagen, warum er die Hirschhorn-Aschen eingibt, warum nicht die weiße ächte Hirschhorn. Also aber um den Betrüger zu examinieren und noch unterschiedliche Sachen, die linäerlich sein, wie dem sub signo (v) ein componirtes Pulver, in welches ein rohes Aloe, Kalk, Kreide, Sand nach meiner Meinung judicirt und auch in Kosten sich spüren läßt, vor ein unerkenntliches Pulver von Herrn Dr. Corvino censirt wird/' Des ung. Broder Juden aber, was das Glasei anlanget, kann man nichts eigentliches judiciren, wohl aber als ein Sublimat sich im Glasel wie des mercurius pfleget zu sein, zu ersehen. Also weilen das Kind nur ein wenig einen Ausschlag, der Jud die Eltern persuadiret, es sein Franzosen, den Kind von solchen hin und geschluckt, den unselber. Der mercurius muß mit Branntwein gemacht worden sein, weilen es ausgeraucht, und auch das Kind innerhalb 4 Tag gestorben. Also ist dieses ist mein und Herrn Dr. Corvin judiciren, außer, wie zu ersehen, Herrn Dr. Corvin nur obenhin notiret. Joannes Erhardus Götz, Phil. u. Med. Dr., Physicus juratus. Der Judenbader Josef in Gaya sucht durch seinen Anwalt Dr. S. v. Häkhel, beim Tribunal in Brünn im April 1720, an, ihn aus dem Arreste, in welchem er seit 6 Wochen schmachtet, zu entlassen, zumal er unschuldig, die Angelegenheit durch den Christenbader Novatschek in Gaya, der ein Bruder des Stadtrichters in Gaya, aus Brodneid angezettelt wurde. Dem Gesuche liegen auch Zeugnisse über seine Leistungen als Bader bei. Aus einer Beilage geht auch hervor, daß ihm im Jahre 1719 auch Schwierigkeiten gemacht wurden, er aber sich behördlichen Schutz erwirkte. Das darauf bezügliche Decret lautet: ,,Ehrsame, wohlweise, vielgeliebte Herren! Was für Beschwerde der Josef Judenbader in der kgl. Stadt Gaya bei mir eingebracht, ist aus dem Inschluß zu mehreren zu ersehen. Welche zu dem Ende und mit der Verordnung an einen ehrsamen Magistrat remittirt wird, auf daß derselbe, wann sich die Sache angebrachtermaßen also verhielte, ihm Judenbader in seiner bisher Exaveirten Profession wider die Billigkeit von dem Novatschek nicht turbiren lasse und alle wider ihme verübende Gewalttätigkeiten abstelle. In Entstehung aber dessen, was die Sach vor eine Beschaffenheit habe, den erforderlichen Bericht anhero erstatten. Derne also nachzukommen ist und ich verbleibe. Deere tum Aspern, den 22. Juni 1719. Der Herren der röm. kayl. u. königl. mayt. Cammer, Hofkammerrat, Landrechtsbeisitzers und kgl. Landesunterkämmerer im Marggraftum Mähren, freundvilliger _ Philipp Graf Brenner m. p.1. 1 Nicht zu verwechseln mit Graf Philipp Friedrich Brenner, 1639—1669 Bischof von Wien, s. Pribram, A. F., Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien I, S. 191 n. 1, dürfte aber zu dessen Familie gehören, vergl. auch Pribram, A. F., 1. c. S. 264 n 1.

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