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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 6 · p. Seite 594

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 6
Article
Studien zur Wiederaufnahme der Juden durch die deutschen Städte nach dem schwarzen Tode
Date
1928-01-01
Page
Seite 594 (sequence 19)
Language
German
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094 hier den Juden auf erlegt wird, zeugt nicht von günstiger Stimmung ihnen gegenüber1. Zu der zeitlichen und zahlenmäßigen Beschränkung tritt dann noch die Anweisung bestimmter Wohnsitze an die neu aufgenommenen Juden. Gewiß haben die Juden fast immer in eigenen Bezirken dicht beieinander gewohnt. Judenquartiere — vicus judeorum״ inter judeos, apud judeos, Judengasse etc. — gibt es lange vor dem schwarzen Tod. Schon 1084 läßt der Bischof Rüdiger von Speyer das dortige Judenquartier zum Schutze der Juden mit einer Mauer umgeben2. Es entspricht dies durchaus mittelalterlicher Denkweise und ..Geistesrichtung: das in Zünften und Kasten abgeschlossene Leben macht sich auch im topographischen Bild der Stadt bemerkbar. Wie die Weber in der Webergasse, die Fleischer in der Fleischergasse, so wohnen die Juden in der Judengasse, bilden sie doch von jeher religiös und allmählich auch wirtschaftlich eine geschlossene Klasse für sich. Aber es zeugt für die günstige Stellung der frühmittelalterlichen Juden in der deutschen Stadtgemeinde, wenn sie laut Speyerer Privileg von 1084 für ihre Geschäfte innerhalb der Stadt vollkommene Bewegungsfreiheit genießen, oder wenn in Köln die Judengasse direkt am Bürgerhause, in Frankfurt in der Nähe des Domes liegt. Bereits am Ende des 13. Jahrhunderts tritt eine Verschlechterung der sozialen Lage auch insofern ein, als nun diese Mauern der Judenquartiere, soweit sie bereits vorhanden, nicht mehr allein dem Schutz, sondern vor allem der Absonderung und der Scheidung von der übrigen Stadtbevölkerung dienen. 1338 dürfen in Trier nicht mehr als ,,dry uffene porten und vier uffene zeler doren“ auf ,,die gemainen straiszen" der Stadt führen; etwaige noch vorhandene Tore oder Kellertüren müssen vermauert werden. Wie scharf der Nachdruck darauf gelegt wird, jegliche Verbindung zwischen der jüdischen und christlichen Bevölkerung zu verhindern, geht aus der darauffolgenden Bestimmung des Trierer Privilegs hervor. Sollten die Juden, die in ihrem Quartier gelegenen Häuser an Christen vermieten, so sollen die christlichen Einwohner so viel Zugänge zur Stadt haben, wie sie wollen. Die Juden aber müssen die vermieteten Häuser versperren, ,,daz die juden hinden zu den christnen nit enmoegen noch die Christen zu den juden“3. Bei der Wiederaufnahme 1362 wird dies Privileg im wesentlichen erneuert. Beginnt die Periode der völligen Abgeschlossenheit der Juden im Ghetto bereits vor dem schwarzen Tode, so tritt nach der Katastrophe noch insofern eine Wandlung ein, als nun auch die Wahl des Niederlassungsortes dem freien Ermessen der Juden völlig entzogen wird. In zahlreichen deutschen Städten waren die Judenquartiere mit ihren Häusern ein Opfer der Flammen geworden, oder י man hatte während der Abwesenheit der Juden andere Ver- Wendung für die betreffenden Stadtbezirke gefunden. So liegt bei der Wiederaufnahme der Juden das Bedürfnis nach neuen Judenquartieren vor. Jetzt aber steht den Juden keine freie Wahl des 1 Publ. d. Ges. f. Rhein. Geschichtskd., ibid. 2 Hilgard, U.-B. z. Gesch. d. Stadt Speyer, Nr. 11. 3 Publ. d. Ges. f. Rhein. Geschichtskd., Bd. 29, S. 304.

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