Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Studien zur Wiederaufnahme der Juden durch die deutschen Städte nach dem schwarzen Tode
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 587 (sequence 12)
- Language
- German
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587 Bischof von Bamberg wegen des Judengutes im Falle einer Austreibung der Juden gütlich einigen1. Am 27. Juni verspricht Karl dem Markgraf Ludwig von Brandenburg drei der schönsten Judenhäuser Nürnbergs, wiederum für den Fall, daß eine Judenschlacht stattfände. Am 16. November 13492 endlich gibt Karl selbst dem Rat und den Bürgern der Stadt die Erlaubnis, die Judenhäuser niederzureißen und einen Marktplatz aus dem Judenviertel zu errichten, nachdem er ihnen bereits am 2. Oktober im voraus Verzeihung versprochen, falls die Juden ,,wider ihren Willen vom gemeinen Volk geschädigt würden‘‘3. Aber Karl IV. hat das Judenregal nicht nur dazu benutzt, seine eigene Kasse damit zu füllen oder mit der Anweisung auf Anteil an den Judensteuern und auf das Judengut geleistete Dienste zu belohnen, er hat auch das Judenregal für teures Geld verpfändet, eine Pfandschaft, die nicht wieder eingelöst worden ist. Und genau wie er kurz vor der Judenschlacht, anstatt sie nach Kräften zu hindern, das eventuell fällige Gut verschenkt, so verpfändet er noch am 25. Juni 1349 — zu einer Zeit also, wo anderwärts in deutschen Landen die Judenmorde bereits wüten oder gar schon gewütet haben — dem Frankfurter Rat, ,,seine Kammerknechte“, mit all seinen Rechten an eben diese Juden für die Summe von 15 000 Pfund Heller4. Am 28. Juni des gleichen Jahres macht der Kaiser ein ähnliches Geschäft mit Albrecht von Hohenlohe, dem Bischof von Würzburg, indem er ihm alle Rechte auf die Juden in Rothenburg für 1200 Mark lötigen Silbers abtritt5. Die Stadt Rothenburg hat sich aber bereits 1352 aus der Pfandschaft gelöst, so daß alle diese Rechte auf die Stadt übergehen. Man wird sich leicht vorstellen können, wie nun nach erfolgten Judenschlacht all die kleinen und großen Machthaber gierig auf das Judengut schauen und mit ihren Ansprüchen vor dem Rat der Stadt erscheinen. Und die Stadt ist gleichsam als Rechtsnachfolgerin des Kaisers dazu verpflichtet, diesen Forderungen Rechnung zu tragen, hält sie doch bereits Judenschutz, Judenaufnahmerecht und das Recht, die Höhe der Steuern festzusetzen, in ihrer Hand. So sehen sich denn die Städte vor ungeheure Schwierigkeiten gestellt. Zuweilen lösen die Städte das Judengut für hohe Summen bei denen, die Anspruch darauf erheben, aus. Der Reichslandvogt Herzog Friedrich von Teck, erhält von der Stadt Augsburg 1000 Mark, Ulrich von Hochstetten 200 Mark Silber. Die Stadt Nürnberg löst die Ansprüche der Burggrafen und des Bischofs von Bamberg mit je 800 Gulden aus. In Köln kommt es zum Streit zwischen Erzbischof und Stadt, der erst 1352 damit endet, daß der Erlös des verkauften Judengutes zwischen Stadt und Erzbischof geteilt werden soll. In Dortmund wird der Streit zwischen dem Erzbischof von Köln, dem Grafen von der Mark und der Stadtobrigkeit in dem Sinne entschieden, daß Erzbischof und Graf in ihren Ansprüchen 1 Mercker, Mon. Zoller., Bd. 3, S. 206. 2 Würfel, Histor. Nachrichten, S. 133, Nr. 15. 3 Vergl. dazu E. Werunsky, Gesch. Karl IV., 2, 272 ff. 4 Kracauer, U.-B. zur Gesch. d. Juden in Frankfurt, Nr. 141. 5 Böhmer-Huber, Regesta imperii, Bd. 8, Nr. 1649, u. Mon. boica C. N., Bd. 15, S. 141 f.