Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur neueren Bibelliteratur [Rezension]
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 571 (sequence 11)
- Language
- German
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571* nomium gestützten Schule wieder. Der Bruch mit der Vergangenheit,, soweit sie dem jüdischen Gott mißfiel, sollte durch die Männer dieses Kreises den Seelen als Losung eingehämmert werden. Die Geschichte wird durch diesen Kreis in ein neues Licht gerückt. Auf ihn ist nicht nur seit den Zeiten Josias die Auffindung und Verbreitung des Deuteronomiums zurückzuführen, sondern ein neues Schema wird geschaffen, dessen Spuren sich in der Geschichtsschreibung und der erbaulichen Dichtung dieser Tage wiederfinden. — Als der letzte und wohl größte unter denen, die zu den Führern Israels in Babylon zu rechnen sind, erscheint in dem vorliegenden Bande der sogenannte zweite Jesaja. Kittel würdigt ihn als Dichter und Redner und zeigt seinen Beruf als Propheten auf. Sein Ziel ist, Führer und Helfer zu sein. In den Liedern von ,,Gottesknecht“ erscheint er als der Weltmissionar im Dienste des jüdischen Volkes. Er soll aber auch/ Moses gleich, sein Volk wieder heimführen und es wieder hersteilen. Oft bezeichnet Deuterojesaja die heilvolle Zukunft seines Volkes als einen neuen Exodus (vergl. Jes 403ff., 4118ff., 4820 ff., 5212). Im ,,Knechte Jhws“ sieht Kittel den erhofften messianischen Führer. — Das zweite Buch bringt unter dem Obertitel ,,Die Heimkehr und die neue Gemeinde“ zunächst die Geschichte von Kyros und seinen Nachfolgern. Wir hören von den Medern, dem Fall Babylons, von der Zeit des Cambyses und des Darius. — Kittels Ges chichts werk läßt uns, trotz seiner sonst erschöpfenden Dar״ Stellung, von der Ausbildung des jüdischen Gesetzes während der Zeit des Exils wenig hören. Es wird auf die Gefahren hingewiesen, die der Zustand einer gewissen Kultlosigkeit mit sich brachte (S. 124) und auf die Bestrebungen,, den Dienst Jhws auch im Exil zu erhalten, die alle den Charakter des Notbehelfs tragen (S. 125). Dazu gehört der Sabbat als allwöchentliche Zusammenkunft (aus Stellen wie Ex 20n, 12, 20 ergibt sich, daß er bereits für die Zeit Ezechiels die Hauptrolle spielte) und die Beschneidung. Hinzutreten nach Kittel gewisse Reinheits-, Speise- und mancherlei andere ,,Tabusitten“ (S. 127), die die Isolierung des Judentums bezwecken und den Juden den Vorwurf des odium generis humani schon früh eingetragen haben. Diese Gesetze erhalten ihre grundsätzliche Bedeutung durch die Redaktion des Priesterkodex (S. 127—128). Eine solche Darstellung zei^t kein Verständnis für die innere Entwicklung des jüdischen Gesetzes. K. erklärt nicht, wieso bereits ‘Ezra, der aus Babel kam (‘Ezra 76) als סופר מדדר bezeichnet wird (‘Ezra 7״; Neh 8136 , 1226 ,13 ,4 י), daß von ihm gesagt wird, daß sein Herz darauf gerichtet war, Jhws Gesetz zu erforschen ('.לדרש את תודת ד ‘Ezra 710), daß er מבעים nach Palästina mitbrachte, die bei der Verlesung der Thora am Wassertore als Interpreten fungierten (Neh 87) und daß es ebendort heißt (V. 8): ויקראו בספר בתורת האלהים מפרש וש׳ופשכל ניבעו במקרא. Es scheint sich also doch damals bereits um mehr als eine wörtliche Uebertragung des Fünfbuches oder Teile von ihm gehandelt zu haben. Es sei auch darauf hingewiesen, daß fast sämtliche Ausdrücke für ,,forschen“, ,,lehren“, ,,ausdeuten“ usw., die sich zum Teil erst in der talmud.־ midrasch. Literatur häufen, bereits im babylonischen Sprachgebrauch oft angewandt wurden. Die Elephantine-Päpyri wiederum weisen Gesetze und Sitten auf, die erst die nachbiblische jüdische Literatur anführt. So, wenn es der Frau, entgegen dem biblischen Recht (Dt 24!), zusteht, in den Ehevertrag eine ausdrückliche Bestimmung aufnehmen zu lassen, daß sie die Ehescheidung verlangen darf, wenn sie ihren Mann haßt (siehe Anneler: ,,Zur Geschichte der Juden von Elephantine“, Berlin 1912, S. 74). Eine solche Bestimmung konnte auch in alten palästinensischen Eheverträgen Vorkommen (Jerus. Baba-batra VIII, vergl. Anneler S. 74). Auch entspricht der Ehevertrag bei diesen ägyptischen Juden durchaus dem jüdischen Ehevertrag (Anneler S. 75 L). Man vergleiche auch die Trauersitten dieser Juden mit den entsprechenden jüdischen (Anneler S. 82 f.)־. Diesen und anderen nicht alt-