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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 6 · p. Seite 572

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 6
Article
Zur neueren Bibelliteratur [Rezension]
Date
1928-01-01
Page
Seite 572 (sequence 12)
Language
German
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572־ •testamentlichen Bräuchen gegenüber bemerkt H. Anneler mit Bezug auf •Köberle (S. 73): ״Es ist nur alles mehr fortgebildet, mehr juristisch ausgestaltet,;bestimmter formuliert und präzisiert, es ist mehr genau fixiertes, schriftlich und urkundlich festgelegtes Einzelrecht, während im A. T. Recht und Sitte, ‘religiöses und juristisches noch mehr ineinander übergehen“. Man kann also wohl mit deutlicheren Worten sagen, daß das Gesetz seit der Zeit des Exils :zu grundsätzlicher Bedeutung wurde, und daß ‘Ezra der Begründer einer neuen Gesetzesschule gewesen ist, daß aber gewisse Lehrmethoden auch unabhängig von ihm nicht unbekannt gewesen sein können, und daß außerhalb des schriftlich •niederge legten Gesetzes ein Gewohnheitsrecht existiert haben muß, das nun ׳durch Ausdeutung (דרש) in dem geheiligten Schrifttum verankert wurde. Dabei war sicher der mündlich tradierte Brauch älter als seine biblische Beigründung. Man denke an שחיטח בן הצואר oder אסור בש׳ר וחלב. Von der so interessanten Entwicklung des Judentums zur Gesetzesreligion, die also schon in Babylon oder gar früher eingesetzt haben muß und die die ganze spätere;jüdische Geschichte beeinflußte, erhalten wir aber bei Kittel deshalb so dürftige Nachrichten, weil für eine gewisse Art der Bibelforschung lediglich das alttes tarne ntli che Schrifttum Geltung besitzt, als ob es keine Uebergänge vom biblischen zum sogen, talmudischen Judentum gäbe, und als ob die Literatur dieser letzteren Epoche nicht z. T. uralte Elemente enthielte. Worin bestand dann die Tätigkeit der סופרים und ihrer Nachfolger? Die Weiterbildung des jüdischen Gesetzes mag ähnliche Wege gegangen sein wie beim Islam. Auch dort ist die Sunna ,ai-’amr ’al-’awwal und der Badit das Zeugnis der Sunna. Hiermit soll nicht gesagt sein, daß für die Interpretierung und geschichtliche Auswertung der ältesten Teile der jüdischen bzw. islamischen Literatur — also für den Grundstock des A. T. und den Quran — über den dort vorliegenden Text hinausgegangen werden darf (wohl aber dürfen frühere und gleichzeitige Literaturen herangezogen werden). Handelt es sich aber um die Zeit des religiösen Uebergangs vom geschriebenen Wort zum interpretierten, — und das babylonische Exil stellt für das Judentum diese Zeit dar —, dann muß alles berücksichtigt werden, was für die Deutung .einer so eigenartigen Epoche in Betracht kommt. Die Gewerbekrankheiten der Juden im 17. Jahrhundert. Von Dr. Julius Donath, f Professor der Nervenheilkunde an der Universität Budapest. Der V. Internationale Kongreß für Gewerbehygiene und Unfallkünde, der am 2.—8. September 1928 in Budapest getagt hat, erhielt von der ungarischen Regierung als wertvolles Angebinde eine von ihr besorgte Neuausgabe des berühmten Werkes von Bernardino Ramazzini ,,De morbis artificum diatriba" (Abhandlung über die Krankheiten der Gewerbetreibenden). Es ist dies das erste zusammenfassende Lehrbuch der Gewerbekrankheiten, die Frucht 30 jähriger Beobachtungen und Studien, welches in 1. Auflage 1700 ln Modena und noch in vermehrter 2. Auflage 1913 erschienen ist. Nicht-als ob Ramazzini der erste gewesen wäre, der über Gewerbekrankheiten geschrieben hätte; ihm sind Deutsche vorangegangen, namentlich der berühmte Theophastus von Hohenheim, genannt Paracelsus, dessen Buch ״Von der Bergsucht und anderen Bergkrankheiten“ (1530) die erste Veröffentlichung über Gewerbekrankheiten ist. Ramazzini, geboren den 5. November 1633 in Carpi in Italien, ־,genoß eine sorgfältige Erziehung und seine ärztliche Laufbahn stand

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