Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Familie Lwow
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 490 (sequence 4)
- Language
- German
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490 an die Rabbiner von Deutschland, um auch sie für seinen Kampf gegen den Sulzbacher Talmud zu gewinnen (vergleiche Beilage II). Als der Sulzbacher Herausgeber bemerkt hatte, daß er gegen die Angriffe der polnischen Rabbiner und insbesondere des Amsterdamer Rabbiners Saul Levi nicht aufkommen konnte, richtete er an Josua Heschel Lwow, der damals der älteste Rabbiner Deutschlands war, die inständigste Bitte, ihn aus dieser Bedrängnis zu befreien. Obwohl Josua Heschel Lwow damals schon ein Siebziger war, nahm er sich des Sulzbacher Herausgebers an und schrieb einen Rechts- Spruch zu seinen Gunsten, in dem er alle Bedenken gegen den Sulzbacher Talmud verwarf. Als der Amsterdamer Rabbiner Saul Levi davon Kenntnis erhielt, richtete er gemeinsam mit den Vorstehern seiner Gemeinde ein Schreiben an Josua Heschel Lwow, in dem sie ihn baten, seine gefällte Entscheidung zurückzuziehen. Denn das Verbot des Sulzbacher Talmuds wäre von einer großen Anzahl bedeutender Rabbiner erlassen worden, und dieses Urteil könnte daher nur von einem Rabbinatskollegium aufgehoben werden, das jene an Zahl und Gelehrsamkeit übertreffen würde. Nichtsdestoweniger beharrte Josua Heschel Lwow auf seinem Standpunkte, daß der Sulzbacher Herausgeber im Rechte sei, und wies dies auch in einem größeren Responsum an den Amsterdamer Rabbiner Saul Levi aus Talmud und Dezisoren nach (vergleiche Beilage III). Dieser Kampf, den Josua. Heschel Lwow trotz seines hohen Alters unermüdlich führte, ist ein beredtes Zeugnis für seine Wahrheitsliebe und seinen Gerechtigkeitssinn, für die er stets rücksichtslos eintrat. Fünf Jahre später, im Jahre 5528 (1768) finden wir ihn auch auf seiten des Clever Rabbiners Israel Lipschütz anläßlich des Streites um den Scheidebrief, den letzterer im Jahre 5526 (1766) ausgestellt hatte und den das Rabbinat in Frankfurt a. M. nicht anerkennen wollte, weil der Mann bei der Uebergabe des Scheidebriefes wahnsinnig und daher unzurechnungsfähig gewesen wäre. Das Frankfurter Rabbinat ließ nämlich in den Synagogen bekannt geben, daß dieser Scheidebrief ungültig und die Frau daher als Ehefrau zu betrachten wäre. Als Israel Lipschütz dies vernommen hatte, wandte er sich an die bedeutendsten Rabbiner seiner Zeit und bat sie um ihre Entscheidung. Die meisten Rabbiner entschieden wie Israel Lipschütz. Sie erklärten den Scheidebrief als rechtskräftig und die Frau als geschieden1. Das Frankfurter Rabbinat aber blieb dessenungeachtet bei seiner früheren Entscheidung und erklärte, daß die Frau nicht eher heiraten dürfte, bis der Mann sie nicht vom neuen scheiden würde. Diese Hartnäckigkeit des Frankfurter Rabbinats rief schließlieh auch den greisen Josua Heschel Lwow auf den Plan. In einem ausführlichen Responsum wies er die Gültigkeit des Scheidebriefes nach und geißelte zugleich das Verhalten des Frankfurter Rabbinats. Seine zahlreichen Responsen, die er überallhin auf halachische Anfragen geschickt hatte, vereinigte er zu einem Buche, das er פני לב:ה nannte (s. אור הישר Nr. 32). Es war ihm aber nicht vergönnt, diese Sammlung im Druck zu sehen. Die Handschrift befindet sich 1 Ausführliches über diesen Streit s. im אור הישר (Amsterdam 1769) und im אור ישראל (Giere 1770).