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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 5 · p. Seite 470

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 5
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 470 (sequence 14)
Language
German
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470 vergessen, daß das Judentum in seinem Schoße das gef ähr- 1 i c h s t e fremde Element birgt. Der Deutsche vereinigt sich mit uns durch .... Ehe .... lebt sich in unsere Sitten ein, seine Kinder werden Kinder dieses Landes gleich uns .... Hingegen betrachten sich die Juden .... stets als Fremde, hegen Widerwillen gegen unsere Sprache .... und erziehen ihre Kinder in einem antinationalen Elemente1.“ Man untersuche doch einmal die Verhältnisse inBrody: ,,Dort gibt es sogar Juden, die die Landessprache nicht einmal verstehen, geschweige denn sie sprechen2." Jeder, der die Lage der Juden ernstlich prüfe, müsse zum gleichen Ergebnis kommen: ,,Nur die Verschmelzung mit der Nation kann von ihnen (den Juden) den Antagonismus der übrigen Landesbewohner abwenden." In ähnlichen Bahnen bewegten sich die Reden Krzeczunowicz*, der an die Juden noch viel weiter gehendere Ansprüche stellte. Als Bedingung, als conditio sine qua non, für die Gleichberechtigungserklärung sei ihre vollkommene Assimilierung zu fordern; zuerst sollten die Juden sich assimilieren, dann können sie die gleichen Rechte wie die Christen erhalten. Ueberdies sei diese Assimilierung eine Pflicht, der sich die Juden zu unterziehen hätten. ,,Unter Pflichten hat man nicht blos jene zu verstehen, die in den Gesetzen und Paragraphen geschrieben stehen, sondern auch jene nationalen Pflichten, welche im Herzen eingeschrieben sein sollen; und zu dieser Gleichheit der Pflichten haben wir ein Recht die Juden aufzufordern3.“ Die Juden seien diesen Pflichten nicht nachgekommen; also könne man ihnen keine Gleichberechtigung gewähren. Ja, aus der Geschichte Polens könne man sogar lernen, daß sich die Juden, je mehr Rechte und Privilegien sie erhielten, destomehr den nationalen Pflichten zu entziehen und ihre Absonderung zu pflegen suchten. ,,Ungeachtet jener (früheren) Rechte und Privilegien (im polnischen Staate) sind die Juden nicht eins mit unserer Nation geworden. Diese Rechte und Pflichten beförderten sogar die Erzeugung jener Absonderung, welche die Juden von der übrigen Landesbevölkerung trennte4." Das Ergebnis dieser Absonderung sei die innere jüdische Autonomie, auf die sich die Institution der Kahale stützte. Ihren politisehen Befugnissen hätte zunächst der Kampf zu gelten: ,,Man kann nicht gestatten, daß die Kahale neben der Besorgung der Kultusangelegenheiten auch in manche Attribute der politischen Administration und sogar der richterlichen Gewalt eingreifen." Immerhin geht Krzeczunowicz nur so weit, eine Beschränkung des Wirkungskreises der Kahale auf die religiösen Angelegenheiten zu fordern, ohne — wie es ein anderer Abgeordneter, Dr. Viktor Zbyszewski, getan hat — die Existenz der Institution anzugreifen und 1 Diese Gedankengänge sind nicht neu und finden sich schon in einer anonymen Flugschrift aus dem Jahre' 1860: ״Ein Wort über die Juden.“ (Poln. Wien, 1860.) Sonderabdruck aus d. ״Post^p“. 2 Rede am 30. September 1868. ,,Judendebatte“, S. 3—6. 3 Rede am 8. Oktober 1868, ebenda S. 11. 4 Rede am 30. September 1868, ebenda S. 35 ff.

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