Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 468 (sequence 12)
- Language
- German
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468 versuchte er dem Ministerium ״darzutun", mit Rücksicht auf die in Lemberg obwaltenden Verhältnisse sei eine Teilung der Wähler zur Gemeindevertretung in drei Kurien nicht angebracht; nur eine Vereinigung aller Wähler in einen einzigen Wahlkörper, dem alle Steuerzahler angehören sollten, die mindestens 8 Fl. zahlten, sei hier am Platze1. Die Begründung der Lemberger leuchtete jedoch dem Berichterstatter Graf Taaffe nicht ein. Er fand, daß ,,die einseifige Gewährung einer Ausnahme von dem Reichsgesetze vom ö. III. 1862 unzulässig sei/' Tatsächlich wies die Regierung das Statut nochmals zurück, und erst nach langen Bemühungen gelang es dem Lemberger Gemeinderate im Jahre 1870, die Anerkennung des besonderen Wahlrechtes durchzusetzen2. Seit dieser Zeit war Lemberg die einzige Stadt in ganz Galizien — ja soweit uns bekannt in ganz Oesterreich — die in einer Kurie für den Gemeinderat wählte. Wohlgemerkt: nicht deshalb, weil man hier.so vorzugsweise demokratisch gesinnt war, sondern lediglich ,,aus Rücksicht auf die speziellen Nationalitätenverhältnisse"3 hat Lernberg um seine Ausnahmestellung so hart gerungen. Die Judendebatte im Landtage des Jahres 1868 und die endgültige Aufhebung aller Judenbeschränkungen der Gemeindestatute. Bald nach der endgültigen Sanktion der einzelnen Statute wurden alle Judenbeschränkungen gegenstandslos; sie mußten, da sie den neuen Staatsgrundgesetzen vom Jahre 1867 widersprachen, aufgehoben werden. Eine diesbezügliche Regierungsvorlage wurde ausgearbeitet und ,,vorläufig dem galizischen Statthalter zur Aeuße־ rung mitgeteilt4/' Diese Aeußerung ließ nicht lange auf sich warten: ,,Der Statt־ halter Graf Goluchowski verhehlt in seinem .... Berichte vom 27. v. Mts." —erklärte der Minister des Innern in seinem Referat vor dem Kaiser — ״zwar nicht die Opposition, die der Annahme dieser Gesetzes Vorlage im galizischen Landtage mit Rücksicht auf seine eigentümliche Zusammensetzung entgegentreten dürfte, spricht im Uebrigen aber die Ansicht dahin aus, daß durch die ihm mitgeteilte Regierungsvorlage die in Rede stehenden Beschränkungen der Israeliten in Galizien vollständig beseitigt erscheinen würden und daß er hoffe, daß durch entsprechende Einwirkung, wo es nötig sein wird, die Annahme der Vorlage sich werde erreichen lassen5." Die Regierungsvorlage mußte angenommen werden; sonst wäre die Regierung gezwungen gewesen, die Judenbeschränkungen, die mit dem Geiste der. neuen Verfassung völlig unvereinbar waren, 1 Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kabinettzahl 1320 es 1867. 2 Kutrzeba: a. a. O. IV. S. 311—12. Das Lemberger Statut wurde infolgedessen am 14. X. 1870, Ld. Rg. Blatt 79, bestätigt. Vgl. österr. Staats- Wörterbuch, Bd. II, S. 173. 3 Kutrzeba: •a. a. O. IV. S. 313. 11 Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kabinettzahl 906 ex 1868, Vortrag des Ministers des Innern Dr. Giskra. 5 JSbenda,