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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 5 · p. Seite 464

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 5
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 464 (sequence 8)
Language
German
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464 das amtliche Protokoll1, ,,entfernen sich nach und nach in die anstoßenden Salons/׳ während Dubs noch spricht. Der Landmarschall will zur Abstimmung schreiten, doch siehe da — ,,Alle wollen auseinandergehen2/׳ Auf die Aufforderung des Landmarschalls hin bleibt man jedoch artig sitzen. Inzwischen sind zwei neue Anträge eingelaufen: ein Vermittlungsantrag des Grafen Goluchowski, wenigstens zwei Drittel, d. h. 67 Gemeinderäte müßten Christen sein und ein anderer von Samelsohn, auf Streichung der Bestimmung des § 48, Absatzes III, demzufolge der Bürgermeister und der erste Vizebürgermeister Christen sein sollten. Ohne jede Debatte wird über die drei Anträge abgestimmt -— mit dem Ergebnis, daß alle drei abgelehnt werden. Es bleibt also bei der von der Kommissionsmehrheit angenommenen Fassung, d. h. bei dem Verhältnis 80 zu 20. Am nächsten Tage (23. III.) wurden die Verhandlungen über das Lemberger Statut fortgesetzt. Zu § 120, dessen Absatz I bestimmte: ״Das Vermögen der Stadt Lemberg ist Eigentu m der zur Lemberger Gemeinde,gehörigen christlichen Bevölkerung“, stellten Dr. Landsberger und־ Dubs Streichungsanträge, die indes nur von 5 oder 6 Abgeordneten unterstützt wurden3. Die §§ 124 und 125 des Statutes verordneten die 20 jüdischen Gemeinderatsmitglieder sollten einen besonderen jüdischen Administrationsrat bilden, dem die Leitung und Verwaltung der speziell jüdischen Angelegenheiten zufiel. Obwohl es deutlich war, daß die Bildung dieses Rates zugleich die Aufhebung des bisherigen Judenkultusgemeindevorstandes bedeutete, verhielten sich die jüdischen Abgeordneten vollkommen passiv. Sie stellten, da sie von der Vergeblichkeit aller ihrer Bemühungen überzeugt waren, weder Gegenanträge, noch versuchten sie in längeren Auseinandersetzungen auf das Haus einzuwirken. 5. Die Folgen der Landtagsbeschlüsse. Das Lemberger Statut machte Schule. In der Sitzung vom 30. XII. 1866 berichtete der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Tarnow, Dr. Rutowski, über den Statutenentwuif dieser Stadt4, der neben den üblichen Bestimmungen, über Bürgermeister- und Stellvertreteramt5, und über die Zahl der jüdischen Gemeinderäte — wenigstens vier Fünftel sollten Christen sein6 — auch 1 Stenogr. Protokolle ddo. 2 Wortlaut des Protokolls. 3 Stenogr. Protokolle ddo. 4 Stenogr. Protokolle ddo. Die ״Neue Freie Presse“ v. 16. I. 1866 schrieb darüber: ״Was übrigens das Statut (von. Tarnow) selbst anbelangt, so ist dasselbe offenbar nach dem Muster des vom Lemberger Gemeinderate beschlossenen gefaßt und atmet denselben Geist der Intoleranz.“ 6 Allegat NXI zu dem stenogr. Protokoll v. J.1866 § 32 der Wahlordnung Abs. 2. 6 Ebenda. . § 15 der Wahlordnung. § 20 bestimmte: ״ . . . . Der Stadtrat besteht aus 30 Mitgliedern“, somit war das Verhältnis wie 24: 6, während die Petition des Judengemeindevorstandes aus Tarnow im Jahre 1857 ״die Wahl von wenigstens 10 Mitgliedern der Judenschaft in den bürgerlichen Ausschuß“ verlangte. Vgl. Ministerium des Innern IV. T. 10, Z. 21709/858.

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