Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 461 (sequence 5)
- Language
- German
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461 als das nachahmenswerte Muster hin: ,.Lemberg ist gründlicher betreffs des Gemeinde Vermögens, seiner Verwaltung und der Zahl der jüdischen Gemeinderäte verfahren/' Aehnliche Anträge stellten Kornel Krzeczunowicz, Graf Kasimir Grocholski und Graf Adam Potocki, während Dr. Landsberger, Graf Ludwig Wodzicki und Graf Golejewski gegen die Vertagung sprachen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Kapiszewskis mit der knappen Mehrheit von 65 zu 60 abgelehnt. Die Minderheit, die für die Vertagung eintrat, bildeten die Ruthenen, die polnischen Bauern, einige Konservative, darunter Goiuchowski1, und die Kirchenfürsten. Dem ersten gescheiterten Angriff auf das Krakauer Statut folgte ein zweiter. Bei der Beratung über § 222, der im 1. Absätze bestimmte: ,,Der Stadtrat besteht aus 60.Mitgliedern/‘ ohne dieser Bestimmung irgendwelche Beschränkung folgen zu lassen, beantragte Kapiszewski die Abänderung: ,,Der Krakauer Gemeinderat besteht aus 50 christlichen und 10 jüdischen Mitgliedern3.“ Gegen diesen Antrag sprachen Dubs, Samelsohn, Landsberger, Koczynski und Graf Alexander Borkowski4, die vor allem betonten, es sei purer Unsinn, der Stadt Krakau, die keine Judenbeschränkungen wünsche, judenfeindliche Bestimmungen gegen ihren Willen aufzudrängen (Borkowski). Das Haus billigte diesen Standpunkt, und als es endlich zur Abstimmung kam, erklärte sich allein Kapiszewski für seinen Antrag5. Bei der Beratung über § 52, Absatz 3, (der bestimmte, daß nur der Präsident und sein Stellvertreter Christen sein müssen) erklärte Samelsohn6, er habe ,,nur deswegen auf die Abänderung dieses Ausnahmegesetzes verzichtet, weil das Statut als provisorisch gelte und ohnehin in Krakau keine Streitigkeiten oder Zerwürfnisse infolge des Glaubensbekenntnisses stattzufinden pflegten7.“ 3. Die Gemeindeordnung. Die Gemeindegesetzvorlage, über die der Landtag erstmalig am 19. III. 1866 verhandelte, ging weiter als das Krakauer Statut. Sie forderte neben der Ausschließung der Juden vom Bürgermeister- und Stellvertreteramt (§35 der Wahlordnung) in § 15 Abs. II der Gemeindewahlordnung: ,,Wenigstens zwei Dritteile der in jedem 1 Stenogr. Protokoll von clon Sitzungen vom 16. I., 9. II., 13. II. u. 15. II. 1866. ,,Presse“ v. 23. III. 1866, Nr. 80. Das Verhalten Goluchowskis in dieser Angelegenheit wurde von der ihm gegenüber noch immer mißtrauischen Auslandspresse wieder hervorgehoben und ungünstig ausgelegt. Vgl. ״Allg. Ztg. d. J.“, Nr. 9 ex 1866: ״Gf. Goluchowski stimmte im antiliberalen Sinne.“ Noch feindlicher begrüßte die ,,Neue Freie Presse“ v. 14. II. 1866 das Auftreten Goluchowskis: ״Also wieder im alten Geleise!“ 2 In der endgiltigen Fassung § 21. Vgl. Kasparek a. a. O. S. 93. 3 Stenogr. Protokoll ddo. 4 Gf. Borkowski war Vorsitzender der Landtagskommission für das Krakauer Statut. 5 Stenogr. Protokolle v. 13. II. 1866. 6 Samelsohn war Mitglied der Landtags kommission für das Krakauer Statut. 7 Stenogr. Protokolle v. 15. II. 1866.