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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 5 · p. Seite 452

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 5
Article
In der Zeit der Religionsnot
Date
1928-01-01
Page
Seite 452 (sequence 4)
Language
German
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452 Islam übertrat und eine polemische Schrift ,,Ifhäm al jahüd“, das Zumschweigenbringen der Juden, verfaßte, erzählt dagegen, daß die Perser den Juden häufig das Gebet verboten haben, ,,weil sie gewußt haben, daß die meisten Gebete dieser Gemeinschaft Anrufungen Gottes gegen die Völker sind. Als jedoch die Juden sahen, daß es den Persern mit dem Verbote des Gottesdienstes ernst sei, verfaßten sie Gebete, in die sie die Stücke des gewöhnlichen Gebetes hineinschoben und nannten sie ,,al-hizäna“. Zu diesen komponierten sie Melodien und pflegten sie zu lesen und zu singen, wenn ׳ sie in den Gebetszeiten zusammen kamen“1. Wenn diese beiden Berichte über die Einführung der Piutim historisch wären, müßte man, dem Berichte des Jehuda b. Barsilai folgend, an die Novelle Justinians vom Jahre 553 denken, die gelegentlich der Ordnung von Synagogenstreitigkeiten den Gebrauch der sogenannten Deuterosis verbot. Das Wort Deuterosis wird zwar sonst von den Kirchenvätern hauptsächlich als Benennung für die Mischna gebraucht, in unserem Falle jedoch müßte es auf die Lehrvorträge halachischen und hagadischen Inhalts gedeutet werden. Das Verbot Justinians müßte auf Palästina bezogen werden, das damals zum byzantinischen Reiche gehörte und in dem die Lehrvorträge untersagt und durch die Piutim ersetzt wurden. Nach dem Berichte des Samuel b. Jehuda dagegen müßte man an eine Religionsverfolgung in Mesopotamien denken, die in die Zeit von 450—589 fiel und von den Persern ausging und nicht das Aufhören der Lehrvorträge allein, sondern der Gebets Versammlungen überhaupt zur Folge hatte. Allein beide Berichte über die Einführung der Piutim sind' wenig glaubwürdig, ,,denn daß die gottesdienstlichen Versammlungen verboten und doch, wenn nur solche Lieder und nicht die Pflichtgebete vorgetragen wurden, gestattet gewesen sein sollten, läßt sich schwer begreifen“2. Unwahrscheinlich ist es auch, daß die Piutim, nur wegen der Religions- Verfolgung eingeführt, auch später sich erhalten haben sollten, als die Religionsnot vorüber war und die Lehrvorträge oder Gebets- Versammlungen gestattet wurden. In Wirklichkeit hat keine Religionsverfolgung die Entstehung und Einführung der Piutim veranlaßt. Die Piutim sind vielmehr eingeführt worden, um die Kenntnis der religiösen Gesetze und Gedanken, die im halachischen und hagadischen Schrifttum enthalten waren, der im Gotteshause betenden Gemeinde zu vermitteln und mit ihnen den Gottesdienst der Feste zu schmücken und durch sie die Feier der heiligen Tage zu erhöhen. 5. Das Motiv der Religions Verfolgung kehrt noch in anderen Berichten wieder. Die Keduscha der Morgentefilla enthält Verse aus den Propheten und Hagiographen3, in der Keduscha der Mussaftefilla finden sich außerdem noch der Anfang und das Ende des Schma4. Wann und warum ist diese Einschaltung des Schma erfolgt? Darüber gibt es mehrere Berichte, die zum 1 Schreiner MGWJ. XLII, 1898, 220. 2 Elbogen 284. 3 Jes 63j Ez 3ל2ב Ps 14610. 4 Dtn 64, Nnm 154].

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