Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 387 (sequence 9)
- Language
- German
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387 Interpellation Landsbergers als ein erneuerter Antrag unmöglich angesehen werden könne, sehe sich der Landesausschuß nicht veranlaßt, einen derartigen Entwurf auszuarbeiten. Mit anderen Worten: der Landesausschuß verlangte zuerst aufs neue die Einbringung eines solchen Antrages durch das Haus; dann erst wollte er an die Bearbeitung des fraglichen Entwurfes gehen. Aber die jüdischen Abgeordneten versuchten gar nicht mehr, einen solchen Antrag im Hause durchzubringen. Inzwischen hatten sie nämlich die Landtagsverhandlungen über andere die Juden betreffenden Gegenstände und die Weigerung der Mehrheit des Hauses, den Juden irgendwelche Zugeständnisse zu machen, zur Genüge darüber belehrt, daß von diesem Landtage niemals eine vollkommene Gleichberechtigung erlangt werden könnte. Die Besitzbescliränkimgen der Juden in den Landtags״ Verhandlungen. In der Sitzung vom 28. XII. 1865 brachte Graf Agenor Goluchowski, der erst kürzlich (November 1865) — trotz des heftigen Widerstandes der Ruthenen und Juden — in den Landtag gewählt worden war1, einen überall Aufsehen erregenden Antrag ein, der wie ein Versuch anmutete, frühere Fehler aus der Zeit der Staatsministerschaft des Antragstellers wieder gut zu machen und ad capiendam benevolentiam berechnet zu sein schien. Dieser Antrag — eine förmliche Ueberraschung für die Juden2 — lautete: ,,In Erwägung, daß die Bestimmungen, welche eine gewisse Klasse der Bewohner in dem Rechte der Erwerbung des Grundbesitzes beschränken, mit den nachträglich von Sr. kaiserlichen Majestät, dem Kaiser, verliehenen konstitutionellen Freiheiten grundsätzlich im Widerspruche stehen; in Berücksichtigung, daß der durch die Verordnung angestrebte Zweck infolge von Erteilung ausnahmsweiser Bewilligungen nicht erreicht blieb, wolle der Landtag beschließen: daß allen Israeliten ohne Unterschied das Recht der Er- Werbung von Realbesitz im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau zuerkannt werde3/‘ Geradezu wie ein Rechtfertigungsversuch des Verfahrens, das das Ministerium im Jahre 1860 eingeschlagen hatte, oder — um die 1 Vgl. ״Allg. Ztg. d. J.“ Nr. 44, 45, 46, 47, 48 ex 1865. 2 Die ,,Neue Freie Presse“ schrieb darüber am 9. II. $866: ,,Noch immer kann man sich von der Ueberraschung nicht erholen, die Gf. A. Goluchowski dem Lande, namentlich der ■israelitischen Bevölkerung mit seinem Anträge vom 28. XII. bereitete . . . .“ und ein anderes mal (2. I. 66): ,,Im galizischen Landtage hat ein Wunder sich ereignet. Gf. Goluchowski ist ein liberaler Mann geworden! .... Besser spät als niemals! . . . Denselben Ton schlug die ״Presse“ an: (Nr. 17 v. 19. I. 1866): ״Im galizischen Landtage geschieht ein Wunder nach dem andern. Goluchowski denkt ganz ernstlich daran, liberal zu werden.“ und versah einen ihrer Berichte darüber (Nr. 25 v. 27. I. 1866) mit der bissigen Glosse: ״Nach der Meinung des Herrn Gf. Goluchowski haben also die Juden bereits jene wissenschaftliche Reife erlangt, welche er ihnen im Beginn der 60er Jahre selbst noch nicht beimaß. (Die Red.)“ . So schien die liberale deutsche und die jüdische (vgl. ״Allg. Ztg. d. J. Nr. 9 ex 1866) Presse dem Anträge Goluchowski von vornherein kein großes Vertrauen entgegenzubringen. 3 Stenogr. Protokolle ddo. 25♦