Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 4 · p. Seite 385

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 4
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 385 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829951-2829956-2834765--48439-2834854
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

385 war verschwindend klein gegenüber der konservativen Mehrheit der polnischen Nationalpartei. Obendrein waren sie zersplittert ־und nicht organisiert. Wenn trotzdem ihre Stimme den Juden manche Dienste geleistet hat, so war das nur dem Umstande zu verdanken, daß sich unter ihnen hervorragende Männer fanden, wie Smolka, Ziemialkowski, Borkowski usw., markante Individualitäten, die auf den Landtag Eindruck machten und in dieser bewegten Zeit eine historische Rolle spielten1. Die Konservativen wollten von einer sofortigen und vollständigen Gleichberechtigung der Juden nichts wissen. Nur zuweilen traten sie für teilweise Begünstigungen der Juden ein, so z. B. Goluchowsld; das geschah jedoch in den meisten Fällen aus Opportunitätsrücksichten. So kam es denn, daß in Judenfragen schließlich immer die judenfeindliche Koalition der Mehrheit der Konservativen, der Ruthenen und der polnischen Bauern den Ausschlag gab. Die Landtagsverhandlungen. Uns interessieren nur die 4 Sessionen der ersten und die 2 ersten Sessionen der zweiten Wahlperiode: Der erste galizische Landtag im Jahre 1861 tagte nur einige Tage, vom 15.—26. April. Auch die II. Session, die für den 12. I. 1863 anberaumt war, wurde — infolge des Ausbruches des Aufstandes im Königreich Polen — bald nach ihrer Eröffnung geschlossen2. Ende 1865, am 23. XI., wurde dann die III. Sitzungsperiode eröffnet, deren 80 Sitzungen bis 28. IV. 1866 dauerten. Ihr folgte eine vierte mit 26 Sitzungen vom 19. XI. 1866 bis 31. XII. 1866. Erst in diesen beiden letzten Sessionen konnte der Landtag an die Verhandlungen über die wichtigsten solange verzögerten Landesangelegenheiten, darunter die Judenfrage, gehen. Im Jahre 1867 wurde ein neuer Landtag gewählt, der in der ersten (18. II. 1867 bis 2. III. 1867, 10 Sitzungen) und zweiten (22. VIII. 1868 bis 10. X. 1868, 34 Sitzungen) Session endgültig über die vollständige gesetzliche Gleichberechtigung der Juden im Lande beschloß. Die Frage der Gleichbereclitiguiig der Juden in den Landtags- Verhandlungen 1861/66. Eine prinzipielle Lösung der Judenfrage im Wege einer gänzlichen Gleichstellung mit den anderen Landesbewohnern erstrebten nur — wie erwähnt — die jüdischen Abgeordneten selbst und einige Liberale. Als 1861 die Juden bei Gelegenheit des Gesuches um Bestätigung ihrer Wahlfähigkeit beim Staatsminister zugleich um andere Rechte petitionierten, wurden sie von Schmerling mit dem Hinweis auf die zu eröffnenden Landtags- und Reichsratsverhandlungen beschieden: Das Ministerium sei ,,dermalen nicht in der Lage, auf diesen Punkt des Gesuches einzugehen3“. 1 Feldmann, W.: ,,Die politischen Ideen in Polen“, Seite 84, München und Berlin 1917. 2 Kaiserliches Manifest vom 24. II. 1864. Reichsgesetzblatt VII, Nr. 13 ex 1864, und Bobrzynski a. a. O. Seite 107—108. 3 Vgl. ״Ailg. Ztg. d. J.“ Nr. 16 ex 1861. Monatsschrift, 72. Jahrgang. 25

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.