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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 3 · p. Seite 321

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 3
Article
Einige wichtige Momente der Kultusgeschichte Altisraels
Date
1928-01-01
Page
Seite 321 (sequence 5)
Language
German
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321 ,in deinen Städten“ hin ge blickt werden könnte. Außerdem darf der Grundsatz, daß dunkle Stellen nach den hellen Aussagen eines Kontextes zu verstehen sind, nicht vergessen werden. 4. Weiterhin will W. seine Ansicht, daß in Deut 12 die ,,Steinhaufenaltäre“ oder Lokalkultstätten nicht verboten seien, auch dadurch begründen, daß Deut 12 keine Bestimmung für das Verzehnten von Vieh oder für Neumonde, Sabbate uswT. treffe. Dagegen genügt doch einfach die Frage, ob zum Verzehnten oder für die Feier von Neumond und Sabbat ein Altar in den einzelnen Ortschaften absolut nötig war. Das nachexilische Israel wird die Antwort nicht schuldig bleiben. Und wenn W. weiter (S. 363) sagt, Deut 126 spreche ,,nicht von Opfern, die notwendigerweise bei lokalen Gottesdiensten dargebracht werden sollen“, setze also die künftige Darbringung solcher Opfer voraus, so ist das n i c h t mit dem Texte von 126 zu vereinigen. 5. Endlich wiederholt W. den schon oft gelesenen Satz, man solle doch •dem Gesetzgeber nicht die ,,offene Ungereimtheit“ zumuten, daß er alle Altäre außerhalb der einen Kultstätte, wo Gott seinen Namen wohnen lassen wolle, verboten habe. Aber diesem Ausspruch gegenüber ist an folgende drei Instanzen zu appellieren: a) In 12219־8 ,7־5 ,4־ usw. wird negativ und positiv immer aufs neue eingeschärft, daß Israel mcht die kanaanäische Vielheit der Kultstätten auf den Höhen usw. nachahmen dürfe. Vielmehr solle es alle befohlenen Opfer und freiwilligen Gaben (V. 1ד) an d e m Orte darbringen, wo Jahwe seinen Namen wohnen lassen werde (V. u usw.). Diesem Orte ist aber schon durch den ebenerwähnten Relativsatz die Einheit zugesprochen, weil die Schekhina des Ewigen nach den Quellen (Ex 339 f. usw.) und nach dem Glaubensbewußtsein Israels immer nur an einem Orte sich offenbarte. Dafür spricht weiter die syntaktische Richtigkeit der Auslegung, die in den Worten ,,sondern an dem Orte, den Jhw in einem deiner Stämme erwählen wird“ (Deut 1214) nur die Einzahl dieses Ortes finden kann, wie diese Auslegung auch durch 2316f. bestätigt wird, weil dort gemeint ist, daß der entlaufene fremdländische Sklave zwar sich in Israels Gebiet den ihm vorteilhaften Aufenthaltsort soll wählen können, aber daß dieser Ort nur einer ist, daß ihm nicht auch noch Frei- Zügigkeit zugesprochen wird1 2. Daß dies der Sinn von 12!! ist, wird weiter durch folgende Textmomente bezeugt: an allen Stellen, .wo dieselbe Forderung wiederholt wird (12ls, 21 י20^1 י25 י24 ל23^1 י26 י I62, 115! י f., 1262 לס! י8ל)“, steht nur die Einzahl maqöm und niemals m e q ö m ö 111. Ferner geht mit maqöm auch die Einzahl ״der Altar Jhws“ parallel (1217, 1621, 264 usw.), wie dieses Gesetz ja auch in I Kön 816 usw., Neh 19 verstanden worden ist. b) Die zweite von den erwähnten drei Instanzen wird von den Autoren gebildet, die in den Geschichtsbüchern immer von neuem mit schrillem raq (I Kön 32 usw.) nur die Kultstätte als legitim ansehen, wo der Ewige seinen Namen als seinen Repräsentanten wohnen läßt. Die Könige aber, die daneben andere Kultstätten (Bämöth) duldeten, werden stets getadelt. Nun behauptet freilich W. (S. 364), an diesen Stellen seien nur solche Bämöth gemeint, die ,,durch allerlei religiöse Verbrechen (Weihung an falsche Götter, Aufstellung von Äscheren oder Masseben usw.) aufs engste verbunden“ gewesen seien. Indes diese Behauptung ist quellenwidrig. Denn an keiner der zahlreichen Stellen, wo der Satz ,,N u r beseitigte er die Höhen nicht“ erschallt, ist ein Wort von diesen ,,religiösen Verbrechen“ zu lesen. Also gilt der Tadel des Geschichtsschreibers nicht dieser Beschaffenheit der Bämöth, sondern ihrer Zahl. Dies springt am deutlichsten gleich in der ersten der hierhergehörigen Stellen (I Kön 32) in die Augen. Denn da heißt es ״N u r opferte das Volk auf den Bämöth, denn noch nicht bis zu jenen Tagen war dem Namen Jhws ein Haus gebaut“, und auch der nächste Satz ,,und Salomo hatte Jhw lieb, indem er in den Prinzipien seines Vaters David wandelte, nur opferte und räucherte er auf den Höhen“ bestätigt es. Also auch da kann nicht von der Verbindung der Bämöth mit den von W. erwähnten ,,religiösen Verbrechen“ die Rede sein. Nun erinnert er allerdings noch daran, daß 1 Ausführlich von mir gegenüber Oestreicher in ZATW 1926, 172—174. erörtert. 2 Alle anderen noch über dreißig Stellen sind in ״Geschichte der altt. Religion“ (1924), 407 verzeichnet. Monatsschrift, 72. Jahrgang. 21

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