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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 3 · p. Seite 322

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 3
Article
Einige wichtige Momente der Kultusgeschichte Altisraels
Date
1928-01-01
Page
Seite 322 (sequence 6)
Language
German
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322 Samuel sich an einem auf einer Bäma gefeierten Feste beteiligte (I Sam 912)־ und Elia in I Kön 20!0 (er meint: 1910) das Niederreißen von Altären beklagte. Aber kann daraus mit W. gefolgert werden, daß — im Unterschied von den bei Samuel und Elia erwähnten Bämötli und Altären — die von Salomo nach I Kön 33 verwendeten Bämöth andern Göttern gewidmet oder durch Ascherim usw. profaniert gewesen seien? Nein, die Bejahung dieser Frage würde dem geschichtlichen Zeugnis, womit I Kön 33 beginnt (,,Und Salomo hatte Jhw־ lieb usw.“) widersprechen. Außerdem ist die tadelnde Bemerkung ״Nur (oder: doch) wurden die Bämöth nicht beseitigt“ gerade bei den Königen Judas gemacht, bei denen vorher gesagt ist ״und er tat, was dem HErrn wohlgefiel“ (Josaphat, Joas, Amasja, Azarja [Ussia] und Jotham: I Kön 2 243f.,, II Kön 122 f., 143 f., 153f., 34f.). Auch ist in dem Satze ״und er beseitigte die fremden Altäre und die Bämöth“ (2 Chron 142) gar wohl unterschieden zwischen Altären fremder Götter und Bämöth (ebenso 176), und bei Hiskia ist die Beseitigung der Bämöth ausdrücklich der Einzahl des Jhw-altars gegenübergestellt. Also der Tadel, welcher in den Sätzen ״Nur usw.“ ausgesprochen ist, galt der geduldeten Vielheit von Opferstätten, und dieser Tadel erschallt nur in Sätzen, in denen die Vorschrift von Deut 122ff. ihr Echo gefunden hat. Demnach steht die von W. befürwortete Auslegung dieser Sätze ״N u r (oder: doch) usw.“ nicht im Einklang mit den Quellen. c) Die dritte Instanz, vor deren Forum jenes obige Urteil Wieners, man solle doch dem Gesetzgeber nicht eine ״offene Ungereimtheit“ zumuten,, gebracht werden muß, ist d i e Tatsache, daß seit der Zeit des Exils das Gesetz, daß nur an einem Orte sich die legitime Kultstätte Israels befinde,, gegolten hat und beobachtet worden ist. In den Tagen Hesekiels (434 usw.),' Haggais (18) usw. bestand die Ueberzeugung zu Recht, daß bloß an einen! Orte der vollständige legitime Kultus des Ewigen vollzogen werden könne.. Die in der südägyptischen Militärkolonie Elephantine uns unlängst bekannt gewordene Ausnahme ist erklärlich und wurde von der legitimen Priesterschaft Israels nicht gebilligt. Denn auf das Gesuch der Gemeinde von Elephantine,. ihr zum Wiederaufbau ihrer 410 zerstörten Opferstätte eine Unterstützung zu gewähren, erfolgte zwar eine zusagende Antwort, aber nur von ״Speisopfern und Weihrauchopfern“ als den in diesem ,,Altarhaus“ gestatteten Opferarten! wird da gesprochen1. Um überdies auch ein Wort über den Quellpunkt der Vorschrift von Deut 12 hinzuzufügen, so wurde sie durch den — von Gott gelenkten, aber durch das menschliche Verhalten mitbedingten — Gang der Heilsgeschichte veranlaßtAls in der über das Zehnstämmereich hereinbrechenden Katastrophe (722) das Strafgericht über dessen Bilderdienst (״die Sünde Jerobeams“) und1 Götzendienst zutage trat (II Kön 17ד ff.),, da erschraken viele Geister irra Königreich Judäa und ließen sich zu dem Entschlüsse aufrütteln, durch die Bekämpfung dieser Symptome des Abfalls von den Grundprinzipien der mosaischen Religion das Wohlgefallen Gottes zu-, erstreben. So kam es, daß im Unterschied von den Königen, die da ״taten,, was dem Ewigen wohlgefiel“ und doch die Bämöth nicht beseitigten (Salomo, Josaphat usw. bis Jotham), dessen Enkel Hiskia zur Abschaffung der Bämöth fortschritt (II Kön 184), und daß weiterhin die Vorschrift kodifiziert wurde, die vielen Opferstätten oder ״Höhen“ zu beseitigen, auf denen — fern von der Kontrolle der j h w treuen Priesterschaft — sich allmählich immer mehr Bilderdienst und sogar Götzendienst eingenistet hatten. Dixi et animam salvavi: so habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Mit diesen kurzen Ausführungen meine ich die Bedenken, die von Wienergegen die von mir vertretenen Grund züge der neueren lite rar kritischen Erforsehung des althebräischen Schrifttums angedeutet worden sind, hinreichend beleuchtet zu haben. Freilich solche unwissenschaftliche Redensarten, wie ״König macht einen Versuch, den Wellhausenianismus zu retten“ (S. 356,. Anm. 1), hätten mich nicht zur nochmaligen Durchforschung der in Rede stehenden Probleme bewegen können. Aber es galt auch hier, die geschichtliche Wahrheit aus den Quellenberichten feststellen zu helfen, wie es immer mein Bestreben gewesen ist. Daß ״die Rettung des Wellhausenianismus“ am 1 Ed. Sachau, Aramäische Papyrus und Ostraka (1911), Nr. 13 467, überdies allseitig behandelt in ״Geschichte der alttest. Rel.“ (1924), 410־ f., 543h

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