Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Einige wichtige Momente der Kultusgeschichte Altisraels
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 320 (sequence 4)
- Language
- German
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320 1. Zunächst behauptet er ,,Deut 12 verbietet nirgends lokale Altäre. Seine Angriffe sind gegen die heidnischen Bämöth gerichtet. Der Gesetzgeber befürchtet, die israelitischen Wallfahrer könnten eine Bäma sehen und da opfern.“ Nun vergleiche man damit das, was in Deut 122-4 steht: ,,Alle Stätten, an denen die Völkerschaften, die ihr aus ihrem Besitze verdrängt, ihren Göttern auf den hohen Bergen und den Hügeln und unter jedem grünen Baum Kultus gewidmet haben werden, sollt ihr gänzlich zerstören usw. Nicht sollt ihr so in bezug auf Jahwe, euren Gott, verfahren“, d. h. ilichtsolltihr die Art der Kanaaniter, an vielen Orten und mit Verwendung von Gottesbildern Kultus zu treiben, nachahmen. Nun frage ich jeden Leser, ob schon mit dem Sinn von V. 2־tJ das zusammenstimmt, was in den zitierten Worten Wieners als Aussage des Deuteronomiums hingestellt wird. Ist in jenen Worten des Deut, von ,,Wallfahrern“ die Rede? Selbstverständlich nicht. Vielmehr ist in V. 2-4 die Nachahmung der V i e 111 e i t v 0 n Kultstatten untersagt Dies wird in der Fortsetzung des Textes auch mit positiven Worten bestätigt (in V. 5-7, 8-19). Also in seinem 1. Absätze wird W. dem Sinn des Deut, nicht gerecht. 2. Sodann stellt W. die Behauptung, auf, daß das Deut, ,,ausdrücklich die Altäre von Ex 2024 in 1221 anerkenne“. Wie steht es mit der Richtigkeit dieses Urteils? Wo steht in V. 21 etwas von einem Altar? Aber nicht genug, daß nicht ,,ausdrücklich“ etwas davon dort erwähnt ist, es kann auch nicht indirekt hineingedeutet werden. Denn in der Fortsetzung der Vorschrift, die mit V. 21 beginnt, heißt es dann nicht bloß, daß man das betreffende Rind- oder Kleinvieh wie die Gazelle und den Hirsch verzehren soll (V. 22), sondern auch betreffs des Blutes ist gesagt: ״Auf die Erde sollst du es wie Wasser gießen“ (V. 24). Nun frage ich: Ist durch diese Ausdrucksweisen nicht deutlich ausgesagt, daß man die betreffenden Stücke von Rind- oder Kleinvieh keineswegs mit Verwendung eines Altars schlachten soll? Nach meinem Urteil ist diese Frage zweifellos zu bejahen. Oder hat man erstens beim Schlachten von Gazelle oder Hirsch einen Altar gebraucht? Diese Frage ist ja schon deshalb höchst überflüssig, weil dieses Wild nicht zu den opferbaren Tieren gehört. Der zweiten Frage, ob man bei Verwendung eines Altars dann das Blut ״wie Wasser auf die Erde fließen ließ“, bedarf es nun gar nicht mehr. Denn schon durch die Beantwortung der ersten Frage ist die Verwendung eines Altars bei solchem Schlachten abgelehnt. Aber auch wenn man die erwähnte zweite Frage stellt, ist sie nach dem zu verneinen, was oben in § 2 über die Behandlung des Blutes nach Ex 246b und I Sam 1434 sowie nach Deut 2יזל ff., wonach ein solcher Altar einfach als Stätte für Darbringung von Brand- und Dankopfern bezeichnet wird, an das Licht gestellt worden ist. Also auch nach der Ausdrucks weise, daß man das Blut solcher Schlachttiere ״wie Wasser zur Erde fließen lassen soll“ (Deut 1224). ist d a n i c 111 an die Verwendung von Altären gedacht. Folglich sinkt auch die zweite Behauptung Wieners, daß das Deut, in 1221 ״ausdrücklich die Altäre von Ex 2024 anerkennt“, zu Boden. Und wird dieses mein Urteil nicht auch durch die spätere Praxis Israels bestätigt? Hat man in der nachexiiischen Zeit in Israel gemeint, daß die Errichtung solcher Altäre, wie sie in Ex 2024 ibeschrieben sind, außerhalb Jerusalems und überhaupt gestattet sei? Soviel ch weiß, hat man dies im nachexiiischen Israel nicht für gesetzlich erlaubt angesehen. 3. Aber auch über Deut 1621 f. urteilt W., daß dort ״deutlich Bezug auf lokale Altäre genommen werde“. Nun dort lesen wir: ״Nicht sollst du dir als Aschdre irgendwelchen Baum1 neben den Altar Jhws, deines Gottes, pflanzen, den du dir herrichten wirst“. Dabei ist nach dem Kontext zunächst an den Altar aus unbehauenen Steinen gedacht, den Israel nach 21^ aufrichten soll und nach Jos 830 f. — in seiner Gesamtheit mit seinem gotterwählten Führer an der Spitze — aufgerichtet hat, und der deshalb kein ״Privataltar“ ist, wie man in den letzten Jahren von den nach der Vorschrift von Ex 2 024-28 gebauten Altären hier und da lesen konnte. Die Aus drucks weise ״den Altar Jhws“ ist auch so geartet, daß sie nicht natürlicherweise auf eine Vielheit von Altären gedeutet wird. Es heißt auch nicht ״den du in deinen Städten bauen wirst“, so daß auf die in 1217 verbotene Abgabe von Zehnten 1 Daß dies richtiger als ״Äschere von usw.“ ist, habe ich schon in meinem Kommentar zum Deut. (1917) z. St. aus Syntex § 332 k gezeigt.