Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Pentateuch-Frage
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 309 (sequence 18)
- Language
- German
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309 bereits gesehen haben, ans Ende der Horeb-Periode gehört1. Hier findet man Mose das Amt des Richters ausübend, aber nicht mehr außerhalb des Lagers, denn ,,das Volk drängt sich um ihn“ (1813). Inzwischen war das spätere Versammlungszelt, das mitten im Lager stand, errichtet worden, und das wird nun die Stätte von Moses Tätigkeit (Num 272). Diese Darstellung stimmt mit der in Num 1444 überein: die Bundeslade und Mose rührten sich nicht aus dem Lager. Aehnlich ist es mit der Schilderung Num 1124 wonach es heißt: Nachdem Mose sich mit dem Ewigen unterredet hat, geht er hinaus — vermutlich aus dem Versammlungszelt in die Mitte des Lagers — sammelt um sich siebzig Aelteste und weist ihnen ihre Plätze rund um das Zelt an. Die Erzählung erweckt sicher nicht die Vorstellung, daß das Zelt sich in einer Entfernung vom Lager befand, und die Ausdrucksweise ist ganz geeignet zu belehren, daß es im Mittelpunkte eines hohlen Vierecks gelegen war, dessen Ränder vom Lager gebildet wurden •— und dasselbe gilt von 124 f. Aus all diesen Gründen müssen wir sagen, daß Ex 337-n an falscher Stelle steht. Es gehört unmittelbar hinter 1322; der Bericht von der Wolkensäule 21 f. wird dadurch 339 fortgesetzt. Nimmt man diese Umgruppierung vor, so verschwinden damit eine Reihe von Schwierigkeiten. Es gibt jedoch noch weitere, die mit dem zweiten Versammlungszeit verbunden sind; das die Bundeslade barg. Wir haben gesehen, daß Num?89 ein Fragment ist, das mit dem jetzigen Text in keinem Zusammenhang steht. Wenn wir fragen, wozu dieser Vers ursprünglich gehörte, fällt uns seine enge Beziehung zu Ex 2521 f. auf. Wenn er ein Fragment einer verlorengegangenen Erzählung darstellt, die die Erfüllung der in diesem Kapitel erteilten Befehle enthielt, entsteht eine ganze. 1 Uebrigens wird dadurch noch eine andere Schwierigkeit aus dem Wege geräumt, die Frage nämlich, der Kuschitischen Frau von Mose (Nüm 12!). In dieser Stelle waren Hieronymus die Worte ,,denn er-heiratete ein Kuschitisches Weib“ unbekannt — sie sind wahrscheinlich eine Glosse. ,,Unser heutiger Pentateuch enthält eine Reihe von Anmerkungen verschiedenen Ursprungs, und wir sind der Ansicht, daß irgend ein Leser,der glaubte, mit Kusch wäre Aethiopien gemeint — nachdem die Existenz des Nord-Arabischen Kusch bereits vollständig in Vergessenheit geraten war — diese Worte als erläuternde Anmerkung hinzufügte. Es ist interessant zu beobachten, wie die Erzählung an Lebendigkeit gewinnt, wenn man diese Worte fortläßt. Gray (Numerus, S. 121) schreibt: ״Abgesehen von irgendeiner Erklärung des Wortes Kusch schließt der Satz seiner natürlichen Bedeutung nach in seiner heutigen Stellung ein, daß die Heirat erst kürzlich stattgefunden hat“. Wir würden für ״Heirat“, Beschwerde“ schreiben und glauben, daß Gray mit dieser Veränderung recht hat. Obgleich die Heirat nicht erst kürzlich stattgefunden hatte, konnte Zippora’s Anwesenheit im Lager und ihr Zusammentreffen mit Miriam und Aron erst kürzlich gewesen sein, wenn sie erst kurz vor dem Aufbruch vom Sinai eingetroffen war. Dadurch, daß Miriam und Aron sie nicht bei ihrem Namen nennen, sondern sie als ״das Kuschitische Weib“ bezeichnen, wird treffend zum Ausdruck gebracht, in welcher Weise beide gegen sie hetzen — die.Heirat mit Mi di ani tischen Frauen war im mosaischen Zeitalter (Num 3118; Dt 211014־ usw.) für alle Israeliten, ausgenommen den Hohenpriester (Lev 2114), durchaus gesetzlich. Unglücklicherweise ist es zu allen Zeiten nur zu leicht gewesen, ein Volk gegen Fremde aufzuhetzen.“ (Essays in Pentateuchal Criticism, 1910, S. 99).