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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 3 · p. Seite 279

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 3
Article
Geschichte der Juden in der Bukowina von 1798 - 1792
Date
1928-01-01
Page
Seite 279 (sequence 6)
Language
German
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279 existiere ־und ihre Lebensbedingungen zu schützen und besser zu gestalten habe. Da er die Juden in ihrer damaligen Gestalt als ״schädliehe Mitglieder" des Staates ansah1, ihren inneren Kern daher und ihr innerstes Wesen umzugestalten suchte, zerriß er die Bande ihrer Einheit und Zusammengehörigkeit, indem er die seit Jahrhunderten festgefügten Knoten der Kahale gewaltsam löste, damit diese gewissermaßen ״geheimen Gesellschaften"2 nicht gegen seine Absichten und somit gegen das Wohl des Staates, als Staat im Staate, wirken könnten; und ebenso wollte er das jüdische Schrifttum, besonders die nationale Muttersprache und teilweise sogar die jüdische Religion, die ihm als größtes Hindernis zur Verschmelzung der Juden mit den anderen Einwohnern im Wege standen, ausmerzen und beseitigen; Handlungen, die durch den dadurch herauf beschworenen Konflikt mit den jüdischen Religionsbegriffen und -Gesetzen zu dem ärgsten Gewissenszwang für die Juden führen und den schärfsten Widerstand und Abwehrkampf ihrerseits wie einst zu Zeiten der Makkabäer entfachen mußten. Diesen Endzweck, nämlich: Zuerst Aufgabe ihrer religiös-nationalen Eigenart und erst dann Gleichberechtigung, oder ,,die erste angenommene Grundregel", wie sie Josef II. selbst nennt, verhehlte er nicht, sondern erläuterte sie kurz und bündig in eine Resolution auf einen Vortrag der Hofkanzlei über das neue Judensystem für Galizien vom 19. 3. 1788: ״Aus diesem so mühsam, als schon lang her immer compilierten J aden-Patents-Entwurfe für das sogenannte Judensystem" — so heißt es wörtlich — kann unmöglich was Zweckmäßiges, was Gedeihliches, ohne nicht etwas in das Absurde zu fallen, entstehen, wenn man von der ersten angenommenen Grundregel abgeht, und sich in alle teils von Moses hergeleitete, teils seither ganz verkehrte jüdische Gesetze und Gebräuche einlassen, selbe ergründen und mit den allgemeinen bestehenden Anordnungen nun verbinden will. •Ihre Religionsübungen und Gebräuche, die nicht wider die allgemeinen Gesetze streiten, können sie ungestört fortsetzen; die aber dagegen streiten, da wäre alsdann jedem frei zu lassen, entweder von seinen Religions-Gebräuchen nach Zeit und Umständen als eine Ausnahme sich zu entfernen, oder aber den Vorrechten, die er als Bürger des Staates genießt, zu entsagen und mit Zahlung des Abfahrtsgeldes außer Land zu gehen"3. Brachte nach dem Dargelegten die ״neue gesetzliche Verfassung" der Juden, diesen nicht die vollkommene Gleichberechtigung, so 1 2 G. Wolf, Die Juden (Bd. VII der Völker Oesterreich-Ungarns) 8. 41/42. 3 Gerson Wolf, Die Juden, S. 43/44, vgl. S. M. Dubnow, Die neueste Geschichte des jüd. Volkes 1789—1914, Bd. I, S. 79; Ueber die Ziele Josef II. vgl. auch M. Stöger, a. a. O. II, § 112, S. 194 und II, § 91, S. 148 und viele andere Stellen. Der letzte Absatz dieser Resolution, welcher für die Auffassung Josef II. über die Stellung der Juden in den in ihm mächtig lebenden ,,Staatsgedanken“ charakteristisch ist, lautet folgendermaßen: ״Ein nach dieser Erklärung eingerichtetes Patent müßte jedermann zurUeberzeugung führen, daß es für den Staat eine nutzbare Handlung ist, etliche hunderttausend Seelen von dieser Religion, die sich in dessen Provinzen befinden, wie alle anderen Einwohner und Christen zu benutzen, für sie aber das größte Glück ist, mittelst Erhaltung ihrer vollkommenen Religionsfreiheit allen anderen Bürgern des Staates in allen ihren Vorrechten gleich gehalten zu werden, wodurch also aller Zwang und alle Verachtung auf einmal aufhören“, bei Gerson Wolf, Die Juden, S. 44,

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