Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Der jüdische Grabstein in der Burg zu Graz
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 9)
- Language
- German
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165 an ausczug, auz allen priefen vnd geldschuldn so vns der vorgent Erhärt der Chrel, sein hausvrau vnd ir erbn mit prief oder an prief schuldig gewesen sind, gancz vnd gar furbaz ledig vnd los mit dem prief. Vnd ob furbaz ynndert ain prief für ehern, der vns do sagt von dem egen Erhärten dem Chrel, von sein Hausvraun vnd irn erbn, der da gegebn wer vor hewtigem tag vnd der prief geben ist, die stillen all für hewtigen tag tod vnd ab sein vnd dhain chraft gen den vorgen gütrn nicht mer haben, wenig, noch vil. Vnd dez ze Vrchnd geben wir in den prief versiglten mit dez edln Herren Herrn Niclasen dez Schennchen von Osterwitz, Haubtman in Steyer1, vnd mit dez erbern Chunrats dez Friczensdorffer Verweser vnd Judnrichter ze Grecz2 mit ir paider anhangundn insigln, die wir vleizz(ig) daromb gepeten habn yn vnd irn erbn anschadn vnd bestett mit vnsr(er) Judenschrift hernach geschriben. Gebn nach Christi gepurd Drewczehenhund(er)t iar vnd in dem sechs vnd achtzigstem iare dez Eritags3 vor sand Jacobs Tag4 *, נחנו4 נגל וניסים ושעבל וגומל ודזנדל מודיעים ככת׳ וו לכל רואי, ושומעי׳ קריאתו עבור ההונו׳ והכרם הנחלו׳ המבוארי׳ לעיל בלשון גלחות6 7 ושהיו כבר של אירהרט קרעל ושפדה מןדינו גלח טאביט אפט בשם לאפריחט של אותם הנחלו׳ המבוארי׳ לעיל אין לנו שום תביעה בעולם כדמבוארי׳ לעיל ולוה נתתנו לו כתבינו וו בחתים׳ שרייע להיות לו לוכות ולראיי׳ ולקיים בדמבואר לעיל שנת קמ״ו לפרט י״כ באלול ביום ד׳,. שבתי8 בן הנד־9 ר׳ שבתי יוצל. משה בר אהרן יוצל. ניסם בר אהרן וצל. נוטל אלמי ר׳ ישעיי׳ מנתק ולה״ה10 11. חנדל אלמ׳ ר׳ יהושע זלה״ד!". 1 Ueber Nielas von Osterwitz (heute Hochosterwitz, Gern. St. Georgen am Längsee, Bez. St. Veit in Kärnten), vgl. oben S. 162, Anm. 1. 2 Vgl. oben S.162, Anm. 2. 3 Eritag ־= Dienstag. 4 Jakobus 25. Juli. 5 Wie aus dem Lichtbilde zu ersehen, ist der Text der Beglaubigung in einer sehr gefälligen Kursivschrift, die Unterschriften hingegen sind teils in einer ziemlich unbeholfenen Quadratschrift, teils kursiv geschrieben. 6 "לשון נדחות“ Sprache der Geistlichkeit, hier deutsche Sprache. In den späteren Urkunden, vgl. Urkunde 5363, v. 3. Dezember 1432 und Urkünde 5489a, v.26. Februar 1436 des Steiermark. Landesarchivs, wird die deutsche Sprache לשון הארמאי genannt. 7 Der 12. Elul 5146 9. August 1386 fiel nicht auf einen Mittwoch, wie es hier heißt, sondern auf einen Donnerstag. Es ist aber möglich, daß die Urkunde am Abend des 8. August, wo nach jüdischer Berechnung bereits der 12. Elul begonnen hat, nach bürgerlicher Berechnung aber noch Mittwoch war, unterfertigt worden ist. Das im deutschen Texte stehende Datum: 24. Juli 1386 gibt den Tag der Ausstellung der deutschen Urkunde an, während die hebräischen Unterschriften erst am 9. August 1386 gegeben worden sind. 8 Vgl. oben S. 163, Anm. 4. 9 Die nach dem Namen ,,שבתי“ stehenden mit Punkten, also die Verkürzung anzeigenden Buchstaben ךי5ף werden aller Wahrscheinlichkeit nach eine Abkürzung der Euphemie sein: האל נקום דמו. Vgl. Zunz, Zur Geschichte und Literatur, Berlin 1845, S. 456, s. v. היד u. S. 334. Daraus wäre ersieht־ lieh, daß unser Sehe bei nach der Ermordung seines Vaters geboren worden ist. 1° Während bei den Männerunterschriften stets die Euphemie זכר צדיק לברכה, Vgl. Zunz, a. a. O., S. 324, gebraucht wird, wird bei dem im Zusammenhang mit Frauen gebrauchten Männernamen die Euphemie ,זכרונו לחיי העולם הבא זלו־ד, vgl. Zunz, a. a. O., S. 328, verwendet. 11 Die Urkunde ist mit zwei Siegeln versehen, was darauf hinweist, daß Geschäftsurkunden schon frühzeitig, jedenfalls aber auch schon vor dem