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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 2 · p. Seite 163

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 2
Article
Der jüdische Grabstein in der Burg zu Graz
Date
1928-01-01
Page
Seite 163 (sequence 7)
Language
German
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163 ׳ Wenn ich die folgenden zwei Urkunden nicht in Regestenform sondern neben dem Lichtbilde vollständig abdrucke, geschieht es nicht allein wegen der Wichtigkeit des Inhalts* 1, sondern weil diese Urkunden als mustergültige Typen mittelalterlicher Verkaufsurkunden gelten können, die umso wertvoller sind, als sie uns zeigen, daß man sich bei Verkäufen nicht allein mit den privaten Verträgen, auch wenn sie vom Landeshauptmann und dem Judenrichter bestätigt waren, begnügte, sondern überdies auch gerichtlich die Verträge hat bestätigen lassen. B.2 Ich Negel3 der jud von Prukk, ich Nissim der jud sein prüder, ich Schebel4 der jud, Barochs eidem ze Grecz,. unser Hausvräun, ich Guetl die judinn, Yschlems5 witib ze Grecz vnd ich Chenndl dew judinn, Hobschlems6 witib, daselbs, vnd unser aller erbn, wir vergehn offenlich mit dem prief vnd tun chunt ymb den hof Erharts dez verstorbenen Großeltern zu nennen. Daß dieser Nissim aber ja nicht der Sohn des im Jahre 1387 verstorbenen Nissim war, wie dies vermutet worden ist, dafür ist doch ein klarer Beweis nicht allein der auf S. 161, Anm. 2, abgedruckte Gerichtsbrief, wo er ausdrücklich als Nissim, der Sohn Tröstleins bezeichnet wird, sondern auch der Umstand, daß mir in der ganzen in den Urkunden verzeichneten Nomenklatur der Juden in der Steiermark der Gebrauch Kinder nach dem Namen des Vaters zu benennen, wie dies in alter und zum Teil auch in späterer Zeit zuweilen noch geschehen ist, vgl. ספל חסידים, ed. Wistinetzki, Berlin 1891, S. 114, § 377, Anm. 1: [מצינו כי אחב״י!אחינו בבי ישראל לא הקפידו ע״ז בעל זלי]; vgl. dagegen Zunz, Die Namen der Juden in ,,Gesammelte Schriften“, Berlin 1876, II., S. 20 und 23, nicht aufgefallen. 1 Wir gewinnen durch dieselbe auch Einblick in die ziemlich bedeutenden geschäftlichen Transaktionen der Juden in der Steiermark im XIV. Jahrhundert. Natürlich darf aus dem Datum in den Urkunden und auf dem Steine nicht etwa auf die erste Zeit der Ansiedlung der Juden in der Steiermark geschlossen werden, wie dies einige Forscher getan haben, die die Anfänge der Juden in der Steiermark erst mit diesem Steine beginnen lassen, vgl. oben S. 159, Anm. 2, vielmehr wohnten sie schon viel früher im Lande, was nachzuweisen aber nicht in den Rahmen dieser Arbeit gehört. 2 Diese auf Pergament geschriebene, 26 x31 cm große, in mittelalterliche Briefform gefaltete Urkunde trägt die Nr. 474 (früher 957) des Stiftarchives in St. Lambrecht und hat auf der Rückseite folgenden Vermerk: Littera emptionis curie in Weinczü(r)ll cum vinea que d(icitu)r Plikch empta ac redempta a Judeis p(er) dominum Dauid abbatem. 1386, 24. Juli. Der in meiner Arbeit S. 14, Anm. 11, stehende Nachweis: Chmel in Notizenblättern IV, 589 ist zu streichen. An dieser Stelle ist es mir eine angenehme Pflicht, Herrn Prof. Dr. Hermann Menhardt zu danken, der mir beim Lesen dieser Urkunden behilflich war. 3 Rufname für den hebräischen Namen ,,משה“. Ueber einen Frauennamen ״Näglin“ (Nechie) vgl. Zunz, Namen der Juden in ,,Gesammelte Schriften“ Berlin 1876, 11, 59. 4 Rufname für den hebräischen Namen ,,שבחי“. In der Unterschrift fertigt er sich allerdings שבת״“, doch dürfte das י ausgefallen oder vergessen worden sein, denn der Namen שבת״“ ist mir sonst unbekannt. 5 Rufname für den hebräischen Namen ,,ישעיה“. 6 Rufnamen für den hebräischen Namen ,,יהושע“. Daß dieser יהושע nicht mit Tröstlein, dem Sohne des im Jahre 1387 verstorbenen Nissim identisch ist, geht daraus hervor, daß ersterer, wie aus unserer Urkunde ersichtlich ist, den Rufnamen ״Hobschlems“ hatte. 11«

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