Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur neuesten Pentateuchliteratur [Rezension]
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 14)
- Language
- German
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129 Wenn man nun so ungleichartige Dinge wie eine Bestimmung über Schadenersatz, die durch einen Gerichtshof durchgeführt werden soll, und ein Gebot, das sich rein auf einen inneren, geistigen Zustand bezieht, in die entsprechenden Ausdrücke zu kleiden versucht, so wird man finden, daß eine Verschiedenheit in der Form unvermeidlich ist. Macht man eine Vorschrift, die durch das Gericht zwischen A und B angewendet werden soll, so paßt im allgemeinen die Formel ״du sollst" nicht. Schärft man A ein, seinen Nächsten zu lieben, ist es unmöglich, die dritte Person zu gebrauchen. Daher sind Verschiedenheiten in der Form nicht zu vermeiden. Schlüsse in bezug auf Entstehungszeit oder Verfasser sind daraus nicht zu ziehen. Niemals hat es eine menschliche Gesellschaft gegeben, in der z. B. keine Unglücksfälle vorkamen und Probleme aufgaben, oder die bei weniger ]Habsucht und mehr Liebe nicht besser daran gewesen wäre. So können wir nicht sagen, daß eine der beiden Formen früher sei als die andere. In einer Bestimmung, die sich mit der Blutrache befaßt, von der man sagen kann, daß sie älter ist als Gerichtshöfe1, finden wir eine Formulierung, die Jirku ״Partizipial-Formulierung" nennt. שפך דם האדם באדם דמו ישפך (Gen %): ״wer eines Menschen Blut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden." Es ist in einem Stil gehalten, der an die römischen zwölf Tafeln erinnert. ״In der Form waren die Gesetze der Tafeln von bemerkenswerter Kürze, Bündigkeit und Prägnanz, mit einer gewissen rhythmischen Kadenz, die ihre Bewahrung im Gedächtnis sehr erleichtert haben müssen" (Muirhead, Roman Law, 100). Wenn Jirkus Liste vollständig ist, so wird diese alte Formulierung in der Gesetzgebung von Ex,-Deut, nur für juristische Gesetze angewandt. Die ״Partizipialformulierung" hat den offenkundigen Vorteil, daß sie die Gebote in bündigem, lapidarem Stil gibt, der zu .einer Zeit, da Gerichtshöfe von Aeltesten keine Gesetzbücher benutzen konnten, für mnemotechnische Zwecke gut war; aber sie ist nur zum Ausdruck sehr einfacher Verordnungen geeignet. Das kann man sehen, wenn man Ex 2118 mit den drei vorhergehenden Versen vergleicht, in denen sie angewendet wird. Komplexere Ideen können nicht auf eine so einfache Formel gebracht werden. Daher finden wir, was Jirku ״die Wenn-Formulierung" nennt. ״Wenn x geschieht, soll y getan werden." Das ist die Form der großen Mehrheit der juristischen Gesetze und scheint nur für sie angewendet zu werden. Manche Dinge, die theoretisch vor ein Gericht kommen könnten, tun es doch selten oder nie, weil sie sich schwer nachweisen lassen. So wird einer, der im geheimen ein Bild errichtet oder ein Sittlichkeitsverbrechen begeht, wahrscheinlich der menschlichen Gerichtsbarkeit entgehen, und Eltern werden kaum ein Kind, das ihnen flucht, vor Gericht bringen. Daher enthält die Tora Flüche (Dt 2715 ff.), in denen es sich um eine Anzahl solcher Dinge handelt. Sie sind 1 Man beachte, daß sie einer früheren Entwicklungsstufe angehört als die Unterscheidung zwischen beabsichtigtem Mord und andern Formen des Totschlags, die durch die Gesetzgebung von Exodus-Numeri in das Leben Israels eingeführt wurde. Monatsschrift, 72. Jahrgang. 9