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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 2 · p. Seite 128

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 2
Article
Zur neuesten Pentateuchliteratur [Rezension]
Date
1928-01-01
Page
Seite 128 (sequence 13)
Language
German
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128 über Kosmogonie und Logik gemischt; und das römische Zwölftafelgesetz bestand offensichtlich zu einigen Teilen aus Ritual- Vorschriften. Der Manukodex könnte in der Tat allein schon zu dem Schlüsse führen, daß das Recht, als Gegenstand bewußter Ueberlegung, das Ergebnis einer allmählichen Entwicklung ist. Es wurde zuerst nicht getrennt von den verschiedensten Lehren über Dinge, die das Leben in dieser oder der nächsten Welt berühren/' (376 f.) Ein großer Teil von Jirkus Buch beschäftigt sich mit der Form der pentateuchischen Gesetzgebung. Er unterscheidet zehn Typen. Darin ist er zu mechanisch und vergißt die Wahrheit, daß in den Händen eines guten Konzipisten der Stil biegsam ist und der Diener der Staatskunst nicht ihr Herr wird1. Es ist keine gesunde Methode, so wie er es manchmal tut, Gesetze in Stücke zu zerreißen und sich dann zu bemühen, die Teile in verschiedene Klassen einzureihen. Es ist auch nicht in a 11 e n Fällen möglich, in die subtilen Erwägungen einzutreten, die den Stil beeinflussen. Unbeschadet dieser Bernerkungen ist es jedoch richtig, daß es im allgemeinen bestimmte Klassen von Formulierungen gibt, obgleich die Gründe durchaus verschieden sind von dem, was er meint. Um ihre Bedeutung zu verstehen, müssen wir kurz einige Unterscheidungen der Rechtswissenschaft prüfen, die aus der Natur des Stoffes hervorgehen, mit denen sie zu tun hat. * Dinge, die vor einen Gerichtshof kommen können, machen nur einen Teil des menschlichen Lebens aus. Es gibt viele andere, die ihrer Natur nach den Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung nicht bilden können oder nicht zu bilden pflegen. So kann z. B. ein Gemütszustand nicht in den Bereich eines menschlichen Gerichtshofes fallen, bis er durch eine äußere Handlung offenbar wird. So hat ,,du sollst nicht begehren" oder ,,du sollst lieben" mit Dingen zu tun, für die sich der Mensch vor seinem Gott und seinem Ge_ wissen zu verantworten haben mag: aber so lange, bis er etwas tut oder sagt, was seinen Mitmenschen von seiner inneren Verfassung Kunde gibt, können sie keine Kenntnis davon nehmen. Dies gibt ein Unterscheidungsmerkmal, und Regeln, die zwischen Menschen gelten und durch die gewöhnlichen weltlichen Gerichtshöfe durchgeführt werden sollen, heißen juristische Gesetze. Alle anderen Gebote sollen hier Vorschriften genannt werden. Manche Dinge können nur Gegenstand entweder juristischer Gesetze oder nichtjuristischer Vorschriften bilden; andere können für beide Gelegenheit bieten. Oder modern ausgedrückt: sie können Raum gewähren für die Tätigkeit des Gesetzgebers, des Sittenlehrers und des Geistlichen. Wir hatten oben Beispiele für Dinge, die nur außer juristisch behandelt werden konnten. Beispiele für Dinge, die nur juristisch behandelt werden könnten, sind unbeabsichtigte Verletzung von Personen oder die unvermeidbare Be- Schädigung von Getreide durch eine unvorhergesehene Feuersbrunst oder durch verirrte Tiere. Andererseits könnte eine Tat wie ein Mord wohl auf mehr als eine Weise behandelt werden. 1 S. den Aufsatz: Deuteronomy and the Argument from Style in meinen Pentateuchai Studies (1912) S. 195—224.

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