Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur neuesten Pentateuchliteratur [Rezension]
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 8)
- Language
- German
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123 person. Ein Aufenthalt Judas in Aegypten ist dieser Ueberlieferung unbekannt gewesen/' (S. 213.) Dieses Argument würde bestenfalls nicht beweisen, was es sollte, denn es liegt kein Grund vor, weshalb eine Rechtsperson nicht von Kanaan nach Aegypten hätte wandern sollen. Ueberdies war der גל eine Rechtsperson. Er konnte z. B. Land erwerben und die patria potestas ausüben, wie wir durch Abrahams Kauf von Machpela und sein Verfahren mit Isaak wissen. Nach israelitischem Recht hätte er dieselbe patria potestas gehabt wie ein Israelit, denn wir wissen, daß der Sohn eines Ausländers und einer Israelitin nach der Nationalität seines Vaters, nicht seiner Mutter ging. Er war daher ein גר (Lev 240-24נ). Ob also Juda ein גר war oder nicht, jedenfalls konnte er die potestas über seine Schwiegertochter ausüben. Nichts in dem Kapitel deutet daher darauf hin, daß er nicht nachher nach Aegypten ging. Eine Weiterentwicklung der Theorie findet sich in der Ansicht über Jakobs Segen Gen 49. Procksch urteilt über die Zeit seiner Entstehung: ,,Daß außer dem Kern des Josefsegens, Tiersprüchen, Zwölfzahl noch andere Elemente des Gedichts vorköniglich sind, läßt sich nicht beweisen" (S. 285), und über die Stellung Reubens: ,,Da sein Sohn בד1ן in einer Säule versteinert gedacht wurde (Jos 156, 1817), liegt es nahe, daß Israel in Bohan den Sproß Rubens und Bilhas zum Stein verflucht hat, der zum Schrecken der Nachwelt dastand (cf. Steuernagel, Einwanderung S. 17). Dieser Stein stand nun nicht östlich vom Jordan, wo Rubens Wohnsitze in nachmosaischer Zeit sind (Num 32xff*), sondern westlich, an der Grenze von Judäa und Benjamin (Jos 156, 1817 E), vielleicht beim Eingang ins Tal ‘A k o r (Jos 156), das nahe dem w. el-qelt zu suchen ist. Ebenso führt ja 3522) מגדל עדר cf. S. 206), der Ort des Verbrechens, ins Westjordanland. Sicher also hat Rüben einmal hier in Judas Nachbarschaft gesessen (cf. Steuernagel a. a. O. S. 15 ff.), wo später Benjamin eindrang. Diesen Ursitz muß Rüben dann aber in vormosaischer Zeit innegehabt haben, da ihm zu Moses Zeit Besitztum im Westen ausdrücklich abgesprochen wird (Num 32). Vorher aber scheint Rüben das mächtige Haupt unter den Leastämmen des Westjordanlandes gewesen zu sein, das wie Sim'on und Levi durch eine Katastrophe getroffen und in den Osten gedrängt wurde." (S. 274.) Es wird nützlich sein, diese beiden Stellen zusammen zu betrachten. 1. Der Segen Simeons und Levis kann nur vormosaisch sein. Man könnte sich nicht vorstellen, daß jemand über den Stamm Levi so geschrieben haben sollte, nachdem er Israel den. Gesetzgeber gegeben hatte und der Priesterstamm geworden war. Er hatte sich einen Segen verdient (Ex 3229). Man braucht nur Deut 33g-!! zu lesen, um zu sehen, wie hoch er geachtet wurde; und der Eifer Michas, sich einen Leviten als Priester zu sichern und seine Gewißheit, Gott werde dafür gütig gegen ihn sein (Ri 1713), zeigen, wie unmöglich Gen 496 in einem nachmosaischen Zeitalter verfaßt werden konnte. Wie wir gesehen haben, waren die Leviten und Simeon in Aegypten. Daraus folgt mit Notwendigkeit, daß kein Ereignis, auf