Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 460 (sequence 17)
- Language
- German
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460 geführt und konnte 1826 als beendet angesehen werden1. Die 1803 von Hannover übernommenen Schutzjuden erhielten am 13. Juni 1826־ förmliche Schutzbriefe vom Senat ausgestellt, während 1827 gegen ״polnische und andere fremde Bettel] uden“ eine neue Senats Verfügung erlassen wurde. Eine amtliche Liste aus dem Jahre 1826 weist das Vorhandensein von 7 jüdischen Haushaltungsvorständen auf, die als ״vorübergehend anwesend“ gemeldet waren, während die Liste von 1842 einige Namen mehr zählt, darunter der Weinhändler Abraham Heine, geb. in Nienburg 1787, der bis zu seinem Tode über 50 Jahre lang ,,vorübergehend“ in Bremen anwesend war, ferner Simon Katzenstein, der als ״Israelitischer Weinversiegler“ zur Besorgung von Koscherwein bevollmächtigt war und Gottschalk Blumann aus Poppenburg (Amt Gronau), der als jüdischer Lehrer in Hastedt wirkte.. Erst das Jahr 1848 brachte auch für die Verfassung des bremischen Staates umwälzende Aenderungen. In der Sitzung der Bürgerschaft2 vom 20. Juni 1848 sprach Johann Büsing zu § 1 der Verfassung, die Freiheit des Bekenntnisses betreffend, die denkwürdigen Worte: ,,Besonders in Bremen hat man sich gegen die Bekenner des mosaischen Bekenntnisses versündigt. In Zukunft darf keine Konfession mehr ausgeschlossen werden; wir würden es sonst nicht mehr verdienen, das Volk eines freien Staates zu sein.“ Mag für die Juden in Bremen und im übrigen Deutschland das Mittelalter mit dem Jahre 1848 sein Ende erreicht haben, dennoch muß gesagt werden: in puncto Juden hat unsere Umgebung wenig hinzugelernt, und das Wort der Pessach-Hagadah: Schebchol daur wo’daur aumdim olenu Fkalausenu In jedem Zeitalter stehen Dränger gegen uns auf, uns zu verderben dies Wort hat immer noch seine Wahrheit nicht verloren. Nicht allein, daß man den Juden noch immer nicht kennt: man betrachtet ihn auch heute noch — trotz gesetzlich verankerter Gleichberechtigung — als Menschen II. Klasse, obwohl die jüdischen Staatsbürger in bösen wie in guten Tagen immer treue Pflichterfüllung geübt haben. Noch immer sieht und sucht man in ihm den Sündenbock, bucht das Hervorragende jüdischer Kapazitäten auf das Konto der Staatszugehörigkeit und verzerrt und vergröbert und verallgemeinert den Fehler des einzelnen. Dennoch darf die Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht aufgegeben werden; auch für das Judentum und seine Bekenner wird 1 1821 wohnten in Hastedt und am Barkhof die 3 als Schutzjuden Zu• gelassenen mit ihren Familien und Anhang-, darunter Religionslehrer Josua Frank aus Barby. In Burg wohnte Joseph Levi, aus Rischenau im Lippischen stammend, und seine Frau Maria aus Rödelsee bei Würzburg nebst 3 Töchtern; Jette, geh.. 1806, Särchen, geb. 1809, Gundchen, geb. 1811; ferner Salomon David, dessen Schutzbrief, ausgefertigt Stade, 3. Juni 1796, im Namen seiner Königl. Majestät von Großbritannien und Ghurfürstl. Durchlaucht zu Braun״ schweig und Lüneburg, im Original beim Bremer Staatsarchiv vorliegt. 2 Protokoll der Bremer Bürgerschaft vom 20. Juni 1848.