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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 7 · p. Seite 459

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 7
Article
Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
Date
1927-01-01
Page
Seite 459 (sequence 16)
Language
German
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459 waren: der einfache fromme Willehad, der erste bremische Bischof, kam ללל aus England und der Erzbischof Ansgar, der Apostel des Nordens, 849 aus Frankreich. Bürgermeister Smidt brachte den alten Gedanken, an der Unterweser einen ״Bremer-Haven“ zu gründen, im Jahre 182ל zur Ausführung. Es wirkt merkwürdig, in diesem Zusammenhänge zu hören, daß 155 Jahre vor Begründung yon Bremerhaven, als der jugendliche 17 jährige Schwedenkönig Karl XL den Entschluß faßte, an gleicher Stelle eine neue Stadt zu gründen, die selbst das ״vornehmste Emporium Europas“ Amsterdam, übertreffen sollte, zur Be- Siedlung von ״Carlsburg“ die Verfolgten aus der ganzen Welt herbeigerufen werden sollten, nicht nur Lutheraner und Katholiken, sondern auch portugiesische Juden, soweit sie reich und vornehm seien, und ״andere Juden, so großes Vermögens sein werden“; allen sollten Freiheit des Gottesdienstes gewährt und so viel wie möglich Zugeständnisse gemacht werden. Speziell den Juden sollte der Schutz ihrer Religion und ihrer Gebräuche sowie eine menschenwürdige Behandlung, auch bei geschäftlichem Unglück, zugesichert werden. Alle Einwohner sollten einen Bauplatz umsonst erhalten, sie sollen völlige Handlungsfreiheit genießen, von jeder Einquartierung verschont bleiben und 20־ Jahre lang keine Abgaben außer denen zahlen, die zum Unterhalt der Stadt dienen. (Bessell, Geschichte Bremerhavens, 192ל, S. 68.) Auf solche Weise waren die bremischen Juden weiter von der Gnade der Ratsherren abhängig, und wenn auch die ,,Hochedel- Wittheit“ auf die Eingabe des jüdischen Gemeinde Vorstandes1 am 31. März beschlossen hatte, den hiesigen Israeliten wegen der von ihnen erklärten Bereitwilligkeit, zu den Sicherungsmaßregeln Deutschlands mitzuwirken, den Beifall des Senats zu bezeigen und die angebotenen freiwilligen Beiträge2 mit Dank anzunehmen und ihnen, wie bisher, den Eintritt in die hanseatische Legion zu gestatten, so blieb hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis selbst alles beim alten. Alle außerordentlichen Bemühungen des Vorstehers Schwabe und des J ohann Arnold Behrens und das tapfere Eintreten des Dr. Buchholz blieben völlig nutzlos, und das Dazwischentreten der Regierungen von Oesterreich und Rußland, die sich zugunsten der jüdischen Belange beim Senat einsetzten, verschärften den schlechten Stand der Dinge nur noch mehr, so daß prompt im Jahre 1819 die ,,Judenkommission des Senats“ eine Verlängerung der 1820 ablaufenden Aufenthaltserlaubnis ablehnt, nachdem die Bremische Bürgerschaft ein Jahr vorher beschlossen hatte, Juden ״unter keinerlei Art von Bedingung“ aufzunehmen3 und zuerst die Weinhändler, dann die Tuchhändler über den Handel der Juden Beschwerde geführt hatten. Am 31. Mai 1820 ließ der Senat alle jüdischen Familien vor sich kommen und erklärte ihnen, sie hätten das Stadtgebiet bis zum 31. August zu räumen4; getreu dem Willen der damals führenden bremischen Persönlichkeit, Bgm. Smidt, der ״die völlige Austreibung der Kinder Israels aus der bremischen Republik für eine angelegen!- liehe Staatssorge“ hielt, wurde die ״Austreibung“ strengstens durch- 1 Resolution der Ratsversammlung zu Bremen am 31. März 1815. 2 Eine große Sendung Bettzeug, Wein, Zitronensäure usw. begleitete am 14. Juni 1814 Johanna Lipmann im Aufträge des großen Frauenvereins ״über־ :aus verdienstlich“ nach Aachen und anderen Orten zu den Hospitälern, dieses und mehrere 1000 Rth. an verwundete Krieger zu überbringen (Duntze, Geschichte der freien Stadt Bremen, Bd. IV, S. 838). 3 Verhandlungen der Bremer Bürgerschaft vom 16. Oktober 1818 über -die Verfassung der freien Hansestadt Bremen. 4 Berichtet in der Zeitschrift ״Sulamith“, 6. Jahrgang, 3. Heft, Seite 12ל.

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