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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 7 · p. Seite 458

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 7
Article
Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
Date
1927-01-01
Page
Seite 458 (sequence 15)
Language
German
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45S Alexander1 und Levi Abraham. In der nach-napoleonischen Zeit gestaltete sich die Lage der bremischen Juden immer schwieriger. Es mag ein Zufall gewesen sein» aber es berührt eigenartig, festzustellen• daß die letzte Bekanntmachung des französischen Präfekten die jüdischen Mitbürger betraf, indem er die Zivilbeamten anwies, sich nicht zu weigern, für israelitische Kinder die in der Bibel vorkommenden Namen in die Register einzutragen. Als 1814 der erste Vorsteher der Israelitischen Gemeinde, Bendix Gumpel Schwabe, beim Senat beantragte, der bremischen Judenschaft den Erwerb des Bürgerrechts, die Erteilung der Erlaubnis für Handel und Gewerbe, die Befugnis des Haus״ und Grunderwerbs und der Aufnahme von Handfesten und Hypotheken, die Zulassung zu allen ״bürgerlichen Bedieiiungen“ sowie freie Religionsausübung, die Befugnis zur Errichtung eigener Synagogen und Schulen und zur Anstellung von Lehrern zu gewähren, lehnte der Senat dies Gesuch ab, beschloß jedoch entsprechend Artikel 17 des Pariser Friedens, den sich in Bremen aufhaltenden ״Personen jüdischer Nation" Aufenthalts״ erlaubnis und Schutz auf 6 Jahre einzuräumen. Auf dem Wiener Kongreß wirkte der junge Lübecker Rechtsanwalt Dr. Carl August Buchholz, seitens der ״Administration der Israelitischen Gemeinde Bremen" unterm 12. Dezember 1814 bevollmächtigt2 3, als Beäuftragter und zum Kongreß zugelassener Vertreter der Juden in den Hansestädten* und darüber hinaus für die Gesamtinteressen aller deutschen Juden. Als Hauptgegner stellt sich ihm der bremische Bürgermeister Joh. Smidt entgegen, auf dessen Betreiben die Juden nur diejenigen Rechte behalten sollen, die sie ״von" den Staaten, in denen sie leben, erhalten hätten, während der erste Entwurf den Wortlaut ״in“ den Staaten vorsah. Johann Smidt, als Sohn eines brem. Geistlichen 1 773 geboren und nach altem Brauch der Predigerfamilien für das Studium der Theologie bestimmt, wurde Ende 1800 in den Senat und von diesem 1821 zum Bürgermeister gewählt. Fast 57 Jahre, bis zu seinem Tode am 7. Mai 1857, hat er dem Senat angehört. — Seine ausgesprochene Judenfeindschaft, der er sich inmitten wichtiger Staatsgeschähe hingab, ist schwer verständlich. Nach seiner Denkschrift an Hardenberg (Wiener Kongreß 1815) hatte Bremen ganze 21 Juden bei einer Gesamtbevölkerung von 50 000. Seine durchaus kleinliche Stellungnahme zu der winzigen Bremer Judenschaft steht zu den allseitig anerkannten Fähigkeiten des großen Staatsmannes und geschätzten Diplomaten und seiner sonstigen Großzügigkeit in einem klaffenden Widerspruch. Sah er in den Juden die Landfremden, so muß darauf!angewiesen werden, daß auch seine eigene Familie nicht autochthon in Bremen war, sondern aus Holland stammte, wie auch die hervorragendsten Bischöfe weder Tagenbaren-Bremer noch Deutsche 1 In seiner Note vom 27. Februar 1815 verwendet sich der österreichische Generalkonsul v. Hoefer gemäß Schreiben des Fürsten von Metternich, dat. Wien, 26. Januar 1815, beim bremischen Senat für die Bremer Juden wegen der ,,harten Maßregeln und Kränkungen, die gedachte Nation in Bremen mit bezeigender Gleichgültigkeit erfährt“, insbesondere wegen des 1814 auf Betreiben des Lohgerberamts erlassenen Verbots, wonach der Weiterbetrieb der im Jahre 1811 von H. J. Alexander in Hastedt mit großen Kosten errichteten Lederfabrik gerichtlich untersagt worden war. 2 Siehe Anlage V (Original befindet sich:im Preuß. Staatsarchiv in Berlin). 3 Schreiben von Hardenberg an den preuß. Gesandten Grafen Grothe in Hamburg v. 4. Januar 1815 (Originalim Haus-, Hof- und Staats-Archiv in Wien). Hierzu vgl. auch: Gelber, Aktenstücke zur Judenfrage am Wiener Kongreß 1814/15,

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