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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 7 · p. Seite 456

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 7
Article
Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
Date
1927-01-01
Page
Seite 456 (sequence 13)
Language
German
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456 Verhandlimgsstüben der europäischen Regierungen durchwehte, auch Bremen nicht vergebens gestreift hatte. Zwar war noch wenig von Freiheit und Brüderlichkeit den Juden gegenüber zu verspüren> aber der Gedanke der Menschlichkeit fing doch an, in den Hirnen derjenigen ein wenig zu dämmern, die den bremischen Staat damals regierten und denen ihre Auffassung von der sog. christlichen Liebe es bisher verboten hatte, wenigstens der kleinen Zahl Juden etwas, duldsamer entgegenzukommen, ־die" man'bei Regulierung der Staatsgrenzen am 2. Dez. 18021 notgedrungen übernehmen mußte. — Am läßlich der Uebernahme mehrerer, vormals hannoverscher Bezirke war der 26. Juli 1803 als Huldigungstag angesetzt worden, an dem auch die ״sämtliche Bremische Judenschaft“ den! neuen ״Hohen und Gnädigen Obern“ ihre Huldigung darzubringen hatte. Das noch im Original vorliegende Huldigungsgedicht2, das wohl eines der festlich gekleideten jüdischen Mädchen: Henriette Alexander und die Töchter von Levi Abraham (Beigel, Zippel, Kölchen und Ester) zu sprechen hatte, hat folgenden Wortlaut: Sei uns gegrüßt, du seliger Morgen der Freude! Goldner und schöner beglänzte dein Antlitz uns nie, Uns, das Häuflein der friedlichen Judengenossen, Welches Ad’nai getreu fördert der Bürger Glück. Freudig, ach, streuet der Greis bis zum Säugling die Blumen Heiliger Liebe und Ehrfurcht den Männern des Staats, Die als Väter heut Schutz und Beglückung Bürgen dem redlichen Israeliten im Volk. Freut euch, ihr Väter und Mütter, des frohen Geschickes! Küsset, ihr Mütter, den Säugling an klopfender Brust! Und der Leidende preise Ad’nai mit Psalmen, Da ihn auf immer nun Bremens Gerechtigkeit schützt. Schwört bei Ad’nai, ach schwöret den Vätern, den Edlen, Liebe und Treue, wie sie der Herr uns gebot 1 Dann nur, wenn wir gedenken des heiligen Eides, Werden noch Enkel des mächtigen Schutzes sich freunü Aber trotz dieser ״feierlichen und unvergeßlichen“ Huldigung dachte״ Bremen nicht daran, Gerechtigkeit zu üben und die Juden nun auch in die Mauern der Stadt aufzunehmen; sie mußten in Hastede und am Barkhof wohnen bleiben, und zum zeitweiligen Aufenthalt in der Stadt selbst bedurfte es nach wie vor einer besonderen Erlaubnis,, die einen beschränkten und zeitlich befristeten Aufenthalt gewährte.. Noch im Jahre 1831 richtet Levi Abraham Witwe, Sophie geb. Heine, ein Gesuch an die Behörde, ein in Hastedt gekauftes Grundstück auf ihren eigenen Namen umschreiben zu dürfen3. 1 1803 erhielt Bremen durch den Regensburger Reichsdeputationshaupt- Schluß einige 4741 an Hannover cedierte Dörfer von Hannover zurück. So kam auch der bisher zur hannoverschen Synagogengemeinde Achim gehörende jüdische Friedhof in Hastedt an Bremen. (Aeltester Grabstein: Lewis Simeon aus London, gest. 29. Nov. 1796.) — Das von Smidt verfaßte ,,öffentliche Judengebet“ wurde am 12. Aug. 1803 im Senat verlesen und gebilligt und den Schutzjuden zum Gebrauch in ״ihrer Synagoge und Schule“ übergeben. (Text fehlt.) Von der Eidesleistung am 26. Juli 1803 waren sie ausgeschlossen.. 2 Gedruckt hei Henrich Meier, Bremen. 3 Bremisches Staatsarchiv: Judenakten: Tt. 8. C. 2.1. 1.

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