Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 454 (sequence 11)
- Language
- German
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454 Mann mit dem vielsagenden. Namen: Anthon Glückselig, der sich selbst als ,,gewesener jüdischer Rabbi“ bezeichnet und seinen neuen Glaubensgenossen den Juden-Eid klarzumachen sucht ,,nebst verschiedenen ihrer Ausflüchte, die sie haben, wenn sie gegen einen Christen geschworen, nämlich wie derselbe einzurichten und unter was für Ceremonien er abgenommen werden soll“. — Prof. Hassencamp in Rinteln und der theologische Zensor Froriep in Bückeburg hatten die Abhandlung mit ihren Empfehlungen versehen, und in den zuständigen bremischen Kreisen scheint man sich ernstlich mit den Auslassungen des Rabbi Glückselig befaßt zu haben. — Nach dieser Abschweifung auf das Gebiet kirchlicher Sorgen kehren wir wieder zurück zu den Angelegenheiten des königlichen Kaufmanns. Wie ein roter Faden zieht sich die Beschwerde auswärtiger Behörden wegen Mißachtung der Handelsfreiheit gegenüber jüdischen Kaufleuten durch die Akten der bremischen Regierung. So erfahren wir auch jetzt wieder von einer Beschwerde, die ein Jude namens Julius aus Treuenfeld gegen den bremischen Ratsherrn Pundsack vorbringt, weil er einen Judenzoll in außerordentlicher Höhe von ihm verlangt habe1. Im September 1777 beantragt die Kriegs- und Domänenkammer in Minden freies Aufenthaltsrecht für den Schutzjuden Bendix Levi, doch der Senat lehnt dies Gesuch ab, gibt indes einem neuen Gesuch der Mindener Regierung vom Dezember 1777 statt, daß Bendix Levi und sein Junge sich gegen eine jährliche Abgabe von 5 Rth. zuweilen etliche Stunden in Bremen auf halten darf, wobei Bezug genommen wird ״ad exemplum der Juden David Cohen und Heydelmann aus Delmenhorst“, diejBremen von Zeit zu Zeit frei passieren dürfen2. Gewaltigen Staub scheint eine Beschwerde aufgewirbelt zu haben, die Beamte einer Harburger Behörde unterm 31. August 1773 beim Senat vorbrachten3. Der Schutzjude Simon Behrens hatte Anzeige erstattet, daß er einen Posten weißen Zucker in der Nähe von Bremen habe einlagern lassen, um die Ware en gros zu verkaufen. Durch seinen Schwager Jacob Elneken und zwei demselben beigegebene Juden sei dann versucht worden, den Zucker in ganzen, halben und viertel Zentnern, mithin nicht detail, anzubringen, nachdem der Senats- Präsident gegen Zahlung einer Gebühr von einem Reichstaler täglich für jede Person diese Handlungsfreiheit gestattet habe. Dann aber sei eine Einschränkung des Handels dadurch erfolgt, daß der Verkauf des Zuckers durch einen Kommissionär verlangt wurde, der dafür 3% beanspruchte. Als ״ein den Schutz Sr. Königl. Majestät und Kurfürstlichen Durchlauchtigkeit unseres allergnädigsten Herrn genießender Jude“, der auf diejenigen Vorzüge und Handlungsfreiheit Anspruch mache, welche andere ״negotiierende Königl. Untertanen“ genießen, sucht Simon Behrens sein gutes Recht. — Der Brief gelangt in der Senatssitzung vom 7. September zur Verlesung. Die Ratsherren beschließen eine geharnischte Antwort, die (unter Außerachtlassung einer kurzen Vorrede) wert ist, der Vergessenheit ent- T ~ ~ 1 Bremisches Staatsarchiv: Judenakten: P. 8. E. 2b. 2 Bremisches Staatsarchiv: Judenakten: P. 8. E. 2b. 3 Bremisches Staatsarchiv: Judenakten: P. 8. E. 2b.