Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 451 (sequence 8)
- Language
- German
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451 talern zum Besten des Gemeinwohls an, verspricht, alle Pflichten gleich den übrigen Bürgern voll zu erfüllen, für die städtische Münze so viel Silber wie möglich aufzutreiben, insbesondere aber durch Einführung neuer Handelsartikel ,,nicht nur das gemeine Gut, sondern auch die Bürgerschaft und alle Handwerker** zu fördern. An Waren werden aufgeführt: silberner und goldener Kram von Augsburg und Nürnberg, Perlen und köstliche Edelsteine, Pelzwerk, Zobel, Marder, Fuchs, Wolf usw.; ferner: moskowitische Waren, Federn, Daunen ־und schönes Bettwerk, wie es aus Polen, Böhmen und andern ausländischen Oertern und Königreichen eingeführt wird; ebenso kostbare Tapisserien und fremde und türkische. Decken, Elend- und Bockshäute, Wachs, schlesische Leinwand, Tisch- und Handtücher, Garne, Häute, Wolle und vieles anderes, das nicht alles aufgezählt werden kann. — Verstürbe ein begüterter Jude, so sollen im Testament zuerst die Armen der Stadt Bremen bedacht und, abgesehen von speziellen anderen Vereinbarungen, soll ,,mit einem gewissen Gelde“ die Stadtmauer und Huckelriede ,,begabt“ werden. — Den jüdischen Glaubensgenossen selbst wird völlige Gewissensfreiheit zugesagt; niemandem sei es verwehrt, die Predigten zu frequentieren oder gar ,,ad christianissimum sich zu begeben“, wie sich Hirschieder ausdrückt; dagegen verzichten sie ausdrücklich auf die öffentliche Aus- Übung ihrer Religion und auf den Wunsch, eine Synagoge zu erbauen, wie auch bisher niemals beim Rate darum nachgesucht ,worden sei. — Zum Beweise ihrer wohlwollenden Gesinnung schließen dieAntragsteller ihre ,,conditiones“ mit einem für Erzbischof und Rat bestimmten Hanaussen teschuoh und zwar ,,von Wort zu Wort aus dem Hebräischen Texte transferiert“. Indes: trotz Zugestehens dieser teils entwürdigenden Bedingungen der petitionierenden Juden1 und entgegen allen Bemühungen des Erzbischofs und des hessischen Landgrafen lehnt der Rat es ab, auf den Antrag einzugehen. Der präsidierende Bürgermeister Diedr. Hoyer pflegt lange Korrespondenzen mit dem geistlichen Ministerium und in zwei ausführlichen Briefen vom 18. Mai und 30. Oktober 1618 antwortet der Rat, der jüdische Medicus samt seinen Consorten könne ,, nach dem Exempel unserer löblichen Vorfahren“ nicht aufgenommen werden2. So verharrte der Rat bei der alten Praxis, und die J uden blieben draußen; der erste Versuch einer Gemeindebildung war gescheitert3. — Aus dem gleichen Jahr liegt eine zierlich geschriebene Abhandlung vor, eigenartig betitelt: ,,Collecteana von der Juden Auf- 1 Anlage III (Original im Bremer Staatsarchiv). 2 Bremisches Staatsarchiv: Judenakten: P. 8. E. 2a. 8 Ein ähnlicher Ansiedlungsversuch größeren Stils scheint sich am Ausgang des 18. Jahrhunderts wiederholt zu haben. ,,Man trägt sich hier mit der Kachrieht, daß eine Gesellschaft reicher Juden einmal ein Stück von dem Werder hierseihst habe bebauen und dafür eine ansehnliche Summe bezahlen wollen; das ihnen aber, auf Betrieb der hiesigen handelnden Public!, so wie jenes Gesuch einer Gesellschaft reicher Partikuliers, welche hieseihst ein sogenanntes Lotto des Genoua errichten und dafür ansehnliche Abgaben an einen Hochedlen Hochweisen Rath zu entrichten versprachen, rein sey abgeschlagen worden.“ (Roller, Geschichte der Kaiserl. und R,eichsfreyen Stadt Bremen, 2. Teil, S. 154.) 29