Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Beziehungen der Juden zur Freien Hansestadt Bremen von 1065 bis 1848
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 449 (sequence 6)
- Language
- German
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449 hinter die Mauern geflüchtet hatten, einen breiten Tummelplatz gefunden. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß das Zeitalter auch die primitivsten sanitären Maßregeln nicht kannte, daß die Gesetzgebung zwar aus Anstandsrücksichten bestimmte: wo eine Heerstraße durch die Stadt gehe, da sollte der Schweinekofen und die heimliche Kammer ihr Gesicht nicht hinkehren, und wer abends Mist auf die Straße werfe, der solle ihn am nächsten Morgen abfahren; daß sie aber gegen die Vergiftung des Grund und Bodens und der Brunnen durch Unrat aller Art, die man dann den Juden zur Last legte, völlig gleichgültig war, dann wird man es begreifen, daß die Pest eine so ungeheure Ernte unter den Menschen halten konnte.“ So schlecht waren die sanitären Verhältnisse in Bremen um 13501 Hochmütig setzte man• sich über die Juden hinweg, betrachtete sie gar als die Urheber der Seuche, anstatt sich die Hygiene der Juden, seit Jahrtausenden bewährt, als Vorbild dienen zu lassen1. — Daß trotz der Beschuldigung der Brunnen Vergiftung auch weiterhin Juden in Bremen wohnten, dafür liefert eine Oldenburger Urkunde aus dem Jahre 1373 den Beweis2; es wird darin der Nachwelt überliefert, daß Graf Konrad II. bei den Bremer Juden derart stark verschuldet war, daß er von seinen eigenen Bürgern zwangsweise ausgelöst werden mußte. Sonst ist nach der Zeit des schwarzen Todes von Juden in Bremen lange Zeit keine Rede mehr. Kein Zeichen von ihnen hat sich in unsere Zeit hinübergerettet. Ein in die Mauer der Zütphen- Kapelle eingemauerter Stein, der aus dem 14. Jahrhundert stammt, scheint eine hebräische Inschrift zu tragen, aber infolge der starken Verwitterung war eine Ermittlung des Textes bisher nicht möglich3. Im Jahre 1550 erzählen die Urkunden von einem jüdischen Juwelenhändler, namens Broma, dem der Erzbischof Christopher am 28. August einen Geleitbrief ausgefertigt hatte4. Dieser Jude, nach seinem Namen zu urteilen aus Italien stammend, war in Dillingen wohnhaft und versuchte, sich durch Vermittlung des bremischen Syndikus Johan Rollwagen und des Sekretärs Geerken ein Niederiassungsrecht in Bremen zu erwerben. Eine Seßhaftmachung scheint in damaliger Zeit durch Fürsprache des Erzbischofs möglich gewesen zu sein, denn am 29. März 1564 macht der Rat dem Erzbischof die Mitteilung, daß dem Juden Leffmann das ihm bisher gegönnte Geleit auf gekündigt worden* sei und zwar auf Grund einer Inventierung der bei ihm versetzten Pfänder. Ob es sich um mehrere Juden handelt, 1 Während der christliche Kult keinen Gebrauch von Bädern vorschreibt, ja während sogar das Unterlassen von Kleiderwechsel in mehr als einem Heiligenleben als etwas Gottgefälliges gepriesen wird, ist bekanntlich das rituelle Bad und die rituelle Waschung auch in den finstersten Zeiten des Mittelalters von den Kindern Israels nicht aufgegeben worden; wenn nur irgendwie möglich, befanden sich bei jedem Bethaus und jedem Friedhofe die entsprechenden Einrichtungen dafür; gewöhnlich ging sogar die Errichtung des Bades dem des Bethauses voran. (Loevinson: Roma Israelitica, S. 22.) 2 Kohl, Juden in Oldenburg usw., a. a. O. 3 Aller Wahrscheinlichkeit nach war an dieser Stelle der unter dem Schutz der St. Ansgarii-Kirche stehende jüdische Friedhof, in dessen Nähe sich auch die Synagoge befunden haben muß. Nach einer Angabe, die ich dem seligen August Cohen verdanke, hat ein kleines Gebäude, das sich hinter dem Grundstück Faulenstr. 31, östlich der Spielieutestraße, befand, früher als jüdische Andachts- Stätte gedient. 4 Judenakten des Bremischen Staats-Archivs: P. 8. E. 2a. Monatsschrift, 71. Jahrgang. 29