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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 7 · p. Seite 415

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 7
Article
Judentum und Urchristentum im Spiegel der neuesten Literatur [Rezension]
Date
1927-01-01
Page
Seite 415 (sequence 15)
Language
German
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415 und Judentum nicht ganz frei machen konnte. Was soll es z. EL heißen, wenn nach der Aufzeigung der Verwurzelung des Vaterunserwortes ״dein Wille geschehe“ im zeitgenössischen Gebetsleben der Juden gesagt wird: ״Natürlich ist das im Munde Jesu innerlicher, sittlicher gefaßt als bei seinen Zeit- und Volksgenossen.“ Das ist doch wieder jene durch nichts bewiesene und einfach behauptete Voraussetzung, daß im Urchristentum selbst bei äußerer Gleichheit alles tiefer sein muß als im Judentum, um so den Vorrang zu konstruieren, der sonst nicht erweisbar ist. Aehnlich ist es mit der Bemerkung, daß in dem Inhalt des Wortes ,,Gottesherrschaft“ bei Jesus anders als im. Judentum ,,das juristisch-kultisch Aeußerliche ausgeschaltet und alles auf das sittlich-religiös Innerliche konzentriert ist.“ Hier ist diese Bemerkung schon deshalb erweislich falsch, weil im Judentum mit מלכות שמים nie das Juristisch-kultische sondern immer nur das Sittlich-religiöse verbunden war. Und gleichermaßen ist es mit der Schlußbemerkung zu dem Vaterunser im Ganzen, daß es, ,,obgleich in allen Teilen jüdisch, von Anfang bis zu Ende doch schließlich nicht jüdisch sei.“ Dieses Nichtjüdische läge in seiner ,,universalen, allgemein-menschlichen Art, in seiner Aus- Schaltung alles im besonderen Sinne national, politisch, juristisch, kasuistisch, gesetzlich Jüdischen.“ Es ist richtig, daß das jüdische Gebet an jüdische Geschichte anknüpft, obgleich das keineswegs national und politisch gemeint ist, aber das jüdische Gebet hatte ja selbst auch nichts vom Juristischen, Kasuistischen und Gesetzliehen an sich, so daß daraus ein Gegensatz des Vaterunsers zum jüdischen Gebet überhaupt nicht zu konstruieren ist. Schon deshalb nicht, weil wie F. selbst meint, das Vaterunser ja nicht von Jesus als ,,das einzige“ Gebet genannt worden ist, sondern als Probe eines rechten Gebetes. An universalistischen Gebeten aber hatte das zeitgenössische Judentum keinen Mangel, sie waren gang und gäbe. Ist es, muß man fragen, durchaus notwendig, dabei Dinge zu behaupten, um dem Vaterunser seine Stellung zu sichern? Auch wenn man ohne Einschränkung den Zusammenhang des Vaterunser mit dem Judentum bejaht, behält es durch die Eigenart der Zusammenfassung seine Originalität. Ihm die Sonderstellung durch das gesuchte Abheben vom Judentum zu geben, ist ein im Unbewußten wurzelnder Rückfall in eine Methode wissenschaftlicher Auseinandersetzung, die F. selbst, Dank sei ihm dafür, wirksam bekämpfen geholfen hat. Fiebig hält die Verknüpfung der Bitte um Vergebung der Sünde durch Gott mit dem Hinweis auf das eigene Vergehen denen, die uns beleidigten, für ohne Parallele. Schon Sirach hat das: ,,Erlaß das Unrecht deinem Nächsten, und alsdann werden, wenn du darum bittest, deine Sünden vergehen werden. Es hält ein Mensch gegen einen Menschen den Zorn fest und will vom Herrn Heilung fordern?“ 382 ff. Ihm ist ferner Joma 87a entgangen, ,,wenn du den Menschen ihre Fehler vergeben wirst, wird dir Gott auch vergeben;“ ist das auch dort im Namen eines nachchristlichen Rabbi gesagt, Kittel hat in seinem Buche schon richtig darauf hingewiesen, daß das gleichgiltig ist, weil in den Ueberlieferungsworten

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