Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 6
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 396 (sequence 5)
- Language
- German
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396 Hand zu ,,lernen“, daß auf der Versammlung zu Troyes auch R. Elieser b. Simson aus Köln und R. Elieser b. Natan aus Mainz (und etwa auch die 150 Rabbiner?) anwesend waren (F. 150), die in keiner älteren Handschrift genannt werden1. Die rheinischen Statuten vom Anfang des 13. Jahrhunderts sind uns in drei von F. sog. Rezensionen erhalten, je in einer Handschrift (R und Z) des 14. und 15. Jahrhunderts (jedenfalls nicht älter) und in der Prager Ausgabe der Responsen des Meir v. Rothenburg vom Jahre 1608 (M). Es unterscheidet sich die eine von der anderen durch Auslassung verschiedener Gesetze und durch kleinere Varianten, denen F. mit Unrecht wesentliche Bedeutung zuspricht. Man vergleiche nur das von ihm S. 221 gebrachte Beispiel: Z M :אם יגזם . . ♦ יחייבו את הממם לפרוע כפי אשד נשבע הנפסד שתפסידו ואם יש עדיים נכמה הפסיד יפרע לו המסור והמלשיןז יהא פסול לשבועה. ואם יגדם אדם לחברו בפני עדים להפסיד לו ממונו אם יפסיד אותו יהודי יחייבנו ב״ד המגזם לפרוע כפי שנשבע הנפסד כמה הפסיד ואם יש עדים שהפסיד ניפדע לו המסור מיד ואס יש עדים שהלשין את הכירו] יהיה פסול לעדות ולשבועה. Nach F. zeigt eine flüchtige Lektüre der beiden Texte, daß Z. die ältere Version ist. M. E. geben beide ihren Text konfus wieder. In § 5 (S. 226) sind die unentbehrlichen Worte ליתן (ממנו) מם, die bei M und R stehen, von Z ausgelassen; nichtsdestoweniger hat der Verf. gerade hier den schlechtesten Text ausschließlich obenan gesetzt, die genannten Worte aber in die Anmerkungen verwiesen. In § 9 haben R und M im wesentlichen übereinstimmend: ואם הקהל שואלים מם מן היחיד..־♦ יתן אותו יחיד לקהל אשר ישאלוהו אך הקהל ירדו לרין עמו במקומם לפני מי שאינם נוגעים בעדות Dafür hat Z.: אך הקהל באו עמו לדין אע״פ שאין נוגעין בדבר;. F. bemüht sich S. 240 n. 4 vergebens diesen sinnlosen Worten einen besonderen Sinn unterzulegen, der außerdem garnicht zu den Verhältnissen passen würde; es liegt hier einf ach eine Flüchtigkeit des Kopisten vor. An anderen Stellen sind tatsächlich geringe Differenzen (jedoch keine Widersprüche) vorhanden, die sich leicht durch private Ueberarbeitung erklären lassen ,ohne daß eine autoritative Redaktion angenommen werden müßte oder könnte. Aus derartigen Varianten und Differenzen zieht unser Verfasser nach Rosenthals Vorgang den Schluß, daß wir es mit den Beschlüssen dreier verschiedener ,,Synoden“ zu tun haben (S. 220), und das, obwohl die 21 Namensunterschriften, bis auf vier Lücken in der einen Handschrift und leichte Schreibfehler, vollkommen übereinstimmen. Ja sogar die Jahre dieser Synoden lassen sich nach Rosenthal und Finkeistein feststellen, denn der Prager Druck (der noch durch eine Handschrift ähnlicher Qualität bestätigt wird) hat am Ende die Jahreszahl נחתק״ף eine zweite Handschrift aber תתקפ״ג; und sogar die verschiedenen Tagungsorte, denn einmal steht Mainz, ein andermal Speyer an erster Stelle 1 Ein solches Verfahren widerspricht den elementarsten Anforderungen der Kritik. Die genannten Autoren arbeiten ja, als hätten sie die Originalurkunden in der Hand und nicht junge, flüchtige und überarbeitete Kopien. Bei einem solchen Stand der Ueberlieferung nützt eine tradierte Jahreszahl sehr wenig. Diesmal gibt die große Zahl der Unterschriften wertvolle Anhaltspunkte; im übrigen sind wir auf innere Indizien angewiesen. Für die inhaltliche Beurteilung der Takkanot bringt der Verf. eine ge״ diegene talmudische Bildung, aber gar keine Kenntnis der mittelalterlichen 1 רומא (S. 168) ist Korruptel für רמרו Ramerupt, wie schon Halberstam bei Güdemann, Gesch. d. Erzieh ungswesens I (1880), 263 bemerkt, ebenso ך. a. O. דרום und S. 163 רייינש .נדבונא s. 153 ist dem geographischen Zusammenhang nach Rheims und nicht ,,the Rine country“. דינר מורנייש sind nicht ,,Dinars“, sondern in Tours geprägte Schillinge. Da es diese erst seit 1180 gab, so kann der Text in diesen Worten nicht von R. Tarn stammen. Der Verf. hat S. 106 eine fast verschollene (korrumpiert erhaltene) Takkana des R. Tarn ausgegräben und S. 46 f. im wesentlichen treffend erläutert. Doch wird ein Unterschied zwischen den Juden, die unter der Jurisdiktion des *שלמון הצרי wohnen, und den anderen Juden gemacht. Ist mit שלטון הצרי der Graf der Champagne gemeint?