Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 6 · p. Seite 356

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 6
Article
Einige wesentliche Irrtümer der Wellhausenschen Anschauung
Date
1927-01-01
Page
Seite 356 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829943-2829949-2834191--47785-2834250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

356 der Erde ־und aß sie mit dem Blut. Saul trat dazwischen und bewirkte, daß ein großer Stein als Schlachtstätte benutzt wurde. Obwohl ein Priester im Lager anwesend war, wurde kein Versuch gemacht, die Schlachtung in ein Opfer umzuwandeln. Der einzige Grund zum Tadel war, daß die außerkultische Schlachtung anstatt auf einem מוכח auf der Erde ausgeführt worden war, so daß das Blut nicht ablaufen konnte, sondern mit dem Fleisch gegessen wurde. Dies war durch Deut 12 verboten1. Welches waren dann die Umstände, unter denen der Gesetzgeber es nötig fand, die Erlaubnis zur außerkultischen Schlachtung zu erneuern, ,,wie ich dir befohlen habe?“ Um eine Antwort zu erhalten, müssen wir Lev 11 betrachten. Man sieht auf den ersten Blick, daß dies ein Lagergesetz sein will, das in der Wüste gegeben wurde. Moses und Aaron, Lager und Stiftshütte kommen darin sämtlich vor. Ein guter und ausreichender Grund für seine Einführung wird angegeben. Nach dem durch Ex 2024 sanktionierten Brauch hatte der Israelit die Freiheit, zu schlachten oder zu opfern, wo er wollte. Diese war mißbraucht worden. Man hatte Lokaldämonen Opfer dargebracht. Dies wird für immer verboten (7), und um eine Wiederholung zu verhüten, wird angeordnet, daß kein Tier innerhalb oder außerhalb des Lagers geschlachtet werden darf außer als Opfer am Eingang zur Stiftshütte. Ein solches Gesetz konnte unverändert nur während der Wüstenperiode in Kraft bleiben. Sobald die Israeliten einmal über ein Gebiet von einiger Ausdehnung verstreut waren, mußte es undurchführbar sein. In der Art, die wir als üblich erkannt haben, hätte kein Bauer seine Gäste bewirten, nicht einmal sich und seine Familie ernähren können. Kein Israelit hätte irgendwo in der Welt Fleisch essen können außer in der religiösen Hauptstadt. Daher * muß das Deuteronomium die Regel lockern und die außerkultische Schlachtung (übereinstimmend mit dem von alters her geübten Volksbrauch) denen wieder gestatten, die nicht in der Nähe des Priesterzentrums leben. Ein Gesetz wie Lev 17r9 hätte nicht einen Tag nach der Wüstenperiode wirksam bleiben können. Kein vernünftiger Mensch hätte etwas derartiges verfügen können, wenn das Volk sich im Lande niedergelassen hatte, noch weniger, nachdem schon eine Diaspora bestand. WeJlhausens Behandlung dieser Stelle2 ergibt sich aus seiner Unkenntnis der Haupttatsachen, die wir in diesem Abschnitt überprüft haben. Er wußte nicht, daß die außerkultische Schlachtung im Zeitalter der Patriarchen gewöhnlich, daß sie die allgemeine Regel während der 480 Jahre des Aufenthaltes in Aegypten, noch daß sie der übliche Brauch in der nachmosaischen Periode war. 1 König macht einen Versuch, den Wellhausenismus za retten und schreibt: ,,Während in der älteren Zeit .. das Blut Gott geweiht wurde,soll nunmehr (nach Dt 122028־) hei einem fern von Kultusort und Priester vorgenommenen Schlachten diese opfernde Weihung des Blutes nicht mehr stattfinden, sondern es soll wie Wasser auf die Erde gegossen werden“ Z. A. W. 1924, 343). Dies ist reine Erfindung. Eine Weihung des Blutes findet weder I Sam 14 statt noch an einer der andern historischen Beleg' stellen, die wir untersucht haben, noch Ex 2024. 2 a. a. O. 51 f.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.