Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Das Problem der Säkularisierung des Judentums
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 346 (sequence 16)
- Language
- German
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346' das begriffen wird, was wir Kultus, nannten oder höchstens das nicht viel weitere ״Galuthjudentumfr. -Wörtlich heißt es einmal sogar bei Breuer: ״In den jüdischen Gemeinden der Diaspora gelangte das originale Wesen der jüdischen Nation zu klarstem Ausdruck“1. . Man־ sieht nicht recht ein, wie, das bisherige enge. Gemeindejudentum des Galuth ohne bedeutende. Erweiterung für ־ die Bedürfnisse und Forderungen eines umfassenden, wenn auch noch so thoratreuen Volksjudentums zureichen soll, welcher innere Zusammenhang besteht zwischen Thorastudium, Synagoge, Festtags- und Heiligungsvor- Schriften und dergleichen einerseits und beispielsweise den politischen, wirtschaftlichen,, organisatorischen Aufgaben des Palästinaaufbaus oder der .Entwicklung einer modernen hebräischen Dichtung oder einer׳ jüdischen Wissenschaft, die nicht bloß Wissenschaft vom Judentum sein will.. Zum mindesten hat es den Anschein, als ob alles,; was an derartigen Gebieten, Einrichtungen, Aufgaben zum bisherigen, in der Hauptsache nur noch, die Kultussphäre umschließenden, Galuthjudentum neu hinzukommt, dem Agudismus bzw. Breuer in Wirklichkeit letztens doch mehr ein nicht recht zur Sache gehöriges Anhängsel sei., Trügt dieser Anschein nicht, so hebt sich damit die agudistische Form des Einheitsstandpunktes in der Praxis selbst auf. Unterscheidet man eine eigentlich und wahrhaft jüdische Sphäre von einer andern nicht ganz ebenbürtig und vollwertig jüdischen, so hat man bereits die Grenzen des Einheitsstand- Punktes überschritten und sich auf den Boden des Sonderungsstandpunktes begeben, den man grundsätzlich gerade bekämpfen will. Die dem agudistischen Einheitsstandpunkt solchermaßen erwachsende Schwierigkeit wurzelt in einer grundlegenden Unzulänglichkeit seiner Theorie: in seiner Stellung zum B'r i t h g e s e t z. Er versteht unter dem Gesetz die schriftliche und mündliche Lehre, wie sie zuletzt im Schulch an Aruch zusammengefaßt ist2. Das ganze moderne jüdische Volksleben, das sich besonders in Palastina immer breiter zu entfalten beginnt, soll für alle absehbare Zukunft, in den engen Rahmen dieses Werkes des späten Galuth gespannt bleiben. . Wir haben bereits dargetan, daß tatsächlich das B’rithgesetz den einen Inhaltsbestandteil der B'rithidee ausmacht, und daß das Judentum aufhört, es selbst zu sein, wenn die Geltung, sei es der B'rithlehre oder des B’rithgesetzes, grundsätzlich geleugnet wird. So sehr wir aber anerkennen, daß auch das moderne Totaljudentum, wofern es mit dem historischen Judentum Wesensidentität wahren soll, am Gesetz festhalten muß, so wenig braucht damit für jede Einzelheit, ein dauerndes Festhalten gerade an seiner letztgeprägten Form, am. Schulchan Aruch, notwendig gemeint zu sein. Das Festhalten am B'rithgesetz bedeutet uns seine Anerkennung und Be- Währung als Grund läge und A us g axig־s punk t. Vom Schulchan Aruch aus, um es ebenfalls so auszudrücken, soll unter der; neuen Normalisierung des nationalen jüdischen Lebens in Erez. Israel auch wieder eine normale innere kontinuierliche Entwicklung des Gesetzes stattfinden können, wobei ein Synhedrion oder sonst 1 Das jüd. Nationalheim S., 43. 2 Vgl. wiederum I.. B r e u e r, Nationalheim. S« 106 f.