Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Das Problem der Säkularisierung des Judentums
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 9)
- Language
- German
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;339 d. h. des biblischen und talmudisch-rabbinischen Schrifttums. Jüdisehe Religiosität im historischen Sinn läßt sich also genauer bestimmen als die persönliche tätige Bejahung der jüdisehen Religion auf Grund quellenmäßiger Kenntnis ihres Wesens. Der Wahrung und Stärkung, der Pflege der jüdischen Religiosität dienen eine Reihe besonderer Einrichtungen, die zugleich sekundär und hauptsächlich in der Diaspora noch die sozusagen biologisch wertvolle Funktion nationaler Erhaltung und innerer Bindung erfülleai. Ihre Gesamtheit mag nach dem ursprünglichen Sinne des Wortes am passendsten mit dem Ausdruck Kultus (von colere pflegen) bezeichnet werden. Im einzelnen erschöpft wohl die folgende Aufzählung den Inhalt des jüdischen Kultus: 1. Studium der Quellen der jüdischen Religion, d. h. der schriftlichen und mündlichen Thora .einschließend die zugehörige weitverzweigte Hilfsliteratur. 2. Sabbat, Feste und Trauerzeiten1, 3. Heiligungsgesetze,, dar unter die Speisegesetze. 4. Denkzeichen. 5. Opferdienst bzw. später Gebet und Weihehandlungen in Synagoge und Haus. Dazu kommt noch 6. die geordnete Verwaltung des ganzen Kultusgebietes selbst. Der, Kultus mit seinen verschiedenen Einrichtungen ist etwas i m Gesamtjudentum, die Sphäre der jüdischen Religiositätspflege bildet ein Teilgebiet der jüdischen Religionssphäre. Das Absehen des Kultus geht mittelbar auf die Religion, auf das ganze BTithvolkstum, unmittelbar will er die individuelle Religiosität anregen und erhalten. Die Religion, das Bundesvolkstum braucht diese individuelle Religiosität als notwendige Grundlage und Vorbedingung ihrer vollen Wirklichkeit. So wichtig daher gewiß der Kultus ist, so wenig besitzt er an sich höheren religiösen Rang als die sonstigen einzelnen Teilgebiete der jüdischen Religion, des alle Lebenszweige umfassenden BTithvolkstums. Die Religiositätspflege ist Mittel zum Zweck, Organon der .Religion. Nicht mehr und nicht weniger. . Erscheint nach dem früheren Selbstzeugnis des jüdischen Bewußtseins im biblischen Schrifttum als allgemeines Wesen des historischen Judentums oder der historischen jüdischen Religion das durch die BTithidee konstituierte Gesamtvolkstum Israels, so ändert auch die spätere Zeit, deren Geist sich in der talmudisch-rabbinischen Literatur spiegelt, nichts an den kennzeichnenden Zügen dieses Gesamtbildes. Nach wie vor gilt das Judentum als Gottesvolkstum, als B'rithvolkstum. Nur hat sich die ״Lehre“ zu agadischer Besinnlichkeit und philosophischer oder mystischer Spekulation gewandelt, während das ״Gesetz“ auf dem Wege kontinuierlicher Entwicklung und verständnisvoll dem Leben zugewandter Auslegung in Einzelheiten eine Erweiterung und Entfaltung erfuhr derart, daß die talmudisch-rabbinische ״Halachah“ die zweite, einigermaßen gewandelte Form der BTithgesetzesverfassung darstellt. Die B’rithlehre und die B'rithgesetzes Verfassung selbst, also die BTithidee, blieben 1 Daß der zweite Punkt nicht nur dem Gebiet des Kultus zuzurechnen ist, sondern die bezüglichen Einrichtungen zugleich soziale und sonstige Bedeutung haben, braucht nicht besonders gesagt zu werden. — Zu den ״Trauer- :zeiten“ rechne ich auch Aweluth. 22*