Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Berliner Judenkalender und die Kalendergelder
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 10)
- Language
- German
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•283 3. Verpachtung und Vertrieb der Berliner Judenkalender. Bis zum Jahre 1765 erschienen die Kalender im Selbstverlag der Akademie. Die Verwaltung des Kalenderwesens lag in den Händen des Sekretärs Johann Theodor J ablonski (nicht zu verwechseln mit seinem Bruder, dem Hofprediger und Akademie- Präsidenten D. E. Jabionski); Entscheidungen wurden in der Regel von den Direktoren der Klassen, in wichtigen Fällen von dem Protektor oder Präsidenten der Akademie gefällt. Später wurde mit den rein geschäftlichen Arbeiten der Kalenderverwaltung der Kassierer David Köhler beauftragt, der dann die Amtsbezeichnung ,,Administrator des Kalenderwesens" erhielt und vom Jahre 1744 an sein Amt in dieser Hinsicht fast ganz selbständig versah. Ihm wurde mitunter der Kalender auf ein Jahr verpachtet. Unter ihm stiegen die Kalendereinnahmen, welche 1718 noch 6000 r betrugen, fast auf das Doppelte. Seit dem Jahre 1765 wurde die Verwaltung des Kalenders von einer ,,ökonomischen Kommission" geführt, welche den Kalendervertrieb behufs Steigerung der Einnahmen verpachtete. Der Pächter trat in alle Rechte der Akademie, vor allem die Stempelfreiheit. Der erste Pächter, Kriegsrat J o h a n n Hieronymus Gravius zahlte anfangs 16 000 r, zuletzt 23 600 r Pacht. 1783 zedierte er die Pacht an den Hofrat O e s f e 1 d und von 1789—1795 war ein gewisser Si wicke Pächter, der 26 000 r Pacht entrichten mußte. Der letzte Kalenderpächter war der Buchdruckereibesitzer Professor Johann Friedrich U n g e r, dessen Pacht von 28 100 r später auf 30 000 r stieg 1. Die Verpachtung mußte naturgemäß zu Friktionen führen, weil jetzt das geschäftliche Moment gegenüber dem rein administrativen stark in den Vordergrund trat. Ganz abgesehen von Uebergriffen gröberer Art2 hielten sich die Pächter meist nicht an die Vereinbarungen. Seit Gravius sollte der Pächter in der Regel für 1600 gebundene Kalender, die in den alten Provinzen verteilt wurden, 23. r 17 g (siehe unter 2), für jedes weitere Hundert 3 r zahlen. Für Westpreußen betrug die Abgabe von jeder Familie 4 r 2 g pro Jahr ohne Festsetzung einer bestimmten Auflage. Dazu kamen die Kalender für den Netzedistrikt, der das Hauptabsatzgebiet der Pächter bildete, und 800 schlesische, in Dyrenfurth gedruckte Kalender, für die die Judenschaft 100 r zahlte (siehe unter 4). Meist gewährte der Pächter auch für den Betrieb noch eine Provision von 1 g pro Dutzend3. . Die Frankfurter Konkurrenten schädigten das Geschäft des Pächters derart, daß Oesfeld einmal die Beschlagnahme von 937 ungestempelten Kalendern bei Philipp Fraenkel veranlaßte, die erst nach langen Verhandlungen lediglich für den Absatz im Auslande freigegeben wurden. Auch bei dieser Gelegenheit hatte sich die Frankfurter Universität alle erdenkliche Mühe gegeben, um 1 Harnack a. a. O. I1, S. 241, 265 und I2, S. 483, 487; Hass a. a. O. 2 Siehe die zahlreichen Beschwerden in den Akten Nr; 222. 3 Daselbst und Nr. 223.