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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 282

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Der Berliner Judenkalender und die Kalendergelder
Date
1927-01-01
Page
Seite 282 (sequence 9)
Language
German
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282 war eigentlich mehr eine Geste, um die Stellung der Akademie zu wahren. Denn tatsächlich war die Verbindung mit Marcus Gerson so unhaltbar, daß dieser selbst ernstlich daran dachte, seine Rechte an die Druckerei der Freischule abzutreten* 1. Vielleicht hätte schon damals Philipp Fraenkel sein Ziel erreicht, wenn nicht die Rücksicht ' auf den alten Marcus Gerson und seine, wie es scheint, wohl begründete Behauptung, daß ihm der Kalenderdruck auf Lebenszeit zugesichert wrorden wäre, die Akademie vor den letzten Konsequenzen zurückgehalten hätte2. Nach seinem Tode stritten seine Witwe Vög eiche und deren Stieftochter Vogel, Marcus Gersons Tochter aus erster Ehe und Frau des Natan Bloch, die auch ihre Nichte, eine Waise, vertrat3. Es kam zu einem Vergleich, demzufolge die Vögelche im Hinblick auf ihre Bedürftigkeit Zeit ihres Lebens das Druckrecht behielt, aber jährlich 30 Taler zu Gunsten der Stieftochter und deren Nichte an den Direktor der orientalischen Druckerei, Isaac Daniel Itzig bezahlen mußte. Auf die Nichterfüllung war eine Konventionalstrafe von 500 Talern festgesetzt worden (1792)4. Zur Sicherheit wollte Vogel diesen Vergleich von der Akademie bestätigen lassen, der sie als Beweis ihres Rechtes den im Anhang wiedergegebenen Vertrag ihres Großvaters mütterlicherseits vorwies5. Die Akademie hütete sich wohlweislich vor Einmengung in diesen Privatvertrag; sie wolle ihre Bewegungsfreiheit wahren. Noch 1797 lehnte sie den Antrag des Universitätsrektors a. D., Professors der Theologie E1 s n e r auf Uebertragung des Drucks an Philipp Fraenkel ab, weil in Berlin der Druck von den Aeltesten besser überwacht werden könnte. Erst dem Pächter Hofrat Unger gelang es, zwar zunächst nur für ein Jahr, Philipp Fraenkel zu seinem Ziele zu verhelfen, weil er billiger arbeiten konnte6. Und so druckte er tatsächlich in den Jahren 1804, 1806■—1808. seit jeher der Kalenderdruck in Frankfurt a. d. O. erlaubt war, eine frei erfundene Behauptung. 1 Die Initiative dazu war ursprünglich von IsaacDaniel Itzig ausgegangen; tatsächlich begann der Druck in der Freischule erst seit 1787. Die Verhandlungen begannen schon 1784. (Siehe Akad. Akten Nr. 222 und 223 mehrfach.) 2 Diese Behauptung gründete sich auf mündliche Zusagen, die der Akademiedirektor Merian bestätigte, s. Akad. Akten Nr. 222, Ph. Fr.s Eingabe vom 5. Februar und Oesfelds Gutachten vom 11. Februar 1787. 3 Nach den Akten war Vögelche Marcus Gersons 3. Frau. Es wird aber im פגקם החברה nur eine zweite Frau, Tochter des Leib (?) Heno (gemeint ist wohl Aron Heno Aron Moses) genannt. In den Akten wird Fögelche, Fogel geschrieben, Zunz (Namen der Juden) schreibt V. 4 Akad. Akten Nr. 224. Der Vergleich wurde am 24. Mai 1792 (3. Siwan 552) vor Hirschei Loebel (über ihn Landshuth a. a. O., 8. 69 f) im Beisein von Isaac Daniel Itzig, Esaias Michel ,,Notarius und Gerichtsdiener der jüdischen Rabbinergerichtsbarkeit“ (identisch, wie mir Dr. M. Stern bestätigt, mit ישעיה סג״ל רעמבודג ש׳;ץ תאמן, gest. 1808, Grabstein 1453) und Wulff Israel (== וואלף בר שלמה צבי) geschlossen. Dazu eine nachträgliche Entscheidung Hirschei Loebels vom 5. Juli 1792 (15. Tamus 552). 5 Akad. Akten Nr. 221 und 224, Entscheidung vom 17. April 1792. 6 Daselbst. Die Verhandlungen von 1797 und 1798 mit Elsner, von 1803 mit Natan Bloch und Unger. Die Entscheidung der Akademie vom 17. Januar 1803.

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