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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 284

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Der Berliner Judenkalender und die Kalendergelder
Date
1927-01-01
Page
Seite 284 (sequence 11)
Language
German
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284 Philipp Fraenkel nicht nur zu schützen, sondern ihm auch zur Er״ langung des Druckrechtes zu verhelfen1. Oesfeld wollte sich dann für wirkliche oder vergebliche Verluste auch an Marcus Gerson schadlos halten und zahlte ihm statt der nach ihrem Abkommen vom 29. Mai 1783 zustehenden höheren Summe für 4000 Kalender nur 29 r. Dieser Konflikt wurde durch einen Vergleich beigelegt, laut welchem Marcus Gerson in Zukunft 2000 gebundene Kalender an Oesfeld für die alten Provinzen, Westpreußen und den Netzedistrikt zu liefern hatte, während Oesfeld sich zur unentgeltlichen Sternpelung der Kalender, abgesehen von der Bezahlung des Stempelloses (3 g pro 1000), verpflichtete; das für das laufende Jahr (1784) gezahlte Honorar von 23 r 17 g mußte Marcus Gerson zurückerstatten2. 1789 kam der neue Pächter Siwicke, der sich mit Marcus Gerson auf einer anderen Grundlage einigte. Der Drucker erhielt für 1600 Kalender 28 r, für 2000 — 30 r. Die Differenzen, die unter diesem Pachter entstanden, rührten daher, daß die Kalendergelder schlecht eingingen. Das lag an den Verhältnissen. Es wurde auch deshalb erwogen, das Kalenderkontingent herabzusetzen. Dazu kam es aber nicht. Im allgemeinen scheint sich das Verhältnis zwischen Pächter und Drucker in dieser und in der späteren Zeit erträglich gestaltet zu haben. Selten kam es zu ernsteren Auseinandersetzungen, höchstens wenn die Belieferung einzelner Stellen z. B. der Marienwerderschen Kammer nicht klappte3. 4• Die Kalendergelder• Bereits im Jahre 1725 war die Kalenderabgabe für die alten Provinzen auf 400 r jährlich festgesetzt4. Die Rechtsgrundlage dafür ist nicht bekannt. Jm Jahre 1783 stellte die Akademie im Zusammenhänge mit den oben (unter 2 und 3) behandelten Streitigkeiten Recherchen darüber an, durch welche Behörde und wann die Anordnung ergangen war, daß gegen Zahlung der 400 r eine bestimmte Anzahl von Kalendern an die Juden verteilt werden solle. Eine Aufklärung war nicht zu erreichen5. Die Kalendergelder waren eben da, und sie wurden, wie die folgende Tabelle lehrt, nach einem Schlüssel verteilt, der sich öfter änderte6. 1 Daselbst Nr. 222 und 223 die von dem Justiziar der Akademie d’Asnieres geführte Untersuchung im Jahre 1783. 2 Daselbst. Der Vergleich vom 5. Juli 1784 und die zugehörigen Verhandlungen. 3 Akad. Akten Nr. 223. Mitteilungen Siwickes vom 22. Mai 1790 und in Nr. 225 vom 23. September 1793. 4 Akad. Akten Nr. 219. 5 Daselbst und Nr. 222. Schreiben der Akademie vom 21. August 1783 und 22. Januar 1784. 6 In den Akten finden sich verstreut diese Listen, die hierin übersichtlicher Form zusammen gestellt sind.

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