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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 273

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Urkundliches über die mährischen Familienstellen
Date
1927-01-01
Page
Seite 273 (sequence 7)
Language
German
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273 liehen Wohnhauses sub No. 22 und dessen erreichtes Alter von 41 Jahren and dessen dadurch entstandene Befreiung vom Schuldienste mittelst Orig. Documente behörig aus, und berufet sich in Hinsicht seines Besitzes an baaren Vermögens von 300 Fl. auf das.Bewußtsein der Gemeinde. Aeusserung d. G.: Demselben werden seine genannten Eigenschaften durchaus zugestanden, weil er den Besitz eines eigentümlichen Wohnhauses, sowie dessen erlangtes Alter und die daraus entspringende Entbindung von der Schulbesuchsverbindlichkeit mit glaubwürdigen Urkunden standhaft erwiesen und übrigens auch der ■Gemeinde wohl bekannt sei, dass er sich durch seinen Fleiss in der Handlung ein eigentümliches Vermögen von 300 Fi. Valuta1 wirklich erworben habe. S. 40. Jonas Bloch2, Erstgeborener. Alter: 20 Jahr. Vermögen: 2000 Fl. Hat sich gemeldet: 10. Jänner 1813. Anmerkung: Legt Alter und Schulzeugniss, dann auch ein Zeugniss über die erlernte Mathematik vor und erklärte, von seinem Vater Abraham Bloch eine Aussteuer von 2000 Fl. baaren Geldes, dann auch nicht minder ein hierorts sub No. 4 gelegenes Wohnhaus zu überkommen, worüber er sich auszuweisen bereit ist, und erbietet sich auch über den Inhalt des Lehrbuches Bene Zion3 sich der Prüfung zu unterwerfen. S. 67. Abraham Heiss f eld4, Erstgeborener. Alter: 23 Jahre. Hat sich gemeldet: 20. Mai 1821, 5. Mai 1822. Anmerkung: Legt Schul und Alterzeugnis vor, legt eine Baarschaft von 300 Fl. Cmz. (Conventionsmünze) vor und will sich mit dem Besitze eines Wohnhauses ausweisen. Aeusser. d. Ger.: Die vorgezeigte Baarschaft kann als sein Eigentum nicht angesehen werden, weil er sich durch das betreibende Hosenschneidergewerbe kaum ernähren, keineswegs aber ein Vermögen ersparen könne. Auszug aus dem G 0 m p e t e n t e n b u c h e: S. 5. IsakLöwenthal. Alter: 19 Jahr. Vermögen: 789 Fl. W. W. { Wiener Währung), 600 Fl. Gm.z. Hat sich gemeldet: Iten Feber 1824, 5. Mai 1825. Legt Schul und Alters zeugniss, dann auch ein Waisenbüchel über den Besitz eines Vermögens von 789 Fl. W. W., einen Gewährbrief über den Besitz eines halben Wohnhauses und eine Schenkungsurkunde über 400 Fl Cmz, die ihm seine Mutter und sein Bruder geschenkt, vor, und will sich über sein sich selbst erworbenes Vermögen von 200 Fl. Cmz. ausweisen. Legt (5. 5, 1825) eine Baarschaft von 700 Fl. Cmz. vor. Aeusserung d. Ger. Der erste Gemeinde- Vorsteher Joseph Ernst, dann der 2. Geschworene Abraham Bloch5 samt den Beisitzern Franz Flesch6, Philip Pirak und Philip Kobler bestätigen zwar dessen sämtliche Eigenschaften auf den Grund der vorgelegten Ausweise; jedoch da er dermalen noch als ein Tuchmachergeselle in Diensten stehet, so kann auf denselben erst nach Erlangung des Meisterrechtes und zwar in Ermanglung fähiger Erstgeborenen gehöriger Bedacht genommen werden. Der 1. Geschworene Seligman Loschitz, dann die Beisitzer Selig Glasser und Simon Wagner erachten denselben als den würdigsten aller Werber, nur konnten 1 Nach dem Staatskrache 1812 war das Zettelgeld entwertet und das gemünzte Geld oder die Einlösungsscheine wurden Valuta genannt. Vergl. M. f. G. u. W. d. J. Jabrg. 70, S. 178, n. 1, 2. 2 Vergl. jüd. Familien-Forsch. Jahrg. 1, Nr. 3, S. 65. 3 Der Titel des Buches lautet: ,,Bne-Zion. Ein religiös moralisches Lehrbuch für die Jugend israelitischer Nation, Wien‘6. Punkt 2 des Dekretes der K. K. Studien-Hof-Commission vom 14. Dez. 1810 lautet: 2tens, dass jeder Bräutigam und jede Braut von der israelitischen Nation, da sie um die Heiratsbewilligung ansuchen, über den Inhalt dieses Lehrbuches von dem Kreisamte geprüft werden und nur dann die Bewilligung zu heiraten erhalten, wenn sie bei der Prüfung wohl bestanden sind (abgedr. im Bne-Zion). Ueber die Abfassung des Morallesebuches, dessen Verfasser Herz Homberg, vergl. Pribram II, ibid. S. 161 u. a. a. St. In meinem Besitze eine jüdisch-deutsche Handschrift, 119 Fragen und Antworten, 26 Seiten (16°): ,,Bne-Zion ein religiös moralisches Lehrbuch für hueratende Personen“. 4 Im hebräischen Schrifttume wird das fränkische Städtchen Heidingsfeld, Heizfeld genannt, daher der Name Heissfeld. 5 Siehe M. f. G. u. W. d. J. ibid. S. 179. 8 Siehe Flesch, Familie Flesch, S. 41. Monatsschrift, 71. Jahrgang« 18

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