Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Urkundliches über die mährischen Familienstellen
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 272 (sequence 6)
- Language
- German
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272 Aus züge aus dem Anmeldungs- Protokolle: S. 20. Joseph Ross ne r. Alter: 24 J. Vermögen: 1000 Fl, Schulzeugniss: Hat beigebracht ein Schullehrerattest. Hat sich gemeldet: 6. Juni 1808, Anmerkung: Weiset sich über dessen Alter und Schulkentnisöe mittelst Zeugnisse aus, und hat sich über den Besitz eines .Schulsessels mittelst Orig. Kontrakt ausgewiesen und gibt vor, ein halbes Haus vom Vater Abraham Rossner übernommen zu haben, so er auch grundbücherlich zugeschrieben habe, und hat 300 Fl. baares Geld vorgezählet. — In Hinsicht dessen Alters und Schulkentnisse finden die Gemeinde nichts einzuwenden, so wie auch hat es seine Richtigkeit, dass er Joseph Rossner ein halbes Haus und Schulsessel grundbücherlich besitze und das vorgezeigte normalmässige Vermögen pr 300 Fl. keinen Zweifel unterliege, weil er sich dieses Vermögen durch seinen Instruktor Dienst erworben habe. S. 21. Aron W ag n e r , zweitgeborener. Alter: 29 J. Vermögen: 1800 Fl. Schulzeugniss: beigebracht. Hat eingereicht am: 16. Juni 1806. Anmerkung: Weiset sich aus über eine Schenkungsurkunde über erhaltenes grundbücherlich zugeschriebenes Haus vom Vater, dann Alter und Schul- Zeugnisses, dann Zeugniss von der Tuchmacherzunft, wie auch einem Zeugnisse über gewonnene 600 Fl. aus der brünner k. k. Kollektur; weiset baares Geld vor 600 Fl. — Das Alter und Schulzeugniss so wie auch der Besitz eines Anteil- Hauses bestätigen sämtliche Gerichten1 mit Ausschluss des Erst geschworenen, Seligman Loschitz, dann gestehen sie auch, dass in dem rückfolgenden Gesuche angeführte Vermögen von 1000 Fl. zu. Das mit der Braut zu anhoffende Vermögen von 1000 Fl. können sie nicht im Voraus wissen, so wie auch können sie nicht angeben, ob dessen Anteil Haus 800 Fl. im Werte sei; dessen Aufführung auch untadelhaft sei. Der Erstgeschworene Seligman Loschitz macht sich anheischig, die Ursache seiner nicht gegebenen Einstimmung dem löbl. Oberamte schriftlich vorzulegen. Wodurch also dessen an das k. k. Kreis amt sub No. 3497/132 gestellte Gesuch erledigt zu sein erachten. S. 22. Bemard Bek, zweitgeborener. Alter; 23 Jabre. Vermögen: 1000 Fl. Schulzeugniss: beigebracht. Eingereicht; 16. Juni 806. Anmerkung: Legt vor Alter und Schulzeugniss und weist sich aus mit baarem ‘ Gelde 350 FL, dann mit 2 Charten Bianken2 auf 300 FL, bringet unter einem vor, vom Vater Moses Bek ein ganzes Haus erhalten zu haben, um dessen Zuschrift er bereits unterm 13. Juni eingescbritten ist. Das Alter und Schulzeugniss wie auch seine gute Aufführung hat seine Richtigkeit. Auch bestätigen sämtliehe Gerichten, dass er, Bek, höchstens das normalmässige Vermögen besitze, welches ,er sich durch seinen Instruktor Dienst Leicht erwerben könnte, die zwei vorgezeigten Charta Bianka unterliegen allerdings einem Zweifel, weil er sich so viel Vermögen mit seinem Verdienste nicht erwerben könnte, so wie auch können sie das Haus für sein Eigentum nicht anerkennen, weil er sieb mit einer Urkunde über den erhaltenen Besitz nicht ansgewiesen hat. Der Erstgeschworene Seligman Loschitz hingegen widerspricht dessen Vermögensstand aus dem Grunde gänzlich, weil er von seinem Instruktordienste sich kein Vermögen ersparen konnte. S. 33. Nathan F i n k , zweitgeborener. Alter: 39 Jahre. Vermögen: 400 Fl. Hat sich gemeldet: 1. 9ber (= November) 809. Anmerkung: Legt Alterzeugniss und eine Urkunde vor, vermög welcher sein erstgeborener Bruder ihm die Erstgeburt abgetreten habe und ist erbietig sieb über sein baares Vermögen und den Besitz eines Wohnhauses auszuweisen und will die Steuer auf drei Jahre mit 90 Fl. erlegen. Aeusserung der Gerichten: Das Alter wird ihm zwar zugestanden, jedoch steht es nicht in der Macht der Gemeinde, demselben nach dieser beigelegten Urkunde als Erstgeborener zu betrachten; dessen angebliches Vermögen wird um so mehr in Zweifel gesetzt, weil er sich als Pflickschneider (Flickschneider) keines zu erwerben vermochte. . S. 39. K assrielBurgleitner. Alter; 41 Jahr. Vermögen: 600 FL Hat sich gemeldet: 21. Juni 812. Anmerkung: Legt 300 Fl W W ( Wiener Währung) haaren Geldes vor und weiset sich über den Besitz eines eigentüm- 1 Gerichten Mitglieder der Gemeindevertretung. 2 Charte Bianche — Blanko-Wechsel Eigenwechsel, ein Wechsel, in dem der Aussteller zugleich der Bezogene ist (Pribräm I, S. 166, nach Gonstein, R. Freiherr von: Das Wechselrecht, S. 17). ׳