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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 269

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Urkundliches über die mährischen Familienstellen
Date
1927-01-01
Page
Seite 269 (sequence 3)
Language
German
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269 Extractus Giemen tissimi Res cripti dd 19a A.'.pr. 20a Augusti 1752. Der unterm 27h ejusdem1 zu Beschränkung deren jüdischen Heiraten eingeschickte Patents-Entwurf erlanget unsere allergnädigste Approbation dergestalt jedoch, daß in Verfolg des unterm 8. ejusdem erlassenen, allerhöchsten Befehles eine jegliche jüdische Heirat Euch vorläufig angezeiget, uncl gegen der ausgemessenen Tax die Verwilligung nach der Vorschrift de dato 14. Octobris von ]Euch erteilet, infall aber, wo aus einer jüdischen Familie mehrere über die vorher eingestandene Anzahl das Heiraten zu gestatten angesucht wurde, de casa in casum2 gutachtlich anher berichtet, und hierüber die allerhöchste Dispensation eingeholt werden soll; Allergnädigste Kaiserin, Königin und Frau Frau. Da es Euer kaiser. königlichen Majestät allergnädigst gefallen, das wegen Beschränkung, der jüdischen Heiraten von hier aus alleruntertänigst entworfenen Patent, vermöge dero abschriftlich hirneben verwahrten Rescripte vom 19. hujus allermildest zu beangenehmen, so waren diese dero treugehorsamste Repräsentation und Cammer schon an deme sothanes Patent zum Druck, und so weiters zur behörigs Publication im Lande beförder zu machen. Nachdem aber eben diese dero obangezogene Rescriptum approbatorium folgende Ausmessung enthaltet, daß eine jegliche jüdische Heirat vorläufig hierorts angezeiget^ und gegen der ausgemessenen Tax, die Verwilligung nach der unterm 14. Octobris 1726 ergangenen allerhöchsten Vorschrift von heraus erteilet, in jenem Fall hingegen, wo aus einer jüdischen Familie mehrere das Heiraten zu gestatten angesucht, wurde de casa in casum an Euer kaiser Königlichen Majestät gutachtlich berichtet und hierüber dero allergnädigste Dispensation eingehölet werden solle. Daß scheinet hieraus dero allerhöchste Willens-Meinung dahin zu gehen, daß ohnerachtet von jeder jüdischen Familie ein einziger Sohn nach Inhalt des § phi 1 vorgedachte Carolinische Satzung de anno 726 pro Incola zu nehmen, und ihm sich zu verheiraten erlaubet seie, demselben gleichwohlen allem bevor die disfällige Verwilligung von dieser treugehorsamsten Landes-Stelle anzusuchen und zu erwarten obliege. Um also bei diesen zweifeihaften Umstand von Euer Majestät herunter führenden Landes-Mütterlichen Absicht desto verlässlicher gesichert zu sein; Dahero man noch zur Zeit mit der Publikation des mehr bemelten Patents-Entwurfes fürzugehen anstehet, mithin Euer kaiser und königlichen Majestät um eine allerhöchste Belehrung hierdurch allergehorsamst zu bittender Notwendigkeit ermesset, ob dann alle Juden ohne Ausnahm, folglich auch diejenige, deren nach dem klaren Inhalt der Res cripti vom 25. Septembris 1726 aus jeder Familie einer pro Incola zu halten, mithin sich zu verheiraten die Erlaubnis hat, gleichwohlen noch um besondere Erlaub sich verheiraten zu dürfen, dies Treu-gehorsamst anher auszuwirken verbunden sein sollen, welchen falls man jedoch der aller ohn vergreiflichsten Gedanken wäre, daß derlei schon den Incolatum habende Juden für die disfällige Heirats-Verwilligung blosser dings die Expeditions nicht aber jene Tax pr löste von Tausend ihr-es Vermögens, oder respective 3Oster nach Beschaffenheit ihres Handels und Gewerbs, als welche Beiderlei ad camerale zu erlegen kommende Taxen man in dem untern 27 vorigen Monats erstatteten Bericht nur aus jene Juden, welche über die Zahl der Heiraten zu verstatten befunden wurde, verstanden hat, zu entrichten schuldig sein sollen. Es beruhet jedoch alles in Euer kaiser königlichen Majestät allergnädigsten Disposition und Wohlgefallen. Vornechst zu der beharrlich Erb-Landesfürstlichen allerhöchsten Hulden und Gnaden, man sich in Allerunterthänigkeit empfehlet. Geben in der königl. Stadt Brünn den 23. Augusti im ■1752. Jahre, Euer Kaiser und Königlichen Majestät allerunterthänigst: Treu-gehorsamste Alosius Gf. Podstatzky, Leopold Graf Schlick, Ignatz Chorinsky, Johann Frantz Hillegrandi, Johann Gosslar v. Haid, 2 Unterschriften unleserlich. 1 Desselben (Monates). 2 Von Fall zu Fall.

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